Geldmünzen auf dem Tisch

Hessisches Statistisches Landesamt

Niedrigere Ausgaben für Sozialhilfe

Im Jahr 2022 haben die örtlichen und der überörtliche Träger insgesamt 630 Millionen Euro für Sozialhilfe ausgegeben und damit 10 Prozent weniger als 2021. Dagegen stiegen die Ausgaben für Asylbewerberleistungen deutlich um 75 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf rund 600 Millionen Euro. Ebenso erhöhten sich die Ausgaben für Eingliederungshilfen auf 1,9 Milliarden Euro (plus 6 Prozent).

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Die örtlichen und der überörtliche Träger haben 2022 in Hessen insgesamt 630 Millionen Euro brutto für die Sozialleistungen nach dem 3. sowie 5. bis 9. Kapitel des Sozialgesetzbuchs (SGB) XII aufgewendet. Dies waren knapp 73 Millionen Euro oder 10 Prozent weniger als 2021. 23 Prozent der Sozialhilfe-Ausgaben im Jahr 2022 entfielen auf die Hilfe zum Lebensunterhalt, 45 Prozent auf die Hilfe zur Pflege, 13 Prozent auf die Hilfen zur Gesundheit und 7 Prozent auf die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.

Anstieg der Hilfen für den Lebensunterhalt, Rückgang bei besonderen Hilfen

Die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt lag zum Stichtag 31. Dezember 2022 bei 20 900 Personen und damit 9 Prozent höher als zum Jahresende 2021. Dagegen sank die Anzahl der Personen, die im laufenden Jahr 2022 besondere Leistungen empfangen haben, gegenüber 2021 um 4 Prozent auf 35 200 Personen. Zu den besonderen Leistungen zählen die Hilfe zur Pflege, Hilfen zur Gesundheit und die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.

Höhere Ausgaben für Asylbewerberleistungen

Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wendeten die örtlichen und der überörtliche Träger in Hessen im Jahr 2022 brutto rund 600 Millionen Euro auf. Dies waren 257 Millionen Euro oder 75 Prozent mehr als 2021.

Zum Stichtag 31. Dezember 2022 erhielten 35 500 Empfängerinnen und Empfänger Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Hessen. Gegenüber dem Vorjahr nahm ihre Anzahl um 5 000 Personen zu. Das entspricht einer Steigerung von 16 Prozent.

Rund 59 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen kamen aus Asien, 24 Prozent aus Europa (inklusive der Türkei) und 15 Prozent aus Afrika. Die größten Gruppen nach Staatsangehörigkeit waren mit 28 Prozent Empfängerinnen und Empfänger aus Afghanistan, mit 14 Prozent aus der Türkei und mit 11 Prozent aus Syrien.

58 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger waren in Gemeinschaftsunterkünften, 29 Prozent dezentral in einzelnen Wohnungen oder Zimmern und 13 Prozent in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht.

Ausgaben für Eingliederungshilfen über Vorjahresniveau

Rund 1,9 Milliarden Euro betrugen im Jahr 2022 die Bruttoausgaben der örtlichen Träger und des überörtlichen Trägers für die Eingliederungshilfen nach dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) in Hessen. Das waren 108 Millionen Euro oder 6 Prozent mehr 2021.

Zum Stichtag 31. Dezember 2022 erhielten 64 500 Personen in Hessen Eingliederungshilfe und damit 6 100 Personen mehr als im Vorjahr (plus 10 Prozent).

Der Anteil der Ausgaben für Leistungen zur sozialen Teilhabe an den Gesamtausgaben betrug 70 Prozent, davon entfielen allein auf die Assistenzleistungen 56 Prozent. 16 Prozent wurden für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und 12 Prozent für die Teilhabe an Bildung aufgewendet. Die Leistungen für die medizinische Rehabilitation spielte mit unter 1 Prozent eine untergeordnete Rolle. Leistungsberechtigte konnten mehrere Leistungen gleichzeitig beziehen. 

Hinweise

Mehr Informationen zu den Methoden und Rechtsgrundlage der Sozialberichterstattung sind im StatistikportalÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden.

Die Angaben sind ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet worden. Das Ergebnis der Summierung der Einzeldaten kann deshalb geringfügig von der Endsumme abweichen.

Die Angaben zur Sozialhilfe beziehen sich auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Nicht enthalten ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch („Hartz IV“). Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII) werden nicht mehr als Bestandteil der Statistik nach § 121 SGB XII erhoben, weil die entsprechenden Angaben im Rahmen der Erstattungszahlungen des Bundes an die Länder nach § 46a SGB XII erfasst werden.

Die Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe umfasst alle Auszahlungen im laufenden Berichtsjahr 2022, die Anzahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger wurde zum Stichtag 31. Dezember 2022 erhoben. Örtliche Träger der Sozialhilfe sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen, der überörtliche Träger ist der Landeswohlfahrtsverband.

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