Justitia Statue auf dem Tisch

Hessisches Statistisches Landesamt

Rückgang der Verurteilungen in Hessen um 3,2 Prozent

Im Jahr 2025 haben hessische Gerichte 39.915 Personen wegen einer oder mehrerer Straftaten verurteilt. Das waren 3,2 Prozent weniger als 2024. Wie bereits im Vorjahr erfolgten die meisten Verurteilungen wegen Straftaten im Straßenverkehr. Frauen machten 18,4 Prozent aller hessischen Verurteilten im Jahr 2025 aus.

Im Jahr 2025 haben hessische Gerichte 39.915 Personen wegen einer oder mehrerer Straftaten verurteilt. Das waren 3,2 Prozent weniger als 2024 und 31,7 Prozent weniger als 2005. Insgesamt standen in Hessen 46.097 Personen vor Gericht (minus 3,4 Prozent gegenüber 2024). Am häufigsten wurden Personen zwischen 30 und 40 Jahren verurteilt. Ihr Anteil belief sich auf 26,9 Prozent.

7,0 Prozent aller Verurteilten jünger als 21 Jahre

Mehr als neun von zehn Verurteilungen (93,0 Prozent) im Jahr 2025 betrafen Erwachsene ab 21 Jahre. 7,0 Prozent aller Verurteilten waren zwischen 14 und 20 Jahren alt. Dabei machten Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 20 Jahren 4,1 Prozent (2024: 4,5 Prozent) und Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren 2,9 Prozent (2024: 3,3 Prozent) der Verurteilten aus. 20 Jahre zuvor, im Jahr 2005, hatte der Anteil der Heranwachsenden bei Verurteilungen noch bei 8,3 Prozent und der der Jugendlichen bei 6,5 Prozent gelegen. Diese Ergebnisse bestätigen den langjährigen Trend zum Rückgang der Verurteilungen von Heranwachsenden und Jugendlichen in Hessen.

Die meisten Verurteilungen wegen Straftaten im Straßenverkehr

Nach wie vor war der Großteil der Verurteilten männlich: Im Jahr 2025 machten Männer 81,6 Prozent der hessischen Verurteilten aus (2024: 81,9 Prozent; 2005: 80,4 Prozent). Auch hinsichtlich der begangenen Straftaten gab es kaum Veränderungen zum Vorjahr: Die meisten Männer wurden wegen „Straftaten im Straßenverkehr“ (28,2 Prozent; 2024: 28,9 Prozent) verurteilt, womit sowohl Verurteilungen nach dem Straßenverkehrsgesetz als auch nach dem Strafgesetzbuch gemeint sind. Dahinter folgten mit 17,9 Prozent (2024: 18,0 Prozent) sogenannte „andere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte (StGB §§ 257 bis 305 a)“, beispielsweise Urkundenfälschung oder Betrug. Am dritthäufigsten wurden Männer wegen „anderer Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr (StGB §§ 169-173, 185-241 a, außer §§ 222,229 i.V.m. Verkehrsunfall)“ verurteilt (16,0 Prozent; 2024: 15,6 Prozent). Dazu gehören Gewaltverbrechen wie Körperverletzung, aber auch Beleidigungen.

Frauen machten 18,4 Prozent aller hessischen Verurteilten im Jahr 2025 aus (2024: 18,1 Prozent; 2005: 19,6 Prozent). Wie bereits im Vorjahr stand jede vierte verurteilte Frau (2025 und 2024 jeweils 26,0 Prozent) wegen „Straftaten im Straßenverkehr“ vor Gericht. Am zweithäufigsten wurden Frauen wegen sogenannter „anderer Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte“ verurteilt (23,8 Prozent, 2024: 24,0 Prozent), dicht gefolgt von Verurteilungen wegen „Diebstahl und Unterschlagung (StGB §§ 242 bis 248 c)“ (23,4 Prozent; 2024: 23,9 Prozent).

Weniger Verfahrenseinstellungen als im Vorjahr

Von den insgesamt 46.097 abgeurteilten Personen wurden im Jahr 2025 in Hessen 578 Personen freigesprochen (minus 3,5 Prozent gegenüber 2024). In 5.509 Fällen endete das Verfahren mit Einstellung (minus 6,7 Prozent). In den übrigen 95 Fällen wurden sonstige Entscheidungen getroffen, darunter fallen: Absehen von Strafe, Anordnen von Maßregeln der Besserung sowie Überweisung an den Vormundschaftsrichter.

Hinweise:

Abgeurteilte sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden bzw. bei denen das Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil (Verurteilung oder Freispruch) oder Einstellungsbeschluss endgültig und rechtskräftig abgeschlossen wurde.

Als Heranwachsende werden Personen bezeichnet, die zum Zeitpunkt der Tat 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Dies ist relevant, weil ihre Aburteilung entweder nach allgemeinem oder nach Jugendstrafrecht vorgenommen werden kann, während bei den Jugendlichen (von 14 bis unter 18 Jahren) eine Aburteilung ausschließlich nach Jugendstrafrecht erfolgt.

Mehr Zahlen erhalten Sie in unserem Statistischen Bericht „Rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen in Hessen 2025“.Öffnet sich in einem neuen Fenster Unsere Grafik zeigt anschaulich die Verurteilten in Hessen im Jahr 2025 nach Hauptdeliktsgruppen.

Unter dem Motto „80 Jahre Statistik Hessen. Fakten für morgen.“ feiert das Hessische Statistische Landesamt 2026 sein 80-jähriges Jubiläum. Mehr zur Geschichte der hessischen Statistik erfahren Sie auf unserer Internetseite.

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