Je ein zehn ein zwanzig und ein fünfzig Euroschein liegt auf einem Blatt mit Tabelle

Hessisches Statistisches Landesamt

Zahl der Einkommensmillionäre in Hessen weiter angestiegen

Die Anzahl der Einkommensmillionäre in Hessen ist im Jahr 2018 gegenüber 2017 um 2,3 Prozent auf 2 153 gestiegen. Diese erzielten ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 5,1 Milliarden Euro. Die Einkommensmillionäre mit den durchschnittlich höchsten Einkünften waren mit jeweils fast 5,0 Millionen Euro im Main-Kinzig-Kreis zu finden.

Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, hat sich die Zahl der Einkommensmillionäre in Hessen im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 Prozent auf 2 153 Steuerpflichtige erhöht. Der Großteil der Einkommensmillionäre bezog seine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (1 622 Fälle), nichtselbständiger Arbeit (1 607 Fälle) und Gewerbebetrieben (1 443 Fälle). Zusammen wiesen Hessens Einkommensmillionäre ein zu versteuerndes Einkommen von rund 5,1 Milliarden Euro (plus 3,3 Prozent im Vorjahresvergleich) auf. Das daraus resultierende Steueraufkommen für den Fiskus betrug 2,2 Milliarden Euro und stieg im Vergleich zum Jahr 2017 um 1,2 Prozent an.

Im Durchschnitt erzielte jeder Einkommensmillionär in Hessen im Jahr 2018 Einkünfte in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro. Die Einkommensmillionäre mit den durchschnittlich höchsten Einkünften von jeweils fast 5,0 Millionen Euro waren im Main-Kinzig-Kreis gemeldet. Wie schon im Jahr 2017 lebten 2018 die meisten Einkommensmillionäre in Frankfurt am Main (492 Einkommensmillionäre) und im Hochtaunuskreis (362 Einkommensmillionäre). Während in der Mainmetropole mit 492 Millionären die Anzahl am höchsten war, verzeichnete der benachbarte Hochtaunuskreis mit 15 Einkommensmillionären je 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner die höchste Millionärsdichte. Frankfurt am Main als größte Stadt in Hessen wies dagegen lediglich 7 Einkommensmillionäre je 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner auf.

Hinweis

Der zeitliche Abstand zwischen Berichtsjahr und Veröffentlichungsdatum der Einkommensteuerstatistik resultiert aus den langen Veranlagungszeiträumen, die zur Steuerfestsetzung benötigt werden. Daher sind die Werte für das Jahr 2018 die aktuell vorliegenden Ergebnisse.

Die Bezeichnung „Einkommensmillionär“ bezieht sich im Rahmen der Einkommensteuer auf Steuerpflichtige, deren Gesamteinkünfte 1 Million Euro oder mehr beträgt. Steuerpflichtige können dabei sowohl männliche, weibliche oder diverse Einzelpersonen als auch zusammen veranlagte Personen jedweden Geschlechts sein. Daher sind die Bezeichnungen „Steuerpflichtiger“ sowie „Einkommensmillionär“ in diesem Zusammenhang per Definition geschlechtsneutral. Auf eine gender-inkludierte Formulierung kann demnach verzichtet werden.

Bei der Aufführung der Einkunftsarten handelt es sich um eine Fallzählung. Das heißt, ein Einkommensmillionär kann bei verschiedenen Einkunftsarten berücksichtigt werden (zum Beispiel Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Gewerbebetrieben), sodass die Summe der Fallzahlen nicht der Gesamtzahl der Einkommensmillionäre entspricht.

Aufgrund der Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht mehr vollständig in der Lohn- und Einkommensteuer enthalten, was beim Ranking der Einkommensmillionäre bedacht werden muss. Unter Einbeziehung aller Kapitalerträge könnte das Ranking ein anderes Ergebnis aufweisen.

Weitere Zahlen und Informationen zum Thema Einkommensmillionäre erhalten Sie in unserem Statistischen Bericht „Lohn- und Einkommensteuerstatistik in Hessen 2018“Öffnet sich in einem neuen Fenster.

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