Ergebnissen des Mikrozensus 2023 zufolge haben im Jahr 2023 rund 1,7 Millionen Menschen ab 18 Jahren und somit knapp ein Drittel (32 Prozent) der erwachsenen Bevölkerung in Hessen eine Einwanderungsgeschichte gehabt. Wie das Hessische Statistische Landesamt anlässlich des Tags der Migrantinnen und Migranten am 18. Dezember mitteilt, wären davon im vergangenen Jahr 692 000 Personen wahlberechtigt für Bundestagswahlen gewesen. Das entsprach 16 Prozent aller Wahlberechtigten in Hessen.
Ein Drittel der Hessinnen und Hessen mit Einwanderungsgeschichte 2023 wahlberechtigt für Bundestagswahlen
Ein Drittel (34 Prozent beziehungsweise 692 000 Personen) der hessischen Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte erfüllte die beiden Voraussetzungen zur Teilnahme an der Bundestagswahl – Volljährigkeit und deutsche Staatsbürgerschaft – und war somit wahlberechtigt. Demgegenüber lag der Anteil aller Wahlberechtigten an der Gesamtbevölkerung Hessens mit 67 Prozent (4,3 Millionen Personen) deutlich höher. Dies ist darauf zurückzuführen, dass nur 41 Prozent der erwachsenen Personen mit Einwanderungsgeschichte die deutsche Staatsbürgerschaft besaßen, während dies bei der Gesamtbevölkerung im Erwachsenenalter auf 81 Prozent zutraf.
Eingewanderte Wahlberechtigte lebten im Schnitt 32 Jahre in Deutschland
188 000 Personen oder 27 Prozent aller im Jahr 2023 Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte in Hessen wurden als Nachkommen von Eingewanderten in Deutschland geboren. Die Eltern der Mehrheit (insgesamt 118 000 Personen) stammten aus Europa, davon 53 000 Personen aus der Türkei und 16 000 aus Polen. Bei weiteren 16 000 Personen stammten die Eltern aus Kasachstan.
Knapp drei Viertel (73 Prozent oder 504 000 Personen) der 2023 wahlberechtigten Hessinnen und Hessen mit Einwanderungsgeschichte sind selbst nach Deutschland eingewandert. Sie kamen vor allem aus Kasachstan (76 000 Personen), Polen (71 000 Personen) und der Russischen Föderation (58 000 Personen). Im Durchschnitt lebten sie bereits 32 Jahre in Deutschland und waren 48 Jahre alt. Die überwiegende Mehrheit von ihnen (97 Prozent oder 488 000 Personen) lebte seit mindestens zehn Jahren in Deutschland.
43 Prozent der Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte eingebürgert
43 Prozent der hessischen Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte (299 000 Personen) erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung. Weitere 29 Prozent (200 000 Personen) hatten die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund ihres Status als (Spät-)Aussiedlerin oder (Spät-)Aussiedler und 27 Prozent (186 000 Personen) seit Geburt. Rund ein Prozent erlangte die deutsche Staatsangehörigkeit mittels Adoption durch mindestens einen deutschen Elternteil.
Hinweise:
Diese Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Eine Person hat nach der hier verwendeten Definition eine Einwanderungsgeschichte, wenn entweder sie selbst oder beide Elternteile seit 1950 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingewandert sind.
Um für Bundestagswahlen in Deutschland wahlberechtigt zu sein, muss man die deutsche Staatsbürgerschaft haben und volljährig sein.
Die Zahlen basieren auf dem Mikrozensus 2023 und sind daher nur eine näherungsweise Ermittlung der hessischen Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte für die Bundestagswahl 2025. Die tatsächliche Anzahl kann erst im Nachgang der Wahl ermittelt werden.
Der Tag der Migrantinnen und Migranten wurde im Jahr 2000 von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen, um auf die Situation von Menschen mit Migrationsgeschichte aufmerksam zu machen.
Methodische Hinweise:
Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 Prozent der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Die Hochrechnung basiert auf der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Auf Basis des Zensus 2022 hochgerechnete Ergebnisse des Mikrozensus werden voraussichtlich Ende Mai 2025 vorliegen. Die Zahlen beziehen sich auf die Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten.
Die Ergebnisse beziehen sich auf die Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten in Hessen (2023: 6,37 Millionen Personen) und nicht auf die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (zum Beispiel für Geflüchtete), da für Personen in Gemeinschaftsunterkünften die zur Auswertung erforderlichen Merkmale gemäß Mikrozensusgesetz (MZG) nicht erhoben werden.
Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Vergleiche mit den Ergebnissen aus den Jahren 2019 und früher sind daher nur sehr eingeschränkt möglich. Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahrs und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden seit dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Bei den in dieser Pressemitteilung veröffentlichten Zahlen handelt es sich um Erstergebnisse des Berichtsjahrs 2023.
Die Angaben sind ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet worden. Das Ergebnis der Summierung der Einzeldaten kann deshalb geringfügig von der Endsumme abweichen.
Mehr Zahlen erhalten Sie in unseren TabellenÖffnet sich in einem neuen Fenster „Bevölkerung in Hessen 2023 nach regionalen Anpassungsschichten und Einwanderungsgeschichte“, „Bevölkerung in Hessen 2023 nach Geschlecht, Alter und Einwanderungsgeschichte“ und „Eingewanderte in Hessen 2023 nach Hauptgrund für die Einwanderung und Geschlecht“.