Im Jahr 2024 ist das Arbeitsvolumen – also die Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden aller erwerbstätigen Personen – landesweit in 18 von 26 hessischen Regionen gegenüber 2023 zurückgegangen. Das entspricht einem Anteil von 69,2 Prozent. Wie das Hessische Statistische Landesamt nach Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ (AK ETR) mitteilt, verzeichnete die Stadt Offenbach am Main mit 4,7 Prozent den größten Zuwachs. Den stärksten Rückgang verbuchte der Werra-Meißner-Kreis mit minus 1,6 Prozent.
Arbeitsstunden pro Kopf hessenweit rückläufig
In allen kreisfreien Städten und Landkreisen in Hessen nahm das Arbeitsvolumen pro Kopf ab. Hessenweit sank der Wert um durchschnittlich 0,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dabei wiesen der Vogelsbergkreis sowie die Stadt Offenbach am Main mit jeweils minus 1,1 Prozent den größten Rückgang auf. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie die Stadt Frankfurt am Main verzeichneten mit jeweils minus 0,1 Prozent die geringsten Abnahmen.
Im Jahr 2024 stieg die Zahl der Erwerbstätigen in Hessen um 0,5 Prozent. Im Vergleich fielen die Anstiege der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden sowie der Zahl der Vollzeitäquivalente 2024 mit 0,1 beziehungsweise 0,3 Prozent etwas schwächer aus.
Hinweise:
Bei den hier vorgelegten Ergebnissen, die auf dem Rechenstand des Statistischen Bundesamts vom August 2025 basieren, handelt es sich um Berechnungen des AK ETR, dem die Statistischen Ämter der Länder, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören. Diese und weitere Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit finden Sie auch auf der Internetseite des AK ETRÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige bzw. als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Bei Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen werden die Arbeitsstunden aus allen Beschäftigungen einbezogen. Die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden (z. B. Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit, krankheitsbedingte Abwesenheit) gehören hingegen nicht zum Arbeitsvolumen.
Mehr Zahlen erhalten Sie in unserer Tabelle „Geleistete Arbeitsstunden der Erwerbstätigen und Vollzeitäquivalente der Erwerbstätigen in den hessischen Verwaltungsbezirken 2023 und 2024“.
In unserer interaktiven Excel-Anwendung „ Regionen im VergleichÖffnet sich in einem neuen Fenster“ können Sie die Entwicklungen der Erwerbstätigen sowie der geleisteten Arbeitsstunden auf Ebene aller Landkreise bzw. kreisfreie Städte in Deutschland ab dem Jahr 2000 verfolgen.
Die wichtigsten Konjunktur- und Wirtschaftsindikatoren für Hessen finden Sie kompakt zusammengefasst auf unserer Übersichtsseite.