Die Jugendämter in Hessen haben nach Angaben des Hessischen Statistischen Landesamts im Jahr 2025 rund 21.550 Gefährdungseinschätzungen von Kindern oder Jugendlichen durchgeführt. Das waren 13 Prozent mehr als im Vorjahr. In mehr als jedem dritten Fall (36 Prozent) stellten sie eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung fest. Insgesamt 7.650 junge Menschen waren davon in Hessen betroffen, so viele wie noch nie zuvor. Gegenüber dem Jahr 2024 mit insgesamt 6.620 betroffenen Kindern bzw. Jugendlichen nahm die Zahl der in Hessen festgestellten Kindeswohlgefährdungen um 16 Prozent zu.
Damit setzte sich der langfristige Anstieg fort: Die behördlich festgestellten Kinderwohlgefährdungen in Hessen nahmen seit Beginn der Erhebung im Jahr 2012 kontinuierlich zu. Im Zehnjahresvergleich verdreifachte sich die Zahl der Kindeswohlgefährdungen: 2015 waren 2.560 Fälle festgestellt worden. Auch die Zahl der von Jugendämtern geprüften Hinweise stieg im Zehnjahresvergleich deutlich: Im Jahr 2015 hatten hessische Jugendämter noch 8.930 Gefährdungseinschätzungen und damit 59 Prozent weniger als 2025 durchgeführt.
Kinder besonders durch psychische Misshandlungen und Vernachlässigung gefährdet
In jeweils 48 Prozent der Gefährdungsfälle stellten hessische Jugendämter im Jahr 2025 psychische Misshandlungen beziehungsweise Vernachlässigung fest. Körperliche Misshandlungen wurden in 13 Prozent und Anzeichen sexueller Gewalt in 4 Prozent der Fälle registriert.
Im Zehnjahresvergleich nahm besonders die Gefährdung durch psychische Misshandlungen zu. Während im Jahr 2015 insgesamt 850 Fälle von psychischen Misshandlungen bei Kindern festgestellt worden waren, stieg ihre Zahl bis 2025 auf mehr als das Vierfache (3.670).
Weniger Inobhutnahmen durch unbegleitete Einreisen
Die hessischen Jugendämter meldeten im Jahr 2025 insgesamt rund 4.760 Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre und damit 23 Prozent weniger als 2024. Vor allem die unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland gingen gegenüber dem Vorjahr deutlich zurück: Waren 2024 insgesamt 2.860 unbegleitete junge Menschen aus dem Ausland zu ihrem Schutz in Obhut genommen worden, waren es 2025 nur noch 1.360.
Jede dritte Inobhutnahme (33 Prozent) erfolgte aufgrund von Überforderung der Eltern oder eines Elternteils. Dies war im Jahr 2025 der häufigste Anlass noch vor der unbegleiteten Einreise aus dem Ausland, die in 29 Prozent aller Fälle Grund für eine Inobhutnahme war. Weitere Gründe für Inobhutnahmen waren Anzeichen für körperliche Misshandlungen (19 Prozent der Fälle), Vernachlässigung (18 Prozent der Fälle) und psychische Misshandlungen (16 Prozent der Fälle). Sonstige Anlässe spielten in 24 Prozent der Fälle eine Rolle.
Hinweise:
Eine Inobhutnahme ist eine vorläufige Schutzmaßnahme des Jugendamts, mit der ein Kind oder eine jugendliche Person kurzfristig in Sicherheit gebracht wird, wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder eine akute Notsituation besteht. Dabei kann es sich um die Herausnahme aus einem Heim, der eigenen Familie, einer Pflegefamilie oder einer anderen Unterbringungsart handeln. Durchgeführte vorläufige Schutzmaßnahmen für unbegleitete Einreisen Minderjähriger aus dem Ausland, wurden eventuell doppelt gezählt, sofern festgestellt wurde, dass die Person noch minderjährig ist. Die unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland werden zunächt vorläufig (§ 42a SGBVIII) und nach Feststellung der Minderjährigekeit nochmals regulär (§ 42 SGB VIII) Inobhut genommen.
Die Anteile der verschiedenen Anlässe für eine Kindeswohlgefährdung ergeben summiert mehr als 100 Prozent, weil hier Mehrfachnennungen möglich sind. Bei den Anlässen für Schutzmaßnahmen werden die Fälle registriert, nicht die Kinder und Jugendlichen. Daher können Kinder und Jugendliche bei mehreren Anlässen erfasst werden. Dies ist in der Regel bei unbegleiteten Einreisenden aus dem Ausland der Fall. Diese werden zunächst vorläufig und im Anschluss nochmals regulär in Obhut genommen. Kinder und Jugendliche, die mehrfach im Jahr in Obhut genommen werden, werden ebenfalls mehrfach gezählt.
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