In Hessen hat es zum Stichtag 01. Januar 2026 insgesamt 100.455 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger gegeben. Davon waren 49,9 Prozent Frauen. Wie das Hessische Statistische Landesamt weiter mitteilt, stieg die Zahl der hessischen Bezugsberechtigen gegenüber dem Vorjahr um 800 Personen bzw. 0,8 Prozent.
Mit 86,4 Prozent entfiel der größte Teil der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger auf den hessischen Landesbereich, gefolgt vom Bereich der Gemeinden und Gemeindeverbände mit 11,8 Prozent. Im Landesbereich waren 51,4 Prozent der Bezugsberechtigen weiblich. Auf kommunaler Ebene lag der Frauenanteil bei 40,4 Prozent.
Die Versorgungsbezüge für das Ruhegehalt orientieren sich an den früheren Dienstbezügen. Im Januar 2026 betrugen sie bei den ehemaligen Beschäftigten des Landes Hessen 4.122 Euro und bei den Kommunen 4.107 Euro brutto je bezugsberechtigter Person. Die Ruhegehälter lagen beim Land um 10,0 Prozent und bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden um 10,4 Prozent über dem Vorjahresniveau. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf den im Jahr 2025 in zwei Stufen erfolgten Inflationsausgleich für die hessischen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger (vgl. Hessisches Versorgungsanpassungsgesetz 2025Öffnet sich in einem neuen Fenster) zurückzuführen.
Die durchschnittlichen Ruhegehaltssätze, die sich hauptsächlich nach der Dauer der Dienstzeit richten, sanken 2026 im Vergleich zum Vorjahr sowohl im Land Hessen (minus 0,2 Prozent) als auch in den Gemeinden und Gemeindeverbänden (minus 0,1 Prozent) und folgten damit dem Trend der vergangenen Jahre.
Methodischer Hinweis:
In der Statistik der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger wird aus Gründen der Geheimhaltung eine Fünferrundung angewendet.
Hinweise:
Der öffentliche Dienst in Hessen deckt ein breites Spektrum öffentlicher Dienstleistungen ab. Dazu zählen zum Beispiel das Bildungs- und Sozialwesen sowie die innere Sicherheit. Für diese Dienstleistungsbereiche sind in Hessen Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Einsatz. Nach ihrer aktiven Laufbahn haben diese Beschäftigten Pensionsansprüche, auch Ruhegehalt genannt. Ebenso werden ihre Hinterbliebenen mit einem Witwen-/Witwergeld oder Waisengeld durch das öffentlich-rechtliche Alterssicherungssystem versorgt. Diese bezugsberechtigten Personen werden als Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bezeichnet.
Zum Landesbereich gehören der Kernhaushalt und die Sonderrechnungen des Landes (beispielsweise Landesbetriebe) sowie die rechtlich selbstständigen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter Landesaufsicht (insbesondere Hochschulen).
Zum Bereich der Gemeinden und Gemeindeverbände gehören die Kernhaushalte und deren Sonderrechnungen (insbesondere Eigenbetriebe), die Zweckverbände sowie die rechtlich selbstständigen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter kommunaler Aufsicht (beispielsweise Stiftungen).
Mehr Zahlen erhalten Sie in unseren Tabellen:
„Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Hessen 2017 bis 2026 nach Beschäftigungsbereichen und Art der Versorgung (letzte Aktualisierung: 05.11.2026)“Öffnet sich in einem neuen Fenster und „Zugänge nach Gründen für den Eintritt des Versorgungsfalles und Abgänge von Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfängern nach Beamtenversorgungsrecht in Hessen 2016-2025 (letzte Aktualisierung: 05.11.2026)“.Öffnet sich in einem neuen Fenster
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Unter dem Motto „80 Jahre Statistik Hessen. Fakten für morgen.“ feiert das Hessische Statistische Landesamt 2026 sein 80-jähriges Jubiläum. Mehr zur Geschichte der hessischen Statistik erfahren Sie auf unserer Internetseite.