Im Jahr 2021 hat sich die Zahl der Einkommensmillionärinnen und -millionäre in Hessen deutlich gegenüber dem Vorjahr um 21,3 Prozent oder um 501 auf 2 856 Steuerpflichtige erhöht. Gemeinsam erzielte die reichste Gruppe der Steuerpflichtigen in Hessen Gesamteinkünfte in Höhe von rund 8,7 Milliarden Euro (plus 3,0 Milliarden Euro bzw. 51,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2020). Durchschnittlich verfügte im Jahr 2021 eine Einkommensmillionärin bzw. ein -millionär in Hessen über Einkünfte von 3,1 Millionen Euro. Für den Fiskus resultierte aus diesen Einkünften ein Steueraufkommen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro. Das waren 58,2 Prozent mehr als im Vorjahr.
Insgesamt gab es in Hessen rund 3,3 Millionen Lohn- und Einkommensteuerpflichtige (plus 1,0 Prozent gegenüber 2020). Zusammen kommen alle Steuerpflichtigen in Hessen auf Einkünfte von insgesamt 158,5 Milliarden Euro (plus 6,6 Prozent im Vorjahresvergleich). Im Durchschnitt erzielte jeder Steuerpflichtige Gesamteinkünfte in Höhe von 48 696 Euro. Der Fiskus nahm 2021 insgesamt 30,6 Milliarden Euro (plus 8,7 Prozent) aus der Lohn- und Einkommenssteuer in Hessen ein.
Höchste Millionärseinkünfte aus Gewerbebetrieben
Der Großteil der Einkommensmillionärinnen und -millionäre bezog Einkünfte unter anderem aus nichtselbständiger Arbeit (2 137 Steuerpflichtige), Vermietung und Verpachtung (2 061 Steuerpflichtige) und Gewerbebetrieben (1 975 Steuerpflichtige). Mit Gewerbebetrieben erzielten sie auch die höchsten Einkünfte (5,6 Milliarden Euro). Weitere Einkunftsarten spielten nur eine untergeordnete Rolle.
Bezogen auf alle Steuerpflichtigen war die nichtselbstständige Arbeit (rund 2,8 Millionen Steuerpflichtige) die am häufigsten angegebene Einkunftsart im Jahr 2021 mit den zugleich höchsten Einkünften in Höhe von 121,7 Milliarden Euro. An zweiter Stelle folgten die sonstigen Einkünfte (638 450 Steuerpflichtige), worunter beispielsweise Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Unterhaltsleistungen und private Veräußerungsgeschäfte fallen. Aus Vermietung und Verpachtung erzielten 449 818 Steuerpflichtige in Hessen ihr Einkommen.
0,1 Prozent der hessischen Steuerpflichtigen erzielten 5,5 Prozent der Einkünfte
Die Einkommensmillionärinnen und -millionäre machten 2021 mit 0,1 Prozent nur einen sehr geringen Anteil an allen hessischen Steuerpflichtigen aus. Ihr Anteil am Gesamtbetrag der Einkünfte aller hessischen Steuerpflichtigen lag bei 5,5 Prozent. Mehr als die Hälfte der Steuerpflichtigen (53,1 Prozent) war der Gruppe mit Einkünften bis zu 35 000 Euro zugeordnet. Am Gesamtbetrag der Einkünfte aller hessischen Steuerpflichtigen besaß diese Gruppe einen Anteil in Höhe von 17,5 Prozent.
Hochtaunuskreis und dort insbesondere Königstein mit den meisten reichen Steuerpflichtigen je 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner
Die meisten Einkommensmillionärinnen und -millionäre auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte waren wie in den Vorjahren im Hochtaunuskreis anzutreffen. Im Jahr 2021 gab es dort 18,5 Einkommensmillionärinnen und -millionäre je 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Mit großem Abstand dahinter folgten Frankfurt am Main (8,2) und der Main-Taunus-Kreis (7,5). Auf Gemeindeebene hatte Königstein im Taunus im Hochtaunuskreis mit 62,3 Einkommensmillionärinnen und -millionären je 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner die meisten reichen Steuerpflichtigen.
Die reichsten Einkommensmillionärinnen und -millionäre auf Kreisebene lebten mit Einkünften in Höhe von durchschnittlich 8,5 Millionen Euro in Wiesbaden. Auf Ebene der Gemeinden waren die Einkommensmillionärinnen und -millionäre lediglich in der Stadt Nidda 2021 mit durchschnittlich 9,8 Millionen Euro noch reicher als in der hessischen Landeshauptstadt.
Hinweise:
Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar. Daher sind die Werte für das Jahr 2021 die aktuellsten Ergebnisse.
Alle Angaben in dieser Pressemeldung beziehen sich auf unbeschränkt Steuerpflichtige (ohne Verlustfälle).
Die Bezeichnung „Einkommensmillionärin bzw. -millionär“ bezeichnet im Rahmen der Einkommensteuer Steuerpflichtige, deren Gesamteinkünfte 1 Million Euro oder mehr betragen. Steuerpflichtige können dabei sowohl männliche, weibliche oder diverse Einzelpersonen als auch zusammen veranlagte Personen jedweden Geschlechts sein.
Aufgrund der Einführung der Abgeltungssteuer (zum 01.01.2009) sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht mehr vollständig in der Lohn- und Einkommensteuer enthalten, was beim Ranking der Einkommensmillionäre bedacht werden muss. Unter Einbeziehung aller Kapitalerträge könnte das Ranking ein anderes Ergebnis aufweisen.
Mehr Zahlen erhalten Sie in unserem Statistischen Bericht „Lohn- und Einkommensteuerstatistik in Hessen 2021“Öffnet sich in einem neuen Fenster.