Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte in Hessen hat im Jahr 2022 um 4,5 Prozent oder 1 120 Euro pro Kopf gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Damit standen jeder Hessin und jedem Hessen durchschnittlich 26 030 Euro für Konsumzwecke oder zum Sparen zur Verfügung. Wie das Hessische Statistische Landesamt weiter mitteilt, stieg das durchschnittlich verfügbare Pro-Kopf-Einkommen 2022 gegenüber dem Vorjahr in allen kreisfreien Städten und Landkreisen Hessens. Die Zuwachsraten gegenüber 2021 bewegten sich zwischen 6,1 Prozent im Landkreis Fulda und 2,0 Prozent in der Stadt Offenbach am Main. Neben dem Rückgang der Kurzarbeit zum Ende der Corona-Pandemie haben vor allem steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichszahlungen und höhere Tarifabschlüsse zum Anstieg beigetragen. Hinzu kommt die im Oktober 2022 erfolgte Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro. In den hessischen kreisfreien Städten stieg das verfügbare Pro-Kopf-Einkommen 2022 gegenüber 2021 um 3,4 Prozent (auf 24 730 Euro), in den Landkreisen um 4,8 Prozent (auf 26 450 Euro).
Größter absoluter Zuwachs wie in Vorjahren im Hochtaunuskreis
Den größten absoluten Zuwachs 2022 gegenüber 2021 erzielte der Hochtaunuskreis mit 1 640 Euro pro Kopf. Seit Jahren wird das höchste verfügbare Pro-Kopf-Einkommen in Hessen für den Hochtaunuskreis ermittelt. Mit 35 590 Euro lag es um 37 Prozent über dem Landesdurchschnitt. An zweiter Stelle folgte der Main-Taunus-Kreis mit einem verfügbaren Pro-Kopf-Einkommen von 30 510 Euro; dieser lag damit 17 Prozent über dem Hessenwert. Am geringsten war das verfügbare Pro-Kopf-Einkommen in der Stadt Offenbach am Main: Mit 20 280 Euro lag die kreisfreie Stadt rund 22 Prozent unter dem Landesdurchschnitt. Damit betrug die Spannweite zwischen dem Spitzenwert im Hochtaunuskreis und der Stadt Offenbach am Main 15 310 Euro pro Kopf.
Primäreinkommen um 4,9 Prozent gestiegen
Das Primäreinkommen in Hessen nahm im Jahr 2022 gegenüber 2021 um 4,9 Prozent oder 1 560 Euro auf 33 130 Euro pro Kopf zu. Das verfügbare Einkommen, das von den Haushalten vollständig für Konsum und Sparen verwendet werden kann, lag 21 Prozent oder 7 100 Euro pro Kopf darunter. Die Differenz ist auf eine Einkommensumverteilung zurückzuführen: Der Staat empfängt einen Anteil der Primäreinkommen, um einen Teil davon den Haushalten in anderer Verteilung wieder zufließen zu lassen. Einen anderen Teil behält er zur Erfüllung eigener Aufgaben.
Da die von den privaten Haushalten aus dem Primäreinkommen geleisteten Transfers (z. B. Sozialabgaben und Einkommensteuer) stärker zunahmen als die von den privaten Haushalten empfangenen Transfers, wie Rente oder Arbeitslosengeld, wuchs das verfügbare Einkommen geringer als das Primäreinkommen. Dieser Zusammenhang war für Hessen insgesamt sowie für alle hessischen kreisfreien Städte und Landkreise zu beobachten.
Hinweise:
Das verfügbare Einkommen ist der Betrag, der den Einwohnerinnen und Einwohnern der betrachteten Region nach Abzug der direkten Steuern und Sozialbeiträge und unter Berücksichtigung der empfangenen Einkommensübertragungen wie Renten, Pensionen, Kindergeld sowie weiterer Sozialleistungen für Konsum und Sparen zur Verfügung steht. Die Basis vor dieser Umverteilung ist das Primäreinkommen. Hier werden neben den Entgelten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit und Kapitaleinkünfte berücksichtigt. Die Werte werden neben den wirtschaftlichen Gegebenheiten einer Region auch von den Pendlerverflechtungen mit dem Umland und der demographischen Struktur beeinflusst.
Alle Ergebnisse und Informationen zur Aktualität der Zahlen finden Sie in unserem Statistischen Bericht „Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte in Hessen 2016 bis 2022 nach kreisfreien Städten und Landkreisen“Öffnet sich in einem neuen Fenster und im interaktiven Dashboard der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR-Dashboard)Öffnet sich in einem neuen Fenster .