Sozialleistungen

Hessisches Statistisches Landesamt

Mehr Ausgaben in Hessen für Sozialhilfe, weniger für Asylbewerberleistungen

Im Jahr 2025 sind die Bruttoausgaben der hessischen Sozialhilfeträger für Sozialhilfe ohne Grundsicherung gegenüber dem Vorjahr um 6,1 Prozent auf 889,6 Millionen Euro gestiegen. Gleichzeitig sanken die Ausgaben für Asylbewerberleistungen um 10,5 Prozent auf 547,5 Millionen Euro.

Im Jahr 2025 haben die hessischen Sozialhilfeträger 889,6 Millionen Euro brutto für Sozialhilfe ohne die Grundsicherung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren das 6,1 Prozent mehr als im Vorjahr.

Ausgaben für Pflege und Erstattungen an Krankenkassen stiegen besonders stark

Den größten Anteil der Sozialhilfeleistungen machte die Hilfe zur Pflege mit knapp 511,6 Millionen Euro beziehungsweise 57,5 Prozent aus. Die Ausgaben hierfür stiegen um 8,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Weitere 21,8 Prozent oder knapp 193,7 Millionen Euro – und damit etwa genauso viel wie im Jahr 2024 – wurden für Hilfen zum Lebensunterhalt ausgegeben. Erstattungen an Krankenkassen für die Kostenübernahme von Behandlungen, unter anderem für Menschen ohne Krankenversicherung, beliefen sich auf 13,4 Prozent beziehungsweise 119,2 Millionen Euro. Im Vergleich zu 2024 stiegen sie um 11,1 Prozent. Für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfen in anderen Lebenslagen (beispielsweise Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Blindenhilfe oder Bestattungskosten) wurden 6,6 Prozent beziehungsweise knapp 58,7 Millionen Euro (minus 0,4 Prozent) und für Hilfen zur Gesundheit (ohne Erstattungen an Krankenkassen) 0,7 Prozent beziehungsweise 6,4 Millionen Euro (plus 3,2 Prozent) aufgewendet.

Insgesamt erhielten zum Stichtag 31. Dezember 2025 in Hessen 21.090 Personen Hilfen zum Lebensunterhalt. Das waren 3,0 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. 63,9 Prozent dieser Leistungsempfängerinnen und -empfänger waren 50 Jahre und älter.

Rund 28.390 Menschen nahmen zum Jahresende 2025 Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII in Anspruch. Ihre Anzahl stieg gegenüber dem Vorjahr um 2,2 Prozent an. Der überwiegende Teil – 86,1 Prozent oder 24.430 Personen – bekam Hilfe zur Pflege. 4.010 Menschen (14,1 Prozent) erhielten Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und 450 Personen (1,6 Prozent) Hilfen zur Gesundheit. Das Durchschnittsalter der Leistungsberechtigten lag bei 76,1 Jahren. Knapp drei Viertel (73,9 Prozent) lebten in sozialen Einrichtungen.

Weniger Menschen erhielten Asylbewerberleistungen

Zum 31. Dezember 2025 erhielten in Hessen 25.700 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das waren 15,6 Prozent weniger als im Vorjahr (2024: 30.450 Personen). 61,8 Prozent der Leistungsbeziehenden waren männlich, 38,2 Prozent weiblich. Das Durchschnittsalter betrug 25,0 Jahre.

Die häufigsten Herkunftsländer der Leistungsempfängerinnen und -empfänger waren die Türkei (26,2 Prozent), Afghanistan (21,7 Prozent), Syrien (12,4 Prozent), Iran (4,3 Prozent) und Irak (4,1 Prozent).

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erhielten 8.870 Menschen erstmals Asylbewerberleistungen. Das waren 28,3 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2024: 12.380 Personen).

10,5 Prozent weniger Ausgaben für Asylbewerberleistungen im Jahr 2025

Die Bruttoausgaben für Asylbewerberleistungen beliefen sich im Jahr 2025 in Hessen auf 547,5 Millionen Euro. Damit lagen sie 10,5 Prozent unter dem Vorjahreswert. 

Auf Regelleistungen entfielen 86,2 Prozent (472,1 Millionen Euro) der Bruttoausgaben. Davon wurden 72,3 Prozent (396,1 Millionen Euro) für Grundleistungen und 13,9 Prozent (76,1 Millionen Euro) für Hilfen zum Lebensunterhalt ausgegeben. Weitere 13,8 Prozent (75,4 Millionen Euro) flossen in besondere Leistungen (zum Beispiel bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII oder Arbeitsgelegenheiten).

Die Landkreise und kreisfreien Städte gaben 457,5 Millionen Euro aus. Das entsprach 83,6 Prozent der Bruttoausgaben für Asylbewerberleistungen in Hessen. Das Land Hessen übernahm 16,4 Prozent beziehungsweise 90,0 Millionen Euro, vor allem für Leistungen der Erstaufnahmeeinrichtungen.

Hinweise:

Personen können nach dem SGB XII sowie nach dem AsylbLG mehrere Leistungsarten gleichzeitig bekommen.

Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) ist für Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird für sogenannte Personengemeinschaften gewährt. Dabei werden die Einkommen aller Personen berücksichtigt, mit denen die Antragstellerin oder der Antragsteller in einer Gemeinschaft lebt.

Zu den Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII gehören:

Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII): Hierbei werden Hilfen bei Krankheit, Hilfen zur Familienplanung, Hilfen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie bei Sterilisation gewährt.

Hilfen zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) für pflegebedürftige Personen im Sinne des § 61a, wobei die Hilfe zur Pflege in und außerhalb von Einrichtungen gewährt werden kann.

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII) wie zum Beispiel Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.

Hilfen in anderen Lebenslagen (9. Kapitel SGB XII) können u. a. für die Weiterführung des Haushalts, als Altenhilfe, als Blindenhilfe oder als Bestattungskosten gewährt werden.

Die Angaben sind ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet worden. Das Ergebnis der Summierung der Einzeldaten kann deshalb geringfügig von der Endsumme abweichen.

Weitere Informationen zu Sozialhilfeleistungen finden Sie auf der

Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Weitere Daten zum Thema finden Sie in folgenden Publikationen:

Tabelle: Empfängerinnen und Empfänger und Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Hessen 1997 bis 2024Öffnet sich in einem neuen Fenster

Tabelle: Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Hessen 2020 bis 2025Öffnet sich in einem neuen Fenster

Tabelle: Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Hessen am 31.12.2025 nach ausgewählten Hilfearten und GeschlechtÖffnet sich in einem neuen Fenster

Tabelle: Empfängerinnen und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt in Hessen am 31.12.2025 nach AltersgruppenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Tabelle: Sozialhilfeaufwand in Hessen seit 2000 bis 2025Öffnet sich in einem neuen Fenster

Tabelle: Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Hessen 2025Öffnet sich in einem neuen Fenster

 

Die wichtigsten Konjunktur- und Wirtschaftsindikatoren für Hessen finden Sie kompakt zusammengefasst auf unserer Übersichtsseite.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Unter dem Motto „80 Jahre Statistik Hessen. Fakten für morgen.“ feiert das Hessische Statistische Landesamt 2026 sein 80-jähriges Jubiläum. Mehr zur Geschichte der hessischen Statistik erfahren Sie auf unserer Internetseite.

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