Ein hessischer Durchschnittshaushalt hat im Jahr 2023 insgesamt 3 137 Euro im Monat für private Konsumgüter und Dienstleistungen ausgegeben. Davon entfielen mit 53 Prozent mehr als die Hälfte der Ausgaben auf Lebensmittel und Wohnen (Deutschland: 52 Prozent). Das zeigen aktuelle Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die das Hessische Statistische Landesamt alle fünf Jahre durchführt. Zu den privaten Konsumausgaben zählen neben den Kosten für Lebensmittel und Wohnen auch Bekleidung, Verkehr, Kommunikation, Freizeit, Gaststätten und Unterkünfte, Innenausstattung, Gesundheit, Bildung, Finanzdienstleistungen sowie andere Waren und Dienstleistungen. Bei der vorherigen EVS im Jahr 2018 hatten die Konsumausgaben im Durchschnitt 2 861 Euro betragen und der Anteil für Wohnen und Lebensmittel hatte bei 47 Prozent gelegen.
Je geringer das Haushaltseinkommen war, desto größer war der Anteil für die häufig als Lebenshaltungskosten bezeichneten Ausgaben für Lebensmittel und Wohnen: Während Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 1 300 Euro im Jahr 2023 nahezu zwei Drittel (65 Prozent) ihrer Konsumausgaben dafür aufwendeten, war es bei Haushalten mit einem Einkommen ab 5 000 Euro weniger als die Hälfte (49 Prozent).
Ausgaben für Verkehr drittgrößter Ausgabenposten
Nach den Ausgaben für Wohnen (39 Prozent) und Lebensmittel (14 Prozent) machten die Ausgaben für Verkehr mit 12 Prozent den dritthöchsten Anteil an den Konsumausgaben aus. Darunter fällt beispielsweise der Kauf von Fahrzeugen, Kraftstoffen und Fahrkarten. Danach folgten die Ausgaben für Freizeit, Sport und Kultur (8 Prozent), für Gastronomie- und Beherbergungsdienstleistungen (7 Prozent), für Information und Kommunikation (5 Prozent) sowie für Innenausstattung (4 Prozent).
Auch bei den Ausgaben für Information und Kommunikation zeigte sich: Je geringer das Haushaltseinkommen, desto höher war deren Anteil an den gesamten Konsumausgaben. So machten die Ausgaben für Information und Kommunikation, unter die beispielsweise Internet- und Mobilfunkverträge, Streaming-Abos aber auch der Kauf von Handys, Tablets und Computern fallen, bei Haushalten mit einem Monatseinkommen von unter 1 300 Euro 7 Prozent ihrer Konsumausgaben aus. Bei Haushalten mit einem Einkommen ab 5 000 Euro lag der Anteil bei 4 Prozent.
Für andere Konsumausgaben wie Verkehr, Freizeit oder Bekleidung galt hingegen: Je höher das Einkommen, desto höher war der Anteil dieser Ausgaben am gesamten Konsum. So gaben Haushalte mit Einkommen ab 5 000 Euro durchschnittlich 13 Prozent für Verkehr aus. Für Freizeit, Sport und Kultur wendeten die Haushalte mit höherem Einkommen 9 Prozent auf und für Bekleidung 4 Prozent. Bei Haushalten mit geringem Einkommen lag der Anteil der Verkehrsausgaben bei 7 Prozent, für Freizeit, Sport und Kultur bei 6 Prozent und für Bekleidung bei knapp 3 Prozent.
Hinweise:
Bei den vorgestellten Ergebnissen handelt es sich um die ersten Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023. Grundlage für die hessischen Ergebnisse bilden die Angaben von rund 4 200 hessischen Privathaushalten (Deutschland: 54 000). Die EVS findet alle fünf Jahre statt. Sie ist die größte freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik.
Die EVS 2023 hat eine umfangreiche Neukonzeption sowie einen Umstieg auf die aktuelle Klassifikation der Einnahmen und Ausgaben (SEA) 2021 erfahren. Unter anderem hat die erstmalige Möglichkeit der teilnehmenden Haushalte, ihre Angaben vollständig digital mittels Mobil- oder Web-App zu dokumentieren, zu einer einheitlicheren und genaueren Erfassung der Ausgaben in den einzelnen Kategorien geführt. Die Neuerungen sind aber auch mit Einschränkungen bei der Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit den Vorjahren verbunden. Ausführliche Informationen hierzu bietet eine Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamts.Öffnet sich in einem neuen Fenster
In dieser Pressemitteilung werden ausschließlich die Konsumausgaben privater Haushalte betrachtet. Daneben gibt es weitere Ausgaben privater Haushalte, die nicht zu den Konsumausgaben zählen: Ausgaben für sonstige Steuern, Versicherungen, Übertragungen an andere private Haushalte oder Organisationen, die Tilgung und Verzinsung von Krediten. Außerdem werden Ausgaben für die Bildung von Geld- und Sachvermögen, zu denen unter anderem die höheren Investitionsausgaben von Eigentümerhaushalten in Instandhaltungsmaßnahmen zählen, nicht als Konsumausgaben erfasst.
Zu den Ausgaben für Lebensmittel zählen in der EVS die Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Zu den Ausgaben für Wohnen zählen neben den Mietzahlungen (einschließlich Betriebskosten) auch die Ausgaben für Energie und kleinere Instandhaltungen. In Anlehnung an das Vorgehen bei den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden Haushalten, die mietfrei oder im Eigentum wohnen, fiktive Mietzahlungen unterstellt, deren Höhe sich an vergleichbaren Mietwohnungen orientiert. Reduziert werden diese unterstellten Mietzahlungen um die getätigten Ausgaben für den Erhalt des selbst genutzten Wohnraums. Der fiktive Eigentümermietwert wird auf der Einnahmenseite als Bestandteil des Einkommens aus Vermögen hinzugerechnet. Mit diesen unterstellten Mietzahlungen lassen sich die Ausgabenstrukturen von Eigentümer- und Mieterhaushalten besser miteinander vergleichen.
Zu den Ausgaben für Information und Kommunikation zählen neben den Dienstleistungen für Festnetz, Mobilfunk und Internet auch die Ausgaben für den Kauf von Smartphones, Tablets, Computern sowie Unterhaltungselektronik, die Ausgaben für Software sowie Fernseh-, Rundfunk- und Streaming-Gebühren.
Die Ausgaben für Verkehr beinhalten unter anderem die Ausgaben für Kauf, Leasing, Wartung und Reparatur von Fahrzeugen sowie für Kraftstoffe und Fahrkarten.
Die Ergebnisse der EVS 2023 zu Geld- und Sachvermögen werden voraussichtlich im 1. Quartal 2026 veröffentlicht.
Mehr Zahlen erhalten Sie in unserer Tabelle „Monatliche Konsumausgaben privater Haushalte 2023 nach monatlichem Haushaltsnettoeinkommen“.Öffnet sich in einem neuen Fenster