Weitere Informationen zum Gastgewerbe in Hessen

Zu den Statistiken im Gastgewerbe gehören einerseits die monatliche Erhebung zur Beurteilung der aktuellen konjunkturellen Lage und andererseits die jährliche Strukturerhebung, die den Aufbau und die Zusammensetzung des Gastgewerbes darstellt. Das Gastgewerbe teilt sich in die beiden Bereiche Beherbergung und Gastronomie auf.

Die Auswahlgrundlage der Statistiken ergibt sich aus dem Unternehmensregister, in dem alle hessischen Unternehmen sowie die dazugehörigen Niederlassungen erfasst werden. Zur Einteilung der rechtlichen Einheiten in Branchen wird derzeit die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ), Ausgabe 2008, angewendet. Daraus ergibt sich, welche Erhebungseinheiten für die Statistiken relevant sind. Erhebungseinheiten sind rechtliche Einheiten (die kleinste rechtliche Einheit, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt) mit Hauptsitz in Deutschland, sofern es sich um Marktproduzenten handelt.

Die Gastgewerbestatistik bildet die folgenden Wirtschaftszweige (WZ) nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008 ab: 

Wirtschaftszweige in der Gastgewerbestatistik
WirtschaftszweigBeschreibungBeispiel
I55Beherbergung 
I55.1Hotels, Gasthöfe und Pensionen 
I55.2

Ferienunterkünfte und ähnliche

Beherbergungsstätten

Erholungs- und Ferienheime, Ferienhäuser

und Ferienwohnungen, Jugendherbergen

I55.3Campingplätze 
I55.9Sonstige Beherbergungsstätten

Gästezimmer, Auszubildendenwohnheime,

Wohnheime von Berufstätigen und Studenten

I56Gastronomie 
I56.1

Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben,

Cafés, Eissalons u. ä.

 
I56.2

Caterer und Erbringung sonstiger

Verpflegungsdienstleistungen

Kantinen, Essen auf Rädern
I56.3Ausschank von GetränkenDiskotheken, Bars, Kneipen

Grundsätzlich handelt es sich bei der Strukturstatistik um eine mehrfach geschichtete Zufallsstichprobe mit Auskunftspflicht. Diese wird nach den Kriterien 1) Bundesland, 2) Wirtschaftszweig und 3) Beschäftigtengrößenklassen geschichtet. Die Ergebnisse dieser Erhebung werden genutzt, um die Struktur des Gastgewerbes abzubilden und den Strukturwandel dieses vielschichtigen Wirtschaftsbereichs darzustellen. Die Daten der jährlichen Erhebung im Gastgewerbe werden u. a. vom Gesetzgeber genutzt, um Wirtschaftsanalysen durchzuführen und die Folgen von Gesetzesänderungen (etwa anlässlich der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns) abzuschätzen. Neben dem Gesetzgeber und anderen politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern werden die Daten auch von Verbänden und Interessensvertretungen zur Wettbewerbs- und Branchenanalyse verwendet.

Um die konjunkturelle Entwicklung statistisch abzubilden, wird die monatliche Konjunkturstatistik im Gastgewerbe durchgeführt. Befragt werden rechtliche Einheiten mit Sitz in Deutschland, die Umsätze von mindestens 165 000 Euro im Jahr erzielen. Die Primärerhebung wird als Stichprobenerhebungen bei höchstens 45 Prozent der Erhebungseinheiten durchgeführt. Grundsätzlich bilden alle rechtlichen Einheiten oberhalb der Meldeschwellen die Auswahlgrundlage. Auch bei dem konjunkturstatistischen Stichprobendesign handelt es sich um eine mehrfach geschichtete Stichprobe nach Bundesländern, Wirtschaftszweigen und Umsatzgrößenklassen.

Nicht zu verwechseln ist die monatliche Gastgewerbestatistik mit der Monatserhebung im Tourismus, bei der nur Beherbergungsbetriebe einbezogen werden, die zehn oder mehr Schlafgelegenheiten anbieten. Diese wird beispielsweise von Tourismusverbänden genutzt, um zu analysieren, aus welchen Ländern Touristinnen und Touristen kommen. Sie eignet sich für Analysen des regionalen Tourismus.

Die monatliche Gastgewerbestatistik hingegen ist ein Indikator für den privaten Konsum. Wie jede Konjunkturstatistik stellt sie die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung dar und ist deswegen besonders als Basis für ökonomische Analysen z. B. für politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, Unternehmen oder die Finanzmärkte wichtig. Dabei können die Ergebnisse auch helfen, Entwicklungen über längere Zeiträume hinweg zu verfolgen. Für Verbände und Interessensvertretungen sind die Daten zur Entwicklung der Umsätze und Beschäftigung als Informationen über die aktuelle wirtschaftliche Situation der Unternehmen ebenso von Bedeutung.

Sowohl in den Konjunktur- als auch in der Strukturstatistik findet eine jährliche Stichprobenrotation statt. Hierbei werden Auskunftspflichtige, die bereits über einen längeren Zeitraum melden, (vorübergehend) aus der Meldepflicht entlassen. Dies gelingt jedoch nur, wenn genügend auszutauschende Erhebungseinheiten vorliegen.

Während die Ergebnisse der monatlichen Erhebung ausschließlich in Form von Messzahlen und Veränderungsraten ausgewiesen werden, stehen die Ergebnisse der jährlichen Statistik in absoluten Zahlen zur Verfügung. Summen und prozentuale Anteile werden aus den Einzelwerten errechnet und anschließend gerundet. Daher können in den Tabellen sowie Statistischen Berichten Differenzen zwischen der Summierung der Einzelwerte und den ausgewiesenen Summen auftreten.

Grundsätzlich werden die Ergebnisse regional dem Hauptsitz der rechtlichen Einheit zugeordnet. Das bedeutet, dass ein Unternehmen mit Niederlassungen in verschiedenen Bundesländern mit seinem Gesamtergebnis nur dem Bundesland zugeordnet wird, in dem der Hauptsitz liegt. Aus diesem Grund wird in der Strukturstatistik für die Merkmale Gesamtumsatz, Anzahl der tätigen Personen, Bruttoentgelte und Bruttoanlageinvestitionen ein länderbereinigtes Ergebnis erstellt. So kann für diese Merkmale die wirtschaftliche Leistungskraft der einzelnen Bundesländer realitätsgetreu abgebildet werden. Die länderbereinigten Ergebnisse für die Strukturerhebung können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die Konjunkturergebnisse liegen ausschließlich in länderbereinigter Form vor.