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Hessisches Statistisches Landesamt

Zahl der Gewerbeanmeldungen 2022 gesunken

Im Jahr 2022 ist die Zahl der Gewerbeanmeldungen in Hessen im Vergleich zum Vorjahr um 3 Prozent gesunken. Die Zahl der Gewerbeabmeldungen stieg gegenüber 2021 um 5 Prozent. Die meisten Gewerbean- und -abmeldungen gab es im hessischen Einzelhandel.

Gewerbeanmeldungen

Für das Jahr 2022 weist die Gewerbeanzeigenstatistik 59 491 Gewerbeanmeldungen in Hessen aus. Damit ist ihre Zahl gegenüber dem Vorjahr um 3 Prozent gesunken: 2021 hatte das Hessische Statistische Landesamt (HSL) noch 61 307 Anmeldungen gemeldet. Von den 59 491 Gewerbeanmeldungen im Jahr 2022 entfielen 48 708 auf Neuerrichtungen, 7 060 auf Zuzüge und 3 723 auf sonstige Anmeldungen.

Mit 45 302 Anmeldungen betrafen die meisten Gewerbeanmeldungen Einzelunternehmen. Davon wurden 37 Prozent von weiblichen und 63 Prozent von männlichen Gewerbetreibenden gemeldet. Gewerbetreibende mit deutscher Staatsangehörigkeit meldeten 73 Prozent der Einzelunternehmen an (33 100 Einzelunternehmen). 11 Prozent der Anmeldungen von Einzelunternehmen erfolgten durch Gewerbetreibende mit türkischer, polnischer oder rumänischer Staatsangehörigkeit (4 847 Einzelunternehmen).

Insgesamt knapp die Hälfte der Gewerbeanmeldungen entfielen auf den Handel einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (13 760 Anmeldungen), die Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (6 615 Anmeldungen) sowie die Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (7 499 Anmeldungen), zu denen unter anderem Sicherheitsdienste und die Gebäudereinigung zählen.

Gewerbeabmeldungen

Die Zahl der Gewerbeabmeldungen stieg gegenüber 2021 an: Mit 53 197 Abmeldungen nahm ihre Zahl 2022 um 5 Prozent zu (2021: 50 621 Abmeldungen). Von allen Abmeldungen entfielen 43 440 auf Aufgaben, 6 160 auf Fortzüge und 3 597 auf sonstige Abmeldungen.

Wie auch bei den Gewerbeanmeldungen wurden die meisten Gewerbeabmeldungen für Einzelunternehmen (42 291 Abmeldungen) abgegeben. Davon erfolgten 37 Prozent von weiblichen und 63 Prozent von männlichen Gewerbetreibenden. Die meisten Gewerbeabmeldungen nicht-deutscher Staatsangehöriger erfolgten durch polnische Gewerbetreibende (6 Prozent bzw. 2 471 aller Abmeldungen von Einzelunternehmen).  

Die meisten Gewerbeabmeldungen weist die Statistik für den Handel einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (12 841 Abmeldungen) sowie die Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (6 463 Abmeldungen) aus. Anders als bei den Gewerbeanmeldungen sind das Baugewerbe (5 321 Abmeldungen), die Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (5 527 Abmeldungen) sowie die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (5 515 Abmeldungen), zu denen unter anderem Frisörsalons und Wäschereien zählen, nahezu gleichermaßen betroffen.

Hinweis

Die Neuerrichtungen umfassen Betriebsgründungen, sonstige Neugründungen (Gründungen durch Kleingewerbetreibende oder im Nebenerwerb) sowie Umwandlungen (Aufspaltungen oder Ausgliederungen von Unternehmensteilen).

Zu den sonstigen Anmeldungen zählen der Kauf oder die Pacht eines Unternehmens, der Eintritt der Erbfolge, Rechtsformänderungen sowie Eintritte von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern.

Die Aufgaben umfassen Betriebsaufgaben, sonstige Stilllegungen (vollständige Aufgabe durch Kleingewerbetreibende oder von Gewerben im Nebenerwerb) sowie Umwandlungen (Verschmelzungen von Unternehmen).

Zu den sonstigen Abmeldungen zählen der Verkauf oder die Verpachtung eines Unternehmens, der Antritt der Erbfolge, Rechtsformänderungen sowie Austritte von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern.

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