Justitia Statue auf dem Tisch

Hessisches Statistisches Landesamt

Verfahren vor den hessischen Familiengerichten 2025 leicht gestiegen

Im Jahr 2025 sind 40.270 Verfahren in Familiensachen abgeschlossen worden – ein Plus von 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Im Jahr 2025 sind insgesamt 40.270 Verfahren in Familiensachen vor den hessischen Amtsgerichten abgeschlossen worden. Das waren 1,6 Prozent oder 650 Verfahren mehr als im Jahr 2024. Im Vergleich zu 2015 gingen die Verfahren vor den hessischen Familiengerichten um 21,5 Prozent zurück. Damals hatte es noch 51.330 Verfahren gegeben.

Unter den im Jahr 2025 erledigten Verfahren endeten 60,0 Prozent bzw. 24.168 Verfahren mit einem richterlichen Beschluss. 10,1 Prozent bzw. 4.083 Verfahren wurden mit einem gerichtlichen Vergleich und 5,3 Prozent bzw. 2.136 Verfahren mit einer Rücknahme des Antrags abgeschlossen.

Die Zahl der Verfahren (insgesamt 1.624) vor den hessischen Familiengerichten, die im Jahr 2025 im Rahmen einer Berufung oder Beschwerde vom Oberlandesgericht beendet wurden, nahm im Vergleich zum Vorjahr um 5,7 Prozent zu.

Hinweise:

Die restlichen Fälle (24,5 Prozent) der im Jahr 2025 beendeten Verfahren fallen unter „Sonstiges“. Hierzu gehören u. a. die Abgabe an ein anderes Gericht oder eine Maßnahme nach dem Gewaltschutzgesetz (z. B. ein Kontakt- und Annäherungsverbot).

Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte, denen spezielle Aufgaben im Zusammenhang mit der Regelung von Familienkonflikten übertragen worden sind. Die Familiengerichte sind nicht nur zuständig für Ehescheidungen und die Regelung von Unterhaltsansprüchen, sondern vor allem auch für die Regelungen im Zusammenhang mit minderjährigen Kindern.

Mehr Zahlen erhalten Sie in unserer Tabelle „Tätigkeit der Familiengerichte in Hessen 2013–2025“.Öffnet sich in einem neuen Fenster

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