Kind mit Aufsteller von einer Familie vor sich

Hessisches Statistisches Landesamt

Zahl hessischer Wohngeldhaushalte 2025 um fast 10 Prozent gestiegen

Die Zahl der Wohngeldhaushalte in Hessen ist 2025 erneut gestiegen: Zum Jahresende bezogen rund 86.400 Haushalte Wohngeld – knapp 10 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch erhöhte sich auf 339 Euro. Fast die Hälfte der Wohngeldberechtigten waren Rentnerinnen und Rentner.

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 haben rund 86.400 Haushalte in Hessen Wohngeld bezogen. Das entsprach 2,8 Prozent aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte. Gegenüber 2024 stieg die Anzahl der hessischen Wohngeldhaushalte um 9,9 Prozent oder 7.800 Haushalte. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch lag 2025 bei 339 Euro und war damit 7 Euro höher als ein Jahr zuvor.

Überwiegend reine Wohngeldhaushalte

In rund 84.800 hessischen Haushalten bezogen alle Haushaltsmitglieder Wohngeld – das sind die sogenannten reinen Wohngeldhaushalte. Sie machten 2025 mit 98,1 Prozent den Großteil an allen Haushalten mit Wohngeldberechtigung aus. Fast die Hälfte aller Wohngeldhaushalte (48,6 Prozent oder rund 42.010 Haushalte) bestand nur aus einer Person.

Der Wohngeldanspruch richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und zuschussfähiger Miete bzw. Belastung bei Wohneigentum wie Darlehensraten und Betriebskosten. Das Gros des Wohngelds wurde für 94,5 Prozent oder knapp 81.650 der Haushalte als Mietzuschuss gewährt. 5,5 Prozent der Haushalte (4.740) bezogen Wohngeld als Lastenzuschuss für Wohneigentum.

Knapp die Hälfte der Wohngeldberechtigten waren Rentnerinnen und Rentner

In knapp der Hälfte der reinen Wohngeldhaushalte (46,1 Prozent bzw. 39.060) wohnten Rentnerinnen und Rentner. Damit sank deren Anteil leicht um 0,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bei Haushalten, in denen nur ein Teil der Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt war, machten die von Rentnerinnen und Rentnern 2025 mit 47,5 Prozent einen noch größeren Anteil aus.

In 44,2 Prozent oder knapp 37.500 der reinen Wohngeldhaushalte war 2025 der Haupteinkommensbezieher eine Erwerbsperson. Der Anteil der Haushalte von Erwerbstätigen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Prozent bzw. knapp 3.940. Auf Arbeitslosenhaushalte entfielen 4,7 Prozent bzw. knapp 3.950 und damit 0,2 Prozent bzw. 530 mehr als Ende 2024.

Leichter Anstieg des Wohngeldanspruchs gegenüber dem Vorjahr

Der durchschnittliche Wohngeldanspruch von reinen Wohngeldhaushalten lag bei 341 Euro pro Haushalt und Monat (2024: 334 Euro). Mischhaushalte bezogen 2025 im Schnitt monatlich 258 Euro (2024: 250 Euro). Die durchschnittliche Höhe des Wohngelds aller Wohngeldhaushalte erhöhte sich gegenüber 2024 insgesamt um 7 Euro bzw. 2,1 Prozent.

Das berücksichtigte Gesamteinkommen eines reinen Wohngeldhaushalts lag 2025 im Schnitt bei 1.503 Euro (2024: 1.423 Euro) und die berücksichtigungsfähige monatliche Miete bzw. Belastung bei 742 Euro (2024: 720 Euro).

Hinweise:

Wer bereits andere staatliche Leistungen für die Unterkunft bekommt, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten. Das sind zum Beispiel Bürgergeld oder Sozialhilfe (nach SGB II oder SGB XII), Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz, BAföG oder Berufsausbildungshilfe.

Mehr Zahlen erhalten Sie in unserer Tabelle „Wohngeldhaushalte in Hessen zum 31. Dezember 2025 auf Kreisebene“ zum Download.

Ausweisung von Hanau:

Die Jahresergebnisse der Wohngeldstatistik 2025 beruhen auf einer Fortschreibung der im Quartalsverlauf gemeldeten Veränderungen. Da im ersten Quartal 2026 noch Fälle mit Bezug zum Berichtsjahr 2025 bearbeitet wurden, fließen diese Daten nachträglich in die laufende Fortschreibung ein. Zu diesem Zeitpunkt (Anfang 2026) war die Stadt Hanau im Erfassungssystem bereits als kreisfreie Stadt (Amtlicher Gemeindeschlüssel 06415000) hinterlegt. Weil das System die nachgemeldeten Fälle mit diesen aktuellen Gebietsdaten verarbeitet, wird Hanau nun auch im Jahresergebnis 2025 als kreisfreie Stadt ausgewiesen. Tatsächlich gehörte Hanau zum Stichtag 31. Dezember 2025 rechtlich aber noch zum Main-Kinzig-Kreis (Amtlicher Gemeindeschlüssel 06435014).
Diese Vorgehensweise ist das übliche, deutschlandweit abgestimmte Verfahren für Gebietsänderungen in der Wohngeldstatistik. Durch die laufende Fortschreibung nutzt das System bei Meldungen stets den aktuellen Gebietsstand. Das verhindert technische Fehler bei der Zuordnung, führt aber gegebenenfalls zu Abweichungen vom historischen Gebietsstand am Jahresende.

Unter dem Motto „80 Jahre Statistik Hessen. Fakten für morgen.“ feiert das Hessische Statistische Landesamt 2026 sein 80-jähriges Bestehen. Mehr zur Geschichte der hessischen Statistik erfahren Sie auf unserer Internetseite.

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