Kinderhände liegen in Händen von Erwachsenen, darin ein Haus aus Papier

Hessisches Statistisches Landesamt

Zahl der Kindeswohlgefährdungen erreicht neuen Höchststand

Hessische Jugendämter haben im Jahr 2024 so viele Kindeswohlgefährdungen wie noch nie zuvor festgestellt: Mit 6 620 Fällen stieg ihre Zahl gegenüber dem Vorjahr um 7 Prozent auf einen neuen Höchstwert. Aufgrund weniger unbegleiteter Einreisen aus dem Ausland gingen die Inobhutnahmen von Kindern 2024 im Vergleich zu 2023 zurück.

Die Jugendämter in Hessen haben im Jahr 2024 rund 19 040 Gefährdungseinschätzungen von Kindern oder Jugendlichen durchgeführt. Das waren 7 Prozent mehr als im Vorjahr. In gut jedem dritten Fall (35 Prozent) stellten sie eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung fest. Insgesamt 6 620 junge Menschen waren davon in Hessen betroffen, so viele wie noch nie zuvor. Gegenüber dem Jahr 2023 mit insgesamt 6 200 betroffenen Kindern bzw. Jugendlichen nahm die Zahl der in Hessen festgestellten Kindeswohlgefährdungen um 7 Prozent zu.

Damit setzte sich der langfristige Anstieg fort: Die behördlich festgestellten Kinderwohlgefährdungen in Hessen nahmen seit Beginn der Erhebung im Jahr 2012 kontinuierlich zu. Im Zehnjahresvergleich verdreifachte sich die Zahl der Kindeswohlgefährdungen: 2014 waren 2 200 Fälle festgestellt worden. Auch die Zahl der von Jugendämtern geprüften Hinweise stieg im Zehnjahresvergleich deutlich: Im Jahr 2014 hatten hessische Jugendämter noch 8 260 Gefährdungseinschätzungen und damit 57 Prozent weniger als 2024 durchgeführt.

Kinder besonders durch psychische Misshandlungen und Vernachlässigung gefährdet

In 48 Prozent der Gefährdungsfälle stellten hessische Jugendämter im Jahr 2024 psychische Misshandlungen, in 47 Prozent Vernachlässigung, in 32 Prozent körperliche Misshandlungen und in 5 Prozent Anzeichen sexueller Gewalt fest.

Im Zehnjahresvergleich nahm besonders die Gefährdung durch psychische Misshandlungen zu. Während im Jahr 2014 insgesamt 747 Fälle von psychischen Misshandlungen bei Kindern festgestellt worden waren, stieg ihre Zahl bis 2024 auf mehr als das Vierfache (3 170).

Weniger Inobhutnahmen durch unbegleitete Einreisen

Die hessischen Jugendämter meldeten außerdem im Jahr 2024 insgesamt 6 140 Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre und damit 20 Prozent weniger als 2023. Vor allem die unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland gingen gegenüber dem Vorjahr deutlich zurück: Waren 2023 insgesamt 4 800 unbegleitete junge Menschen aus dem Ausland zu ihrem Schutz in Obhut genommen worden, waren es 2024 nur noch 2 860.

Trotz des Rückgangs blieben die unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland der Hauptgrund für die Inobhutnahmen (47 Prozent der Fälle). Zudem erfolgten 25 Prozent der Schutzmaßnahmen wegen Überforderung der Eltern oder eines Elternteils. Weitere Anlässe für Inobhutnahmen waren Anzeichen für körperliche Misshandlungen (13 Prozent), Vernachlässigung (12 Prozent) und psychische Misshandlungen (11 Prozent).

Hinweise:

Bei den Schutzmaßnahmen handelt es sich um die Inobhutnahme oder Herausnahme aus einem Heim, der eigenen Familie, einer Pflegefamilie oder einer anderen Unterbringungsart aufgrund einer akuten Gefahr für das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen. Durchgeführte vorläufige Schutzmaßnahmen für unbegleitete Einreisen Minderjähriger aus dem Ausland, die dadurch beendet wurden, dass die Personen bereits volljährig waren, werden hier nicht mitgezählt.

Die Anteile der verschiedenen Anlässe für eine Kindeswohlgefährdung ergeben summiert mehr als 100 Prozent, weil hier Mehrfachnennungen möglich sind. Bei den Anlässen für Schutzmaßnahmen werden die Fälle registriert, nicht die Kinder und Jugendlichen. Daher können Kinder und Jugendliche bei mehreren Anlässen erfasst werden. Dies ist in der Regel bei unbegleiteten Einreisenden aus dem Ausland der Fall. Diese werden zunächst vorläufig und im Anschluss nochmals regulär in Obhut genommen. Kinder und Jugendliche, die mehrfach im Jahr in Obhut genommen werden, werden ebenfalls mehrfach gezählt.

Mehr Zahlen zum Thema Gefährdungseinschätzungen erhalten Sie außerdem in unserer Tabelle „Gefährdungseinschätzungen bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII in Hessen 2014 bis 2024“.Öffnet sich in einem neuen Fenster

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