Justitia Statue auf dem Tisch

Rückgang der Verurteilungen in Hessen um 6,0 Prozent

Im Jahr 2024 haben hessische Gerichte 41 147 Personen wegen einer oder mehrerer Straftaten verurteilt. Das waren 6,0 Prozent weniger als 2023 und 29,7 Prozent weniger als 2004. Insgesamt mussten sich in Hessen 47 732 Personen vor Gericht verantworten (minus 4,6 Prozent gegenüber 2023). Am häufigsten wurden Personen zwischen 30 und 40 Jahren verurteilt. Ihr Anteil belief sich auf 26,6 Prozent.

7,8 Prozent aller Verurteilten waren jünger als 21 Jahre

Mehr als neun von zehn Verurteilungen (92,2 Prozent) im Jahr 2024 betrafen Erwachsene. 7,8 Prozent aller Verurteilten waren hingegen zwischen 14 und 20 Jahren alt. Dabei machten Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 20 Jahren 4,5 Prozent (2023: 4,6 Prozent) und Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren 3,3 Prozent (2023: 3,5 Prozent) der Verurteilten aus. 20 Jahre zuvor, im Jahr 2004, hatte der Anteil der Heranwachsenden bei Verurteilungen noch bei 8,2 Prozent und der der Jugendlichen bei 5,8 Prozent gelegen. Diese Ergebnisse bestätigen den langjährigen Trend zum Rückgang der Verurteilungen von Heranwachsenden und Jugendlichen in Hessen.

Die meisten Verurteilungen wegen Straftaten im Straßenverkehr

Nach wie vor war der Großteil der Verurteilten männlich: Im Jahr 2024 machten Männer 81,9 Prozent der hessischen Verurteilten aus (2023: 81,7 Prozent; 2004: 82,3 Prozent). Dabei wurden die meisten von ihnen wegen „Straftaten im Straßenverkehr“ (28,9 Prozent) verurteilt, womit sowohl Verurteilungen nach dem Straßenverkehrsgesetz als auch nach dem Strafgesetzbuch gemeint sind. Dahinter folgten mit 18,0 Prozent sogenannte „andere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte (StGB §§ 257 bis 305 a)“, beispielsweise Urkundenfälschung oder Betrug. Am dritthäufigsten wurden Männer wegen „anderer Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr (StGB §§ 169-173, 185-241 a, außer §§ 222, 229 i.V.m. Verkehrsunfall)“ verurteilt (15,6 Prozent). Dazu gehören Gewaltverbrechen wie Körperverletzung, aber auch Beleidigungen.

Frauen machten 18,1 Prozent aller hessischen Verurteilten im Jahr 2024 aus (2023: 18,3 Prozent; 2004: 17,7 Prozent). Jede vierte verurteilte Frau (26,0 Prozent) stand wegen „Straftaten im Straßenverkehr“ vor Gericht. Am zweithäufigsten wurden Frauen wegen „Diebstahl und Unterschlagung (StGB §§ 242 bis 248 c)“ verurteilt (24,0 Prozent), dicht gefolgt von Verurteilungen wegen sogenannter „anderer Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte“ (23,9 Prozent).

Mehr Verfahrenseinstellungen als im Vorjahr

Von den insgesamt 47 732 abgeurteilten Personen wurden im Jahr 2024 in Hessen 599 Personen freigesprochen (minus 2,0 Prozent gegenüber 2023). In 5 902 Fällen endete das Verfahren mit Einstellung (plus 6,5 Prozent). In den übrigen 84 Fällen wurden sonstige Entscheidungen getroffen, darunter fallen: Absehen von Strafe, Anordnen von Maßregeln der Besserung sowie Überweisung an den Vormundschaftsrichter.

Hinweise:

Abgeurteilte sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden bzw. bei denen das Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil (Verurteilung oder Freispruch) oder Einstellungsbeschluss endgültig und rechtskräftig abgeschlossen wurde.

Als Heranwachsende werden Personen bezeichnet, die zum Zeitpunkt der Tat 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Dies ist relevant, weil ihre Aburteilung entweder nach allgemeinem oder nach Jugendstrafrecht vorgenommen werden kann, während bei den Jugendlichen (von 14 bis unter 18 Jahren) eine Aburteilung ausschließlich nach Jugendstrafrecht erfolgt.

Mehr Zahlen erhalten Sie in unserem Statistischen Bericht „Rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen in Hessen 2024“Öffnet sich in einem neuen Fenster.

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