Im Jahr 2022 sind 19 736 Klageverfahren vor den Sozialgerichten in Hessen erledigt worden. Das waren 10,5 Prozent weniger als 2021. Mit 31,7 Prozent betraf der Großteil der erledigten Klageverfahren Krankenversicherungen, gefolgt von Klageverfahren zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (17,5 Prozent) und Verfahren zur Feststellung der Behinderung (13,0 Prozent). Mit 44,0 Prozent wurden die meisten der erledigten Klagen durch Zurücknahme beendet.
Hinweis
Mehr Zahlen erhalten Sie in unserem Statistischen Bericht „Tätigkeiten der Sozialgerichte in Hessen 2022“.
Ein Kläger kann die Klage bis zur Rechtskraft des Urteils zurücknehmen. Dadurch ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt. Eine Klage gilt auch dann als zurückgenommen, wenn der Kläger das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichts länger als drei Monate nicht betreibt.