Weil die Finanzen eine entscheidende Planungsgrundlage für Bund, Land und Kommunen sind, hat der Gesetzgeber die Statistischen Ämter mit einer Vielzahl an Finanzstatistiken beauftragt. In Hessen werden Milliardenbeträge aufgrund finanzstatistischer Ergebnisse verteilt, beispielsweise im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs oder im Zusammenhang mit wichtigen Konjunktur- und Entlastungsprogrammen. Aber auch der Bund („Schuldenbremse“) und die Europäische Union stützen sich massiv auf Daten der amtlichen Finanzstatistik, vor allem, um die Einhaltung des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes (die sogenannten „Maastricht-Kriterien“Öffnet sich in einem neuen Fenster) zu überwachen.
Die im Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) vorgegebene Arbeitsteilung zwischen den Statistischen Ämtern sieht im Wesentlichen vor, dass sich das Statistische Bundesamt um die Bundes- und Länderfinanzen kümmert, die Statistischen Landesämter dagegen um die kommunalen Finanzen. Damit fällt dem Hessischen Statistischen Landesamt (HSL) die Aufgabe zu, nicht nur die hessischen „Gemeinden und Gemeindeverbände“ finanzstatistisch zu erfassen, sondern auch die Zweckverbände und andere „Fonds, Einrichtungen und Unternehmen“ (FEU) sowie die unter Aufsicht des Landes stehenden Sozialversicherungsträger und die Hochschulen. Insgesamt erhebt das HSL somit hochdifferenzierte Finanzdaten von ca. 2.200 öffentlichen Berichtsstellen.