Im Jahr 2025 sind rund 17.200 Klageverfahren vor den Sozialgerichten in Hessen abgeschlossen worden. Das waren 3,0 Prozent mehr als im Vorjahr (16.700 Verfahren). Auch die Zahl der neu eingegangenen Verfahren bei hessischen Sozialgerichten stieg erstmals seit 2018 wieder an: Mit 17.400 Verfahren war sie 2025 um 13,7 Prozent höher als ein Jahr zuvor (15.300 Verfahren).
Die meisten abgeschlossenen Klageverfahren betrafen Krankenversicherungen
Der Großteil der erledigten Klageverfahren im Jahr 2025 betraf Krankenversicherungen (21,1 Prozent), Verfahren zum Sozialgesetzbuch II wie beispielsweise zum Bürgergeld oder zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (18,8 Prozent) sowie Verfahren zur Feststellung einer Behinderung (17,9 Prozent).
Bei den meisten Verfahren wurde keine richterliche Entscheidung getroffen und kein Urteil gefällt. Die meisten der erledigten Klagen endeten durch eine Zurücknahme (46,4 Prozent), einen instanzbeendenden Gerichtsbescheid (12,4 Prozent) oder durch eine übereinstimmende Erledigungserklärung (11,6 Prozent).
Im Langzeitvergleich mit 1996 zeigt sich in Hessen eine Zunahme der erledigten Klagen um 39,0 Prozent und der Neuzugänge um 21,5 Prozent. Damals waren 12.400 Verfahren beendet worden und 14.300 Verfahren neu eingegangen. Die meisten erledigten Klagen im Jahr 1996 hatten die Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit (23,1 Prozent), die Feststellung einer Behinderung (21,7 Prozent) und die Rentenversicherung von Arbeiterinnen und Arbeitern (15,8 Prozent) betroffen. 36,1 Prozent der Verfahren waren 1996 durch Zurücknahme beendet worden.
Hinweise:
Zurücknahme:
Eine Klägerin oder ein Kläger kann die Klage bis zur Rechtskraft des Urteils zurücknehmen. Dadurch ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt. Eine Klage gilt auch dann als zurückgenommen, wenn die Klägerin oder der Kläger das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichts länger als drei Monate nicht betreibt.
Übereinstimmende Erledigungserklärung:
Bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung erklären beide Parteien den Prozess für erledigt. Dies ist bis zur Rechtskraft des Urteils möglich. Das Gericht entscheidet nur noch über die Prozesskosten. Dadurch ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt. Vom Gericht wird nicht überprüft, ob der Erledigungsgrund tatsächlich vorliegt.
Instanzbeendender Gerichtsbescheid:
Der Gerichtsbescheid ist eine Entscheidung eines Gerichts, die im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ohne mündliche Verhandlung ergeht. Er dient der schnelleren und kostengünstigeren Klärung von Rechtsstreitigkeiten, bei denen keine umfassende Beweisaufnahme oder mündliche Verhandlung erforderlich ist, weil keine Tatsachen streitig sind und die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts klar ist.
Mehr Zahlen erhalten Sie in unserem Statistischen Bericht „Tätigkeiten der Sozialgerichte in Hessen 2025“.