Preise und deren Entwicklungen beeinflussen nahezu alle Bereiche des Lebens. Im Mittelpunkt der amtlichen Preisstatistik steht daher die Erfassung von sämtlichen Preisen für Waren und Dienstleistungen. Preisstatistiken gehören zu den ältesten Statistiken überhaupt. Während bereits im Mittelalter absolute Preise für Lebensmittel erfasst wurden, werden heute Preisindizes berechnet, die dann über die zeitliche Preisentwicklung Aufschluss geben. Diese Indizes gehören zu den wichtigsten kurzfristigen Konjunkturindikatoren, die eine wirkungsvolle Wirtschafts-, Finanz und Währungspolitik ermöglichen.
Im Abschnitt „Preise“ finden Sie den Verbraucherpreisindex, aus dessen Änderung sich die Inflationsrate ergibt, die Preisindizes für Bauwerke, die Statistik der Kaufwerte für Bauland und die Statistik der Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke.
Verbraucherpreise
Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung aller Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahreszeitraum wird als Inflationsrate bezeichnet. Sie ist ein Maßstab dafür, wie sich innerhalb eines Jahres die Preise für private Verbrauchsausgaben in Deutschland bzw. im Durchschnitt verändern.
Die Preisentwicklung ist zum einen für die Wirtschafts- und Geldpolitik von Bedeutung. Zum anderen ist sie auch für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig, da zum Beispiel viele Verträge, wie etwa Mietverträge, an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex gekoppelt sind.
Bis zum Jahr 2002 wurde der Verbraucherpreisindex unter dem Namen „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland“ veröffentlicht. Inhaltliche Änderungen waren mit dieser Umbenennung nicht verbunden. Verbraucherpreisindizes für spezielle Haushaltstypen werden nicht mehr ermittelt.
Für die Berechnung des Verbraucherpreisindex werden monatlich während eines möglichst langen Zeitraums um die Monatsmitte Verbraucherpreise für Waren und Dienstleistungen, die in den Konsumausgaben der privaten Haushalte enthalten sind, bei einem grundsätzlich stets gleichbleibenden Berichtskreis erhoben. Die Erhebung vor Ort in den Geschäften erfolgt mit modernen Erfassungsgeräten (Smartphones). Verstärkt finden Erhebungen über das Internet beziehungsweise online statt, zudem erfolgt ein sukzessiver Umstieg auf die automatisierte Erhebung per Web Scraping sowie die Nutzung digitaler Daten beziehungsweise Datenbanken.
Dem Verbraucherpreisindex liegt als feste Größe ein Warenkorb zugrunde, der sämtliche von privaten Haushalten in Deutschland gekauften Waren und Dienstleistungen repräsentiert, die in Güterarten eingeteilt werden (obere Ebene des Warenkorbs). Das Verbrauchs- oder Wägungsschema ordnet diesen Güterarten Wägungsanteile (Gewichte) zu, mit denen sie in den Gesamtindex einfließen. Dieses Wägungsschema wird in regelmäßigen Abständen im Rahmen von Revisionen den sich wandelnden Verbrauchsverhältnissen angepasst. Im Zeitraum zwischen zwei Revisionen bleibt das Wägungsschema allerdings konstant, um über einen längeren Zeitraum die reine Preisentwicklung darstellen zu können, unbeeinflusst von Änderungen der Ausgabengewichtung.
Für jede Güterart werden in den ausgewählten Berichtsstellen konkrete Einzelprodukte für die Preisbeobachtung ausgewählt (untere Ebene des Warenkorbs). Auf dieser Ebene der einzelnen Preisrepräsentanten wird der Warenkorb ständig angepasst, da wegfallende oder an Marktbedeutung verlierende Güter ersetzt oder neue Gütervarianten aufgenommen werden. Damit gehen immer diejenigen Gütervarianten in die Preisbeobachtung ein, welche von den privaten Haushalten aktuell häufig gekauft werden.
Die Ermittlung des Wägungsschemas für Waren und Dienstleistungen wurde mit der Einführung des Basisjahrs 2020 methodisch erneuert. Zur Abbildung der durchschnittlichen Verbrauchsstrukturen privater Haushalte in Deutschland wurden auf den oberen Aggregatsebenen nicht wie bisher die Wirtschaftsrechnungen der privaten Haushalte, die sogenannten Haushaltsbudgeterhebungen (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, Laufende Wirtschaftsrechnung) verwendet, sondern primär die Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Die Nutzung dieser Daten wird für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) in Deutschland schon länger praktiziert und ist seit Januar 2023 aufgrund von EU-Recht vorgeschrieben. Mit der Umstellung auf das Basisjahr 2020 wurde diese Datenquelle auch für den nationalen Verbraucherpreisindex übernommen. Das Wägungsschema für das Basisjahr 2020 umfasst insgesamt rund 700 verschiedene Waren und Dienstleistungen (Veröffentlichungspositionen).
Bereits mit der Umstellung auf das Basisjahr 2005 wurde eine explizite Gewichtung der unterschiedlichen Geschäftstypen in die Berechnung des Verbraucherpreisindex eingeführt, und zwar differenziert nach einzelnen Waren- und Dienstleistungsgruppen. Die Gewichtung der Geschäftstypen spiegelt so die Bedeutung der verschiedenen Einkaufsstätten im Einzelhandel wider.
Bauleistungspreise
Die Preisindizes für Bauwerke messen die Entwicklungen der Preise für den Neubau ausgewählter Bauwerkstypen des Hoch- und Tiefbaus. Hierfür werden für rund 180 repräsentative Regelbauleistungen bei hessischen Berichtsstellen (Firmen der Bauindustrie und des Bauhandwerks) Einzelpreise erhoben. Es handelt sich hierbei um tatsächlich erzielte Marktpreise für Regelleistungen, die von den befragten Firmen ausgeführt werden.
Aus den von den Unternehmen gemeldeten Preisen für die repräsentativ ausgewählten Bauleistungen wird die durchschnittliche Preisentwicklung für die jeweilige Erhebungsposition (Bauleistung) ermittelt. Aus diesen werden schließlich mit dem Gewichtungsschema für die jeweilige Bauwerksart die Preisindizes für die einzelnen Bauwerksarten berechnet. Die Gewichtungsschemata für die Berechnung der Preisindizes werden in regelmäßigen Abständen an die sich ändernden Strukturen im Baugewerbe angepasst.
Preisindizes für Bauwerke werden von Unternehmen und Behörden für die Schätzung aktueller Verkehrswerte herangezogen. Vergleichbar mit dem Verbraucherpreisindex dienen sie zudem in privaten Verträgen in Form von Wertsicherungsklauseln häufig als Wertsicherungsmaßstab.
Die „Wiederherstellungswerte für 1913/1914 erstellte Wohngebäude in Deutschland“ erlauben die Ermittlung von Wiederbeschaffungswerten für Wohngebäude in DM beziehungsweise Euro aus 1913 bzw. 1914 entstandenen Herstellungskosten in Mark beziehungsweise umgekehrt die Ermittlung von vergleichbaren Herstellungswerten in Mark für das Jahr 1913 bzw. 1914 aus aktuellen Herstellungskosten in DM beziehungsweise Euro.
Kaufwerte-Statistiken
Die Ergebnisse der Kaufwerte-Statistiken geben einen vielfältigen Einblick in den Markt der jeweiligen Grundstücke.
Für die Statistik der Kaufwerte für Bauland werden die vertraglich vereinbarten Preise und weitere Merkmale sämtlicher Kauffälle unbebauter Grundstücke mit einer Größe von 100 m² und mehr erhoben, die im Baugebiet einer Gemeinde liegen und Baulandeigenschaft besitzen.
Für die Statistik der Kaufwerte landwirtschaftlicher Grundstücke werden die vertraglich vereinbarten Preise und weitere Merkmale bei Veräußerung und Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke erhoben, bei denen die veräußerte landwirtschaftliche Fläche mindestens 0,1 ha (= 10 a = 1 000 m²) groß ist.
Hinweis: In jedem Berichtsjahr setzt sich die Summe der verkauften Grundstücke aus anders gearteten Einzelfällen zusammen, sodass sich in den Preisunterschieden verschiedener Berichtszeiträume auch Einflüsse widerspiegeln, die aus Änderungen in der Zusammensetzung der einzelnen Verkaufsobjekte und ihrer Besonderheiten resultieren. Aufgrund der teilweise geringen Fallzahl können sich zudem extreme Preise für einzelne Flächen auf die Durchschnittswerte für die Landkreise und kreisfreien Städte und sogar auf das Landesergebnis auswirken. Die ausgewiesenen Durchschnittswerte sind daher für einen zeitlichen Vergleich nur bedingt verwendbar.