Arbeitskosten in Hessen
Die Arbeitskostenerhebung (AKE) ist die Strukturstatistik über die Kosten der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In ihr werden alle vier Jahre nach internationalen Standards detaillierte Angaben über alle Bestandteile des Produktionsfaktors Arbeit im Kalenderjahr zusammengestellt. Dazu zählen neben den Bestandteilen des Bruttoverdienstes (z. B. Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Entgelt für die geleistete Arbeitszeit) auch sämtliche Lohnnebenkosten. Das sind vor allem die Arbeitgeberpflichtbeiträge zu den einzelnen Sozialversicherungen, die Aufwendungen der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, die Kosten der Lohnfortzahlung und die Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung.
Parallel ermittelt die AKE präzise Größen über den Arbeitseinsatz, auf den sich die Kosten beziehen. Das geschieht in Form der Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und der Anzahl der Vollzeitarbeitsplätze. Teilzeitarbeitsplätze und geringfügige Beschäftigungen werden dabei über die betriebsübliche Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechnet.
Für Auszubildende und geringfügig Beschäftigte werden Arbeitseinsatz und Arbeitskosten getrennt erfasst. Im Ergebnis ist ein getrennter Ausweis sowie ein Ein- oder Ausschluss von Auszubildenden grundsätzlich möglich.
So kann die AKE darstellen, wie hoch die Kosten für die Beschäftigung eines Vollzeitarbeitnehmers sind und wie hoch der Preis für eine Arbeitsstunde ist. Gleichzeitig gibt sie Auskunft darüber, wie sich die Arbeitskosten in Deutschland und Hessen zusammensetzen und wie hoch der Anteil der Lohnnebenkosten – insbesondere der gesetzlichen Lohnnebenkosten – an den Arbeitskosten ist.