Bunte Rädchen, auf denen sind Personen aufgedruck

Hessisches Statistisches Landesamt

Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Hessen um 1,0 Prozent gestiegen

Zum Stichtag 01. Januar 2025 hat es in Hessen 99 653 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger gegeben. Das waren 1,0 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die meisten bezugsberechtigten Personen verzeichnete der hessische Landesbereich. Dabei lagen die Versorgungsbezüge erstmals seit 2022 sowohl beim Land als auch bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden unter dem Vorjahresniveau.

In Hessen hat es zum Stichtag 01. Januar 2025 insgesamt 99 653 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger gegeben. Davon waren knapp die Hälfte (49,4 Prozent) Frauen. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der hessischen Bezugsberechtigen um 963 Personen bzw. 1,0 Prozent.

Mit 86,5 Prozent entfiel der größte Teil der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger auf den hessischen Landesbereich, gefolgt vom Bereich der Gemeinden und Gemeindeverbände mit 11,8 Prozent. Im Landesbereich waren mit 50,8 Prozent rund die Hälfte der Bezugsberechtigen weiblich. Auf kommunaler Ebene lag der Frauenanteil bei 39,8 Prozent.

Die Versorgungsbezüge für das Ruhegehalt, das sich an den früheren Dienstbezügen orientiert, betrug im Januar 2025 bei den ehemaligen Beschäftigten des Landes Hessen 3 692 Euro und in den Kommunen 3 704 Euro brutto je bezugsberechtigter Person. Sie lagen beim Land um 0,6 Prozent und bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden um 0,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Damit gingen die Versorgungsbezüge erstmals seit 2022 wieder zurück.

Die durchschnittlichen Ruhegehaltssätze, die sich hauptsächlich nach der Dauer der Dienstzeit richten, sanken 2025 im Vergleich zum Vorjahr sowohl im Land Hessen (minus 0,3 Prozent) als auch in den Gemeinden und Gemeindeverbänden (minus 0,2 Prozent) und folgten damit dem Trend der vergangenen Jahre.

Methodischer Hinweis:

Alle Zahlen wurden aus Gründen der Geheimhaltung einer Fünferrundung unterzogen.

Hinweise:

Der öffentliche Dienst in Hessen deckt ein breites Spektrum öffentlicher Dienstleistungen ab. Dazu zählen zum Beispiel das Bildungs- und Sozialwesen sowie die innere Sicherheit. Für diese Dienstleistungsbereiche sind in Hessen Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Einsatz. Nach ihrer aktiven Laufbahn haben diese Beschäftigten Pensionsansprüche, auch Ruhegehalt genannt. Ebenso werden ihre Hinterbliebenen mit einem Witwen-/Witwergeld oder Waisengeld durch das öffentlich-rechtliche Alterssicherungssystem versorgt. Diese bezugsberechtigten Personen werden als Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bezeichnet.

Zum Landesbereich gehören der Kernhaushalt und die Sonderrechnungen des Landes (beispielsweise Landesbetriebe) sowie die rechtlich selbstständigen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter Landesaufsicht (insbesondere Hochschulen).

Zum Bereich der Gemeinden und Gemeindeverbände gehören die Kernhaushalte und deren Sonderrechnungen (insbesondere Eigenbetriebe), die Zweckverbände sowie die rechtlich selbstständigen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter kommunaler Aufsicht (beispielsweise Stiftungen).

Mehr Zahlen erhalten Sie in unseren Tabellen:

„Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Hessen 2017 bis 2025 nach Beschäftigungsbereichen und Art der Versorgung (letzte Aktualisierung: 29.10.2025)“Öffnet sich in einem neuen Fenster

"Zugänge nach Gründen für den Eintritt des Versorgungsfalles und Abgänge von Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfänger nach Beamtenversorgungsrecht in Hessen 2016 bis 2024 (letzte Aktualisierung: 29.10.2025)"Öffnet sich in einem neuen Fenster