Erfassungsgrenzen in der Agrarstatistik

Auskunftspflichtig sind Betriebe, die mindestens eine der folgenden Erfassungsgrenzen erreichen
Von 1979 bis einschl. 1998 Von 1999 bis einschl. 2009 Ab 2010 
1 ha landw. genutzte Fläche 2 ha landw. genutzte Fläche 5 ha landw. genutzte Fläche
1 ha Waldfläche 10 ha Waldfläche 10 ha Waldfläche bzw. KUP1)2)
8 Rinder 8 Rinder 10 Rinder
8 Schweine 8 Schweine 50 Schweine
    10 Zuchtsauen
50 Schafe 20 Schafe 20 Schafe
    20 Ziegen
200 Stück Geflügel 200 Stück Geflügel 1 000 Stück Geflügel3) 
    1 ha Dauerkulturfläche im Freiland
30 Ar Rebland (im Ertrag oder nicht im Ertrag) 30 Ar bestockte Rebfläche 50 Ar bestockte Rebfläche
30 Ar Obstanlagen 30 Ar Obstanbaufläche 50 Ar Obstanbaufläche
  30 Ar Hopfen 50 Ar Hopfen
30 Ar Tabak 30 Ar Tabak 50 Ar Tabak
30 Ar Baumschulen 30 Ar Baumschulen 50 Ar Baumschulen
30 Ar Gemüseanbau im Freiland 30 Ar Gemüseanbau im Freiland 50 Ar Gemüseanbau im Freiland
10 Ar Blumen und Zierpflanzen im Freiland 30 Ar Blumen und Zierpflanzen im Freiland 30 Ar Blumen und Zierpflanzen im Freiland
Jeglicher Anbau von Heil- und Gewürzpflanzen zum Verkauf 30 Ar Heil-, und Gewürzpflanzen  
  30 Ar Gartenbausämereien  
Jeglicher Anbau unter Glas zum Verkauf 3 Ar Gemüse unter Glas 10 Ar Kulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen
  3 Ar Blumen und Zierpflanzen unter Glas  
    10 Ar Speisepilz

1) Kurzumtriebsplantagen. — 2) In 2020 nicht erfasst. — 3) Ab 2015 Haltungsplätze für Geflügel.

Bodennutzung nach dem Betriebssitzprinzip:

Die Flächen werden in der Gemeinde nachgewiesen, in der sich der Betriebssitz der Bewirtschafterin bzw. des Bewirtschafters befindet, ohne Rücksicht darauf, in welchen Gemarkungen die Flächen liegen. Nachgewiesen werden die Flächen aller Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens 5 Hektar (ha) und von Betrieben mit einer Waldfläche von mindestens 10 ha. Außerdem gehören zum Darstellungsbereich Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche unter 5 ha, einschließlich der Betriebe ohne LF, deren jährliche Markterzeugung mindestens einem durchschnittlichen Wert von 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche entspricht.