Als erwerbstätige Personen gelten in diesem Zusammenhang Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Selbstständige, die einer auf wirtschaftlichen Erwerb ausgerichteten Tätigkeit nachgehen, also ihren Lebensunterhalt mit ihrem Beruf bestreiten. Die Erwerbstätigen bilden somit die umfassendste Gruppe der am Arbeitsmarkt beteiligten Personen. Für die Erwerbstätigenrechnung wird das Personenkonzept zugrunde gelegt und jede Person mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen nur einmal mit ihrer Haupttätigkeit erfasst. Die Ermittlung erfolgt im Rahmen der regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR).
Für die Länder- und Kreisebene wird die Erwerbstätigenrechnung (ETR) durch den Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ (AK ETR) durchgeführt. Neben der Kopfzahl werden auch die geleisteten Stunden, das sogenannte Arbeitsvolumen, berechnet. Den Vorsitz des AK ETR hat das Hessische Statistische Landesamt inne.
Das Vollzeitarbeitsverhältnis dominiert zwar nach wie vor die Arbeitswelt, aber die Stundenbetrachtung wird der zunehmenden Vielfalt unter den Beschäftigungsformen,bspw. durch flexible Arbeitszeit, eher gerecht. Eine weitere Quelle, die Auskünfte zur Erwerbstätigkeit liefert, ist der Mikrozensus (mit der darin integrierten Arbeitskräfteerhebung). Während die ETR ihre Ergebnisse auf Basis einer Vielzahl von Einzelstatistiken ermittelt, ist der Mikrozensus eine Haushaltsbefragung auf Basis einer Stichprobe.