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Hessisches Statistisches Landesamt

Mehr Einkommensmillionärinnen und -millionäre in Hessen

Die Zahl der Einkommensmillionärinnen und -millionäre in Hessen ist 2019 gegenüber 2018 um 2,7 Prozent gestiegen: 2 211 Steuerpflichtige hatten Einkünfte von durchschnittlich 2,4 Millionen Euro. Das zu versteuernde Einkommen dieser Personen lag bei 5,0 Milliarden Euro, das brachte dem Fiskus ein Steueraufkommen von 2,0 Milliarden Euro ein. Die höchste Millionärsdichte gab es im Hochtaunuskreis.

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Wie das Hessische Statistische Landesamt nach aktuellen Ergebnissen der Lohn- und Einkommenssteuerstatistik mitteilt, hat sich die Zahl der hessischen Einkommensmillionärinnen und -millionäre im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 58 Steuerpflichtige bzw. 2,7 Prozent auf 2 211 Steuerpflichtige erhöht. Der Großteil der Einkommensmillionärinnen und -millionäre bezog Einkünfte unter anderem aus Vermietung und Verpachtung (1 645 Steuerpflichtige), nichtselbständiger Arbeit (1 630 Steuerpflichtige) und Gewerbebetrieben (1 471 Steuerpflichtige). Die Reihenfolge der Einkunftsarten blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert, weitere Einkunftsarten spielten nur eine untergeordnete Rolle.

Eine Einkommensmillionärin bzw. ein Einkommensmillionär verfügte im Jahr 2019 in Hessen über Einkünfte von durchschnittlich 2,4 Millionen Euro (minus 3,7 Prozent im Vorjahresvergleich). Das war etwas weniger als im Bundesdurchschnitt: Deutschlandweit lagen die Einkünfte pro Millionärin bzw. Millionär 2019 im Mittel bei 2,7 Millionen Euro (plus 0,5 Prozent im Vorjahresvergleich). Das zu versteuernde Einkommen von allen Einkommensmillionärinnen und -millionären in Hessen belief sich im Jahr 2019 auf rund 5,0 Milliarden Euro (minus 1,0 Prozent im Vorjahresvergleich). Für den Fiskus resultierte aus dieser Gruppe der Steuerpflichtigen ein Steueraufkommen in Höhe von 2,0 Milliarden Euro. Das waren 9,9 Prozent weniger als im Vorjahr. Insgesamt gab es 2019 in Hessen rund 3,3 Millionen Steuerpflichtige mit einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 125,2 Milliarden Euro. Daraus resultierte ein Steueraufkommen von 28,0 Milliarden Euro. 

Kreise und kreisfreie Städte 

In 11 von 26 Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen waren die Einkünfte der Einkommensmillionärinnen und -millionäre höher als der hessische Mittelwert von 2,4 Millionen Euro. Die reichsten Einkommensmillionärinnen und -millionäre lebten mit durchschnittlich 4,5 Millionen Euro wie im Vorjahr im Main-Kinzig-Kreis. Die größte Wahrscheinlichkeit, eine Einkommensmillionärin bzw. einen Einkommensmillionär in Hessen anzutreffen, gab es, ebenfalls wie im Vorjahr, im Hochtaunuskreis, wo 16 Einkommensmillionärinnen und -millionäre auf 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner lebten.  

Gemeinden

 Absolut gab es mit 505 Steuerpflichtigen in Frankfurt am Main die meisten Einkommensmillionärinnen und -millionäre, gefolgt von Bad Homburg vor der Höhe mit 130 und der Landeshauptstadt Wiesbaden mit 128 Steuerpflichtigen. Die höchste Millionärsdichte einer Gemeinde in Hessen hatte die kreisangehörige Stadt Königstein im Hochtaunuskreis, wo 59 Einkommensmillionärinnen und -millionäre auf 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner lebten. Frankfurt am Main wies dagegen 7 Einkommensmillionärinnen und -millionäre auf 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner auf.

Hinweise

Die Bezeichnung „Einkommensmillionärin bzw. Einkommensmillionär“ bezieht sich im Rahmen der Einkommensteuer auf Steuerpflichtige, deren Gesamteinkünfte 1 Million Euro oder mehr betragen. Steuerpflichtige können einzeln oder zusammen veranlagte Personen sein. 

Der zeitliche Abstand zwischen Berichtsjahr und Veröffentlichungsdatum der Einkommensteuerstatistik resultiert aus den langen Veranlagungszeiträumen, die zur Steuerfestsetzung benötigt werden. Daher sind die Werte für das Jahr 2019 die aktuell vorliegenden Ergebnisse.

Aufgrund der Einführung der Abgeltungssteuer (zum 01.01.2009) sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht mehr vollständig in der Lohn- und Einkommensteuer enthalten, was bei den ausgewiesenen Zahlen der Einkommensmillionärinnen und -millionäre berücksichtigt werden muss. Die Einbeziehung aller Kapitalerträge könnte ein anderes Ergebnis erbringen. 

Mehr Zahlen erhalten Sie in unserem Statistischen Bericht „Lohn- und Einkommensteuerstatistik in Hessen 2019“Öffnet sich in einem neuen Fenster.

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