Die Preisstatistik arbeitet trotz der Herausforderungen der aktuellen Corona-Pandemie an der zuverlässigen Bereitstellung des nationalen Verbraucherpreisindex (VPI) als wichtige Konjunkturkennzahl.
Die monatliche Preiserhebung ist durch die Corona-Pandemie insofern beeinflusst, dass zum Beispiel Produkte nicht verfügbar sind und Geschäfte für die Vor-Ort-Erhebung geschlossen sind oder nur unter Auflagen öffnen können. Daher sah sich die Verbraucherpreisstatistik seit April 2020 vermehrt mit Preisausfällen konfrontiert. Generell sind Preisausfälle in der Preisstatistik nicht unbekannt. Sie treten oftmals saisonal auf – unter anderem bei Obst, Gemüse oder Bekleidung – aber auch bei Geschäftsschließungen, zum Beispiel aufgrund von Betriebsferien. Eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen war allerdings nicht von den genannten Einschränkungen betroffen, so zum Beispiel die Erhebung der Mieten oder die Erhebung von Energieprodukten, die zusammen genommen 30,0 Prozent der Konsumausgaben privater Haushalte ausmachen.
Da ein nationales und auf europäischer Ebene einheitliches Vorgehen in dieser besonderen Lage unerlässlich ist, findet eine kontinuierliche, enge Abstimmung mit dem Statistischen Bundesamt und von dort mit Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Union, statt. Auf dieser Basis wurden für die Preiserhebung bestimmte Regelungen für die Imputation festgelegt.
Im Fall von Erzeugnis- oder Berichtsstellenausfällen greifen zunächst die auch im „normalen“ Preiserhebungsgeschäft üblichen Fortschreibungsmechanismen. Das bedeutet zum Beispiel, dass vorübergehend nicht beobachtbare Preise mit der Preisentwicklung ähnlicher Produkte automatisch fortgeschrieben werden. Sollten hierfür keine Preise zur Verfügung stehen, gibt es weitere Möglichkeiten, wie etwa die Übernahme der Vormonatspreise. Dies gilt vor allem für preisstabile Erhebungspositionen, wie zum Beispiel Gesundheitsdienstleistungen.
Für Güter, deren Preise saisonal schwanken, kommen jeweils spezielle Fortschreibungsverfahren zur Anwendung, bei denen jährlich wiederkehrende Saisoneffekte (die sogenannte Saisonfigur) Berücksichtigung finden. Eine besondere Herausforderung bilden Güterbereiche, für die aktuell einerseits keine oder nahezu keine Transaktionen mehr erfolgen und die darüber hinaus eine saisonale Preisentwicklung aufweisen, also beispielsweise Pauschalreisen. Für diese Güterbereiche hat Eurostat als Vorgabe für die nationalen Statistikämter festgelegt, dass die gewählte Fortschreibungsmethode die übliche Saisonfigur nicht unterbrechen, sondern fortsetzen soll. In diesen Fällen wird zur Fortschreibung die Vormonatsrate des vergangenen Jahres verwendet.
Für einen Großteil der Erhebungspositionen findet neben einer stationären Erhebung regulär eine Online-Erhebung statt. Sofern es für diese Erhebungspositionen Probleme bei der Vor-Ort-Erhebung gibt, kann teilweise auf die Preise der Online-Erhebung zurückgegriffen werden. Allgemein werden Ausfälle in der Preiserhebung „vor Ort“ durch die übliche oder ausgebaute Online-Erhebung, durch Befragungen per E-Mail oder Telefon nach Möglichkeit kompensiert – mit dem Ziel, den Anteil der tatsächlich erhobenen Preise so hoch wie möglich zu halten.
An der üblichen Gewichtung der Güter im VPI-Warenkorb wird sich im Kontext der Corona-Pandemie nichts ändern. Das heißt, der nationale Verbraucherpreisindex wird weiterhin gemäß dem Wägungsschema auf Basis 2015 gewichtet.
Die Qualität der Gesamtergebnisse für die einzelnen Berichtsmonate ist gewährleistet.
Zur Kennzeichnung der Qualität sind einzelne Indizes und Veränderungsraten in den Statistischen Berichten, den Tabellen und den Grafiken mit Klammern versehen, wenn der Aussagewert aufgrund eines hohen Anteils imputierter Preise eingeschränkt ist. Dies ist dann der Fall, wenn infolge der Corona-Pandemie der Anteil imputierter Preise für eine Position größer als 50 Prozent ist oder wenn mehr als 50 Prozent des Wägungsanteils einer Position auf oben beschriebenen Imputationen basiert.
Weiterführende Informationen:
Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) hat Empfehlungen zur Berechnung der Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) in den Mitgliedstaaten im Kontext der Corona-Krise entwickelt: Zur Internetseite.Öffnet sich in einem neuen Fenster