Unsere Zahlen zum Weltbevölkerungstag am 11. Juli: Zum Stichtag 31. Dezember 2024 haben in Hessen Menschen aus 195 verschiedenen Staaten gelebt. Unter den ausländischen Staatsangehörigen stellten türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die größte Gruppe (166 900 Personen), gefolgt von Personen aus der Ukraine (104 900) und aus Rumänien (82 700).
Insgesamt lebten Ende 2024 nach Angaben des Ausländerzentralregisters rund 1,35 Millionen Ausländerinnen und Ausländer in Hessen. Zehn Jahre zuvor – also Ende 2014 – hatte die Zahl der ausländischen Bevölkerung in Hessen noch 861 200 betragen. Im Vergleich zum Jahr 2014 stieg die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer im Jahr 2024 demnach um 56,7 Prozent.
Von allen im Ausländerzentralregister geführten nichtdeutschen Personen aus Hessen lebten 18,9 Prozent in der Stadt Frankfurt am Main. Dahinter folgten der Landkreis Offenbach mit einem Anteil von 6,9 Prozent an allen nichtdeutschen Personen und der Main-Kinzig-Kreis mit 6,7 Prozent.
Die größte Zunahme unter den verschiedenen Nationalitäten in den vergangenen Jahren war bei der Zahl ukrainischer Staatsangehöriger zu verzeichnen, deren Zahl sich vor allem seit 2022 infolge des Kriegs in der Ukraine stark erhöht hatte. Im Jahr 2021 hatten noch gut 11 000 ukrainische Staatsangehörige in Hessen gelebt, bis Ende 2024 verzehnfachte sich die Zahl fast auf 104 900 Personen.
Hinweise:
Grundlage der hier dargestellten Zahlen ist eine vom Statistischen Bundesamt durchgeführte Auswertung des Ausländerzentralregisters (AZR). Die registerführende Behörde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), führt mit dem AZR die Datenbestände aller lokalen Ausländerbehörden zentral zusammen.
Die Ergebnisse der Ausländerstatistik nach dem AZR weichen aus erhebungstechnischen Gründen von jenen nach der Bevölkerungsfortschreibung ab.
Dargestellt werden alle Personen, die nicht Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind (d.h. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen). Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zur ausländischen Bevölkerung. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen mit ihren Familien nicht den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes und werden nicht statistisch erfasst.