Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte in Hessen hat im Jahr 2024 um 4,3 Prozent oder 1.310 Euro pro Kopf gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Im Bund betrug der Zuwachs 3,7 Prozent oder 1.070 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Die durchschnittliche Höhe des verfügbaren Einkommens lag in Hessen mit 31.680 Euro je Einwohnerin und Einwohner um 5,4 Prozent über dem des Bundes mit 30.070 Euro.
Das verfügbare Einkommen kann von den privaten Haushalten vollständig für die Zwecke „Konsum“ und „Sparen“ eingesetzt werden. Es entsteht aus den Einkommen aus Arbeit und Vermögen, die zusammen das Primäreinkommen bilden, sowie der überwiegend staatlichen Einkommensumverteilung.
Höhere Arbeitseinkommen steigerten Primäreinkommen deutlich
Das Primäreinkommen betrug 2024 in Hessen 39.480 Euro je Einwohnerin und Einwohner (plus 4,0 Prozent gegenüber 2023). Es lag um 3.280 Euro oder 9,1 Prozent über dem Bundesdurchschnitt von 36.200 Euro.
Die Arbeitnehmerentgelte, die gut drei Viertel der Primäreinkommen ausmachten, verzeichneten mit einem Anstieg von 5,6 Prozent pro Kopf den höchsten Zuwachs. Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere hohe Tarif- und Lohnabschlüsse. Die Einkommen aus Betriebsüberschüssen und Selbstständigkeit sanken dagegen pro Kopf um 0,6 Prozent. Die Vermögenseinkommen pro Kopf gingen um 1,7 Prozent zurück.
Aus dem hessischen Primäreinkommen flossen durchschnittlich 18.610 Euro pro Kopf überwiegend als Sozialabgaben, Einkommensteuer sowie sonstige direkte Steuern und Abgaben an den Staat. Davon ging wiederum mehr als die Hälfte (10.810 Euro pro Kopf) über Zahlungen wie Rente, Bürger- oder Arbeitslosengeld an die privaten Haushalte zurück. Der Saldo dieser Umverteilung in Höhe von 7.800 Euro pro Kopf stand dem Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung. Dieser Saldo legte in Hessen von 2023 auf 2024 um 2,6 Prozent zu.
Hinweise:
Die Berechnungen beruhen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf einer unvollständigen Datenbasis: Zwar liegen erste Daten für die Berechnung bereits einige Wochen nach dem Berichtsjahr (2024) vor, die meisten relevanten Datenquellen sind jedoch erst eineinhalb bis drei Jahre später verfügbar.
Mit dieser Veröffentlichung wurden auch die Jahre 1991 bis 2023 überarbeitet. Die bisher veröffentlichten Ergebnisse für diese Jahre verlieren dadurch ihre Gültigkeit. In den aktuellen Berechnungen wurden unter anderem aktualisierte Bevölkerungszahlen auf Basis des Zensus 2022 eingearbeitet, die zur Generalrevision 2024 noch nicht vorlagen. Da der Zensus 2022 die tatsächliche Bevölkerungszahl zum Stichtag 15. Mai 2022 neu festgestellt hat, wurden die Bevölkerungszahlen für die Berichtsjahre 2012 bis 2021 rückwirkend neu berechnet. Diese Rückrechnung ersetzt die bisherige Fortschreibung des Bevölkerungsstands auf Grundlage des Zensus 2011 und gewährleistet bruchfreie Bevölkerungszeitreihen. Für die jüngeren Berichtsjahre ab 2022 wird die laufende amtliche Bevölkerungsfortschreibung verwendet; für Berichtsjahre vor 2012 gelten weiterhin die Ergebnisse auf Basis des Zensus 2011.
Mehr Zahlen zum verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte je Einwohnerin und Einwohner in Hessen und Deutschland im Jahr 2024 erhalten Sie in der Tabelle zum Download.
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