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Hessisches Statistisches Landesamt

Zahl der Einkommensmillionärinnen und -millionäre in Hessen im Jahr 2020 gestiegen

Die Zahl der Einkommensmillionärinnen und -millionäre in Hessen ist 2020 gegenüber 2019 um 6,5 Prozent gestiegen: 2 355 Steuerpflichtige hatten Einkünfte von durchschnittlich 2,5 Millionen Euro. Ihr zu versteuerndes Einkommen lag bei insgesamt rund 5,6 Milliarden Euro. Das brachte dem Fiskus ein Steueraufkommen von 2,2 Milliarden Euro ein.

In Hessen hat sich die Zahl der Einkommensmillionärinnen und -millionäre im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 144 Steuerpflichtige bzw. 6,5 Prozent auf 2 355 Steuerpflichtige erhöht. Insgesamt gab es 2020 in Hessen rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige (minus 1,0 Prozent gegenüber 2019). Der Großteil der Einkommensmillionärinnen und -millionäre bezog Einkünfte unter anderem aus nichtselbstständiger Arbeit (1 753 Steuerpflichtige), Vermietung und Verpachtung (1 749 Steuerpflichtige) und Gewerbebetrieben (1 615 Steuerpflichtige). Weitere Einkunftsarten spielten nur eine untergeordnete Rolle.

Durchschnittlich verfügte im Jahr 2020 eine Einkommensmillionärin bzw. ein -millionär in Hessen über Einkünfte von 2,5 Millionen Euro (plus 3,4 Prozent im Vorjahresvergleich). Das war etwas weniger als der Bundesdurchschnitt: Deutschlandweit lagen die Einkünfte pro Millionärin bzw. Millionär 2020 im Mittel bei 2,6 Millionen Euro (minus 3,5 Prozent im Vorjahresvergleich).

Das zu versteuernde Einkommen der Einkommensmillionärinnen und -millionäre in Hessen belief sich im Jahr 2020 auf rund 5,6 Milliarden Euro (plus 10,8 Prozent im Vorjahresvergleich). Für den Fiskus resultierten aus dieser Gruppe der Steuerpflichtigen ein Steueraufkommen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro. Das waren 10,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Zum Vergleich: Das zu versteuernde Einkommen im Jahr 2020 unter Berücksichtigung aller hessischen Steuerpflichtigen betrug 123,5 Milliarden Euro (minus 1,4 Prozent gegenüber 2019). Daraus resultierte ein Steueraufkommen von 28,1 Milliarden Euro (plus 0,4 Prozent gegenüber 2019).

Kreise und kreisfreie Städte

Wie im Vorjahr waren in 11 von 26 Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen die Einkünfte der Einkommensmillionärinnen und -millionäre höher als der hessische Mittelwert von 2,5 Millionen Euro. Die reichsten Einkommensmillionärinnen und -millionäre lebten mit durchschnittlich 5,4 Millionen Euro im Main-Kinzig-Kreis. Die größte Wahrscheinlichkeit, eine Einkommensmillionärin oder einen -millionär in Hessen anzutreffen, gab es im Hochtaunuskreis, wo rund 16 Einkommensmillionärinnen und -millionäre auf 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner lebten.

Gemeinden

Absolut gab es mit 527 Steuerpflichtigen in Frankfurt am Main die meisten Einkommensmillionärinnen und -millionäre, gefolgt von Wiesbaden mit 136 und Bad Homburg vor der Höhe mit 114 Steuerpflichtigen. Damit rückte die Landeshauptstadt wieder auf Platz zwei. Im Jahr 2019 hatte Bad Homburg noch den zweiten und Wiesbaden den dritten Platz belegt. Bei der höchsten Millionärsdichte einer Gemeinde in Hessen lag auch im Jahr 2020 die kreisangehörige Stadt Königsstein im Taunus unangefochten vorne, dort lebten 60 Einkommensmillionärinnen und -millionäre auf 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Danach folgte die Gemeinde Kronberg mit 35 Einkommensmillionärinnen und -millionären auf 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Frankfurt am Main als bevölkerungsreichste Stadt in Hessen wies dagegen 7 Einkommensmillionärinnen und -millionäre auf 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner auf.

Hinweise:

Die Angaben sind ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet worden. Das Ergebnis der Summierung der Einzeldaten kann deshalb geringfügig von der Endsumme abweichen.

Der zeitliche Abstand zwischen Berichtsjahr und Veröffentlichungsdatum der Einkommensteuerstatistik resultiert aus den langen Veranlagungszeiträumen, die zur Steuerfestsetzung benötigt werden. Daher sind die Werte für das Jahr 2020 die aktuell vorliegenden Ergebnisse.

Die Bezeichnung „Einkommensmillionärin bzw. -millionär“ bezieht sich im Rahmen der Einkommensteuer auf Steuerpflichtige, deren Gesamteinkünfte 1 Million Euro oder mehr beträgt. Steuerpflichtige können dabei sowohl männliche, weibliche oder diverse Einzelpersonen als auch zusammen veranlagte Personen jedweden Geschlechts sein.

Aufgrund der Einführung der Abgeltungssteuer (zum 01.01.2009) sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht mehr vollständig in der Lohn- und Einkommensteuer enthalten, was beim Ranking der Einkommensmillionäre bedacht werden muss. Unter Einbeziehung aller Kapitalerträge könnte das Ranking ein anderes Ergebnis aufweisen.

Mehr Zahlen erhalten Sie in unserem Statistischen Bericht „Lohn- und Einkommensteuerstatistik in Hessen 2020“Öffnet sich in einem neuen Fenster

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