Zahl des Monats Oktober 2025

Zum Weltstatistiktag: Kodex für europäische Statistiken sichert verlässliche Daten für Hessen

Zum Weltstatistiktag am 20. Oktober erinnert das Hessische Statistische Landesamt an den Verhaltenskodex der europäischen Statistikämter mit seinen 16 Grundsätzen. Dieser Kodex feiert im Jahr 2025 sein 20-jähriges Bestehen und ist für alle Statistikbehörden in Europa verbindlich – auch für das Hessische Statistische Landesamt. Die 16 Grundsätze des Kodex sichern seit seiner Einführung die Qualität, Zuverlässigkeit und Transparenz amtlicher Statistiken. Die Daten der amtlichen Statistik bilden damit eine verlässliche Informationsgrundlage für Medien, Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit.

Verlässliche Daten – transparent, objektiv und qualitativ hochwertig

Der Verhaltenskodex verpflichtet das Hessische Statistische Landesamt dazu, Daten nicht nur auf gesetzlicher Grundlage zu erheben (Grundsatz 2 „Mandat für Datenerhebung und Datenzugang“), sondern auch frei zugänglich bereitzustellen (Grundsatz 15 „Zugänglichkeit und Klarheit“). Alle Informationen werden vor ihrer Veröffentlichung nach hohen fachlichen Standards geprüft (Grundsatz 4 „Verpflichtung zur Qualität“ und Grundsatz 12 „Genauigkeit und Zuverlässigkeit“). Der Verhaltenskodex sorgt auch dafür, dass die erhobenen Daten für verschiedene Zeiträume oder Kommunen in Hessen, Deutschland und Europa miteinander vergleichbar sind (Grundsatz 14 „Kohärenz und Vergleichbarkeit“).

Ein weiterer zentraler Grundsatz ist die Unparteilichkeit: Statistische Daten werden unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen erhoben und veröffentlicht (Grundsatz 6 „Unparteilichkeit und Objektivität“). Alle Nutzerinnen und Nutzer – ob aus Medien, Politik oder Wissenschaft – erhalten die Informationen gleichzeitig, niemand wird bevorzugt.

Die 16 Grundsätze des Verhaltenskodex im Überblick: Fachliche Unabhängigkeit (Grundsatz 1), Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den statistischen Ämtern in Europa (Grundsatz 1a), Mandat für Datenerhebung und Datenzugang (Grundsatz 2), angemessene Ressourcen (Grundsatz 3), Verpflichtung zur Qualität (Grundsatz 4), statistische Geheimhaltung und Datenschutz (Grundsatz 5), Unparteilichkeit und Objektivität (Grundsatz 6), solide Methodik (Grundsatz 7), geeignete statistische Verfahren (Grundsatz 8), Vermeidung einer übermäßigen Belastung der Auskunftgebenden (Grundsatz 9), Wirtschaftlichkeit (Grundsatz 10), Relevanz (Grundsatz 11), Genauigkeit und Zuverlässigkeit (Grundsatz 12), Aktualität und Pünktlichkeit (Grundsatz 13), Kohärenz und Vergleichbarkeit (Grundsatz 14) sowie Zugänglichkeit und Klarheit (Grundsatz 15).

Amtliche Statistiken sind nicht nur für politische und wirtschaftliche Entscheidungen unverzichtbar, sondern auch ein fester Bestandteil journalistischer Arbeit. Sie finden sich regelmäßig in Zeitungsartikeln, Radio- und TV-Beiträgen sowie auf digitalen Informationsplattformen. Die Grundsätze des Verhaltenskodex schaffen die Basis für faktenbasierte Berichterstattung – ein Wert, der gerade in Zeiten von Desinformation an Bedeutung gewinnt.

Umfassendes Datenangebot – zugänglich für alle

Das Hessische Statistische Landesamt veröffentlicht jährlich rund 1 100 statistische Publikationen und etwa 260 Pressemitteilungen. Zusätzlich werden rund 2 000 individuelle Datenanfragen beantwortet. Über die Website www.statistik.hessen.de stehen alle Inhalte kostenfrei zur Verfügung. Wer regelmäßig informiert bleiben möchte, kann den Newsletter des Hessischen Statistischen Landesamts abonnierenÖffnet sich in einem neuen Fenster. Für individuelle Datenanfragen steht der zentrale InformationsserviceÖffnet sich in einem neuen Fenster bereit.

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