26 872 Urteilsverfahren (inklusive Sozialkassenverfahren) sind im Jahr 2022 vor den Arbeitsgerichten in Hessen abgeschlossen worden. Mit 54,7 Prozent endete die Mehrheit der Verfahren mit einem Vergleich. An zweiter Stelle folgten mit 15,5 Prozent die Verfahren, die durch eine Rücknahme der Klage beendet wurden. Bei 40,6 Prozent der Verfahren lag die Verfahrensdauer zwischen einem Monat und drei Monaten. Unter den Verfahren mit nur einem Verfahrensgegenstand waren Kündigungen mit 33,5 Prozent am häufigsten. 17,6 Prozent der erledigten Urteilsverfahren waren Sozialkassenverfahren.
Hinweise:
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"Erledigte Urteilsverfahren (inklusive Sozialkassenverfahren) vor den Arbeitsgerichten mit nur einem Verfahrensgegenstand in Hessen 2022".Öffnet sich in einem neuen Fenster