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Hessisches Statistisches Landesamt

Korrigierte Pressemitteilung: Arbeitsvolumen: In Hessen wurde im Jahr 2024 etwas mehr gearbeitet

Die Erwerbstätigen in Hessen haben im Jahr 2024 insgesamt 4,88 Milliarden Stunden gearbeitet. Gegenüber dem Vorjahr entsprach das einem Anstieg von 0,1 Prozent. Die geleisteten Arbeitsstunden je erwerbstätiger Person nahmen dagegen um durchschnittlich 0,3 Prozent auf 1 347 Stunden ab.

Wichtiger Hinweis!

Bei dieser Pressemitteilung handelt es sich um eine Korrektur der ursprünglichen Pressemitteilung „Arbeitsvolumen: In Hessen wurde im Jahr 2024 etwas weniger gearbeitet“ vom 27. März 2025. Diese wurde am 29. April 2025 korrigiert. Dabei änderte sich mit den Werten für einzelne Wirtschaftsbereiche auch die Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden in Hessen. Somit ergibt sich abweichend von der ursprünglichen Pressemitteilung folgende Entwicklung: Zum vierten Mal in Folge ist die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Die korrigierten Daten sind im Text hervorgehoben und die vorherigen fehlerhaften Werte unmittelbar danach (in Klammern) aufgeführt. Grund für die Korrektur waren Fehler bei der Ermittlung des regionalen Arbeitsvolumens 2024, bedingt durch eine fehlerhafte Datenlieferung des Statistischen Bundesamts an den Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ (AK ETR).

Im Jahr 2024 hat das Arbeitsvolumen – also die insgesamt geleistete Arbeitszeit – in Hessen 4,88 Milliarden Stunden (vor Korrektur: 4,85 Milliarden Stunden) betragen. Das waren 0,1 Prozent oder 5,2 Millionen Stunden mehr als im Vorjahr (vor Korrektur: 0,5 Prozent weniger bzw. 22,5 Millionen Stunden weniger). Im Bundesdurchschnitt ging das Arbeitsvolumen dagegen um 0,1 Prozent zurück. Wie das Hessische Statistische Landesamt nach vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ (AK ETR) mitteilt, wurde in Hessen damit das vierte Jahr in Folge mehr gearbeitet als im jeweiligen Vorjahr. In den Jahren 2022 und 2023 hatte die Zunahme des Arbeitsvolumens in Hessen im Vorjahresvergleich allerdings noch 2,6 beziehungsweise 0,6 Prozent betragen.

Die Zahl der Erwerbstätigen stieg im Jahr 2024 in Hessen um 0,5 Prozent auf 3,62 Millionen und damit stärker als die von den Erwerbstätigen geleisteten Arbeitsstunden. Zurückzuführen ist das insbesondere auf die in Hessen angestiegene Zahl der Teilzeitbeschäftigungen. Auf die Pro-Kopf-Arbeitszeit hat dies folgende Auswirkungen: Im Jahr 2024 arbeitete eine erwerbstätige Person in Hessen im Durchschnitt 1 347 Stunden (vor Korrektur: 1 339 Stunden) und somit 0,3 Prozent oder 4 Stunden (vor Korrektur: 0,9 Prozent oder 12 Stunden) weniger als im Jahr 2023. Deutschlandweit wurden ebenfalls 0,3 Prozent oder 4 Arbeitsstunden weniger geleistet als im Vorjahr. Dennoch lag die Pro-Kopf-Arbeitszeit in Hessen 2024 über der bundesdurchschnittlichen Arbeitszeit von 1 332 Stunden.

Erhebliche Unterschiede nach Art der Erwerbstätigkeit

Im Jahr 2024 arbeiteten Selbstständige und mithelfende Familienangehörige in Hessen mit durchschnittlich 1 743 Stunden (minus 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr) deutlich mehr als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit 1 312 Stunden (vor Korrektur: 1 304 Stunden), bei denen ein Rückgang von 0,2 Prozent (vor Korrektur: 0,8 Prozent) der durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden gegenüber dem Vorjahr festzustellen war.

Geringere Jahresarbeitszeit im Dienstleistungsbereich

Die Arbeitszeit je erwerbstätiger Person hat sich 2024 gegenüber 2023 in den einzelnen Wirtschaftsbereichen sehr unterschiedlich entwickelt: Im Bereich „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ war die Pro-Kopf-Arbeitszeit aufgrund des hohen Anteils an Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen am höchsten. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die durchschnittliche Arbeitszeit je erwerbstätiger Person im Jahr 2024 um 2,1 Prozent oder 35 Stunden auf 1 694 Stunden.

Im Produzierenden Gewerbe leistete jede erwerbstätige Person durchschnittlich 1 437 Stunden (vor Korrektur: 1 444 Stunden). Gegenüber 2023 nahm das Arbeitsvolumen um 0,2 Prozent oder 3 Stunden pro Kopf ab (vor Korrektur: plus 0,3 Prozent oder plus 4 Stunden).

In den Dienstleistungsbereichen erbrachten die Erwerbstätigen 2024 deutlich weniger Stunden. Gegenüber 2023 verringerte sich die durchschnittliche Arbeitszeit je erwerbstätiger Person um 0,4 Prozent oder 5 Stunden auf 1 321 Stunden (vor Korrektur: 1,2 Prozent oder 16 Stunden auf 1 310 Stunden). Maßgeblich ist der besonders hohe Anteil der geringfügig Beschäftigten und der Teilzeitbeschäftigten in diesem Sektor.

Hinweise:

Bei den hier vorgelegten Ergebnissen, die auf dem Rechenstand des Statistischen Bundesamts vom Februar 2025 basieren, handelt es sich um Berechnungen des AK ETR, dem die Statistischen Ämter der Länder, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören. Diese und weitere Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit finden Sie auf der Internetseite des AK ETR.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Bei Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen werden die Arbeitsstunden aus allen Beschäftigungen einbezogen. Hingegen gehören die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden (wie Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit, krankheitsbedingte Abwesenheit) nicht zum Arbeitsvolumen.

Mehr Zahlen erhalten Sie in unserer Tabelle „Erwerbstätige und Arbeitsvolumen (am Arbeitsort) in Hessen 2024 nach Wirtschaftsbereichen“ zum Download.

Die wichtigsten Konjunktur- und Wirtschaftsindikatoren für Hessen finden Sie kompakt zusammengefasst auf unserer Übersichtsseite.Öffnet sich in einem neuen Fenster

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