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Hessisches Statistisches Landesamt

Relative Einkommensarmut bei 18,1 Prozent in Hessen im Jahr 2022

Im Jahr 2022 haben in Hessen rund 1,1 Millionen Personen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens des Bundeslands zur Verfügung gehabt. Die so genannte relative Einkommensarmut betraf einer Auswertung von Mikrozensus-Daten des Hessischen Statistischen Landesamts zufolge gut jede sechste hessische Person (18,1 Prozent).

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Von der so genannten relativen Einkommensarmut sind im Jahr 2022 rund 1,1 Millionen Personen in Hessen betroffen gewesen. Nach einer Auswertung von Mikrozensus-Daten des Hessischen Statistischen Landesamts entsprach das einer Quote von 18,1 Prozent und damit mehr als einem Sechstel der hessischen Bevölkerung. Dies entsprach annähernd dem Vorjahreswert: 2021 waren 18,4 Prozent der hessischen Bevölkerung von relativer Einkommensarmut betroffen gewesen.

Nach Definition des Mikrozensus sind Menschen von relativer Einkommensarmut betroffen, wenn sie weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Haushaltseinkommens (sogenanntes Nettoäquivalenzeinkommen) zur Verfügung haben. Im Jahr 2022 lag die Armutsgefährdungsschwelle für einen Einpersonenhaushalt in Hessen bei einem Haushaltsnettoeinkommen von 1 201 Euro und für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Kind unter 14 Jahren bei 2 162 Euro pro Monat.

Erwerbslose und Alleinerziehende häufiger betroffen

Ein wesentlicher Faktor für die relative Einkommensarmut war die Erwerbsbeteiligung: Knapp jede zweite erwerbslose Person in Hessen lag im Jahr 2022 unter der Schwelle des mittleren Einkommens (47,4 Prozent), bei den erwerbstätigen Personen waren es nur 9,6 Prozent.

Frauen waren mit einer Quote von 19,2 Prozent häufiger unter der Einkommensschwelle als Männer mit einer Quote von 17,1 Prozent. 28,3 Prozent aller Alleinlebenden in Hessen waren 2022 von Armut bedroht. Personen, die mit einer weiteren erwachsenen Person im Haushalt lebten, waren hingegen nur in 9,8 Prozent der Fälle betroffen. Unter Haushalten mit minderjährigen Kindern wiesen Alleinerziehende mit 46,8 Prozent die höchste Quote auf.

Hinweise

Diese Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Rechtliche Grundlage der Erhebung ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Bei den hier dargestellten Daten handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus 2022. Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Dargestellt sind die Ergebnisse gemessen am Landesmedian, das heißt, dass nur die Haushaltsnettoeinkommen von Hessinnen und Hessen zur Berechnung herangezogen wurden. Damit wird der hessenspezifischen Einkommenssituation Rechnung getragen. Für einen Vergleich zwischen verschiedenen Bundesländern wird in der Regel der Bundesmedian verwendet.

Weitere Informationen zum Thema sind im StatistikportalÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden.

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