Hände mit Taschenrechner, Stift und Papieren

Hessisches Statistisches Landesamt

Integrierte Schulden der Kommunen in Hessen zum Jahresende 2022 um 6,1 Prozent gestiegen

Die hessischen Kommunen einschließlich ihrer Beteiligungen sind zum Jahresende 2022 außerhalb des öffentlichen Bereichs mit 35,4 Milliarden Euro verschuldet gewesen. Das entsprach einer Verschuldung von 5 558 Euro pro Kopf. Gegenüber dem Jahresanfang 2022 stiegen die integrierten Schulden der hessischen Kommunen um 6,1 Prozent.

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Zum Jahresende 2022 sind die hessischen Kommunen außerhalb des öffentlichen Bereichs mit 35,4 Milliarden Euro verschuldet gewesen. Das entsprach einer Verschuldung von 5 558 Euro pro Kopf. Die Ergebnisse dieser sogenannten integrierten kommunalen Schulden basieren auf einer Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Dabei werden neben den Schulden der Kernhaushalte auch die Schulden der Extrahaushalte und sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen bis in tiefe Beteiligungsstufen abgebildet und den Kommunen zugeordnet. Dadurch ist die Verschuldung der Kommunen hessen- und deutschlandweit sehr gut vergleichbar. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, stiegen diese integrierten Schulden der hessischen Kommunen gegenüber dem Jahresanfang 2022 um 6,1 Prozent an. Insgesamt waren zum 31. Dezember 2022 in allen hessischen Kommunen 38,6 Prozent (13,7 Milliarden Euro) der Schulden im Kernhaushalt zu finden. 61,4 Prozent (21,7 Milliarden Euro) waren dagegen bei den Ausgliederungen zu finden. Unter Ausgliederungen werden Unternehmen oder Einrichtungen verstanden, die Aufgaben (beispielsweise Energieversorgung, Baumanagement) erfüllen, die aus den Kernhaushalten der Kommunen ausgelagert wurden und damit dort nicht mehr erfasst werden.

Die Unterschiede in der integrierten Verschuldung pro Kopf der insgesamt 444 Gemeinden und Gemeindeverbände in Hessen sahen zum 31. Dezember 2022 wie folgt aus: 33 Kommunen wiesen Schulden von weniger als 500 Euro pro Kopf auf, 31 Kommunen hatten hingegen Schulden in Höhe von 5 000 Euro pro Kopf oder mehr. Die Stadt Darmstadt hatte mit 17 032 Euro die höchste Pro-Kopf-Verschuldung und lag damit deutlich über dem Mittelwert der fünf kreisfreien Städte in Hessen (9 915 Euro pro Kopf). Die hohe Pro-Kopf-Verschuldung in Darmstadt ist mit einem Anteil von 82,4 Prozent auf die Schulden von ausgegliederten Einheiten zurückzuführen.

Die integrierten Schulden der 21 hessischen Kreisverwaltungen fielen mit durchschnittlich 1 537 Euro pro Kopf deutlich geringer aus als in den kreisfreien Städten. Darunter war zum Jahresende 2022 die Kreisverwaltung des Hochtaunuskreises mit 3 714 Euro pro Kopf am höchsten und die Kreisverwaltung des Landkreises Gießen mit 458 Euro pro Kopf am geringsten verschuldet. Von allen hessischen Kommunen hatte neben dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (10 Euro pro Kopf) im Jahr 2022 die Gemeinde Biebergemünd mit 65 Euro pro Kopf die geringste Verschuldung.

Methodische Hinweise:

Die Modellrechnung bezieht zusätzlich zu den Schulden der kommunalen Kern- und Extrahaushalte auch die Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sFEU) ein, an denen die Kommunen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Dies ermöglicht einen von kommunalen Ausgliederungsentscheidungen unabhängigen Vergleich. Eine Aussage zu kommunalen Haftungsrisiken – also dazu, für welche Schulden eine Kommune haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann – kann darüber nicht abgeleitet werden. Die Zuordnung der kommunalen Beteiligungen erfolgt jeweils den anteiligen Beteiligungsverhältnissen entsprechend und berücksichtigt keine Schuldenanteile, die über Beteiligungen auf nicht-öffentliche Eigner verweisen. Es werden ausschließlich die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich in die Berechnung einbezogen. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute, der sonstige inländische Bereich – wie zum Beispiel private Unternehmen – und der sonstige ausländische Bereich. Schulden von nicht-mehrheitlich öffentlich bestimmten Einheiten beziehungsweise von Einheiten mit Sitz im Ausland werden statistisch nicht erhoben und gehen daher nicht in die Berechnung ein.

Die Veränderungsraten der Schulden werden jeweils gegenüber dem Anfangsbestand am 01.01.2022 berechnet. Sie enthalten die Schuldenentwicklung über das Jahr und beziehen sich auf eine konstante Grundgesamtheit.

Eine Gegenüberstellung mit den kommunalen Vermögen ist wegen fehlender Angaben zu den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nicht möglich. Der auf Basis der Beteiligungsverhältnisse errechnete aggregierte kommunale Schuldenstand ist nicht vergleichbar mit anderen veröffentlichten Schuldenergebnissen der kommunalen Ebene.

Hinweise:

Detaillierte Ergebnisse auf Gemeindeebene und methodische Erläuterungen enthält die Bund-Länder-Veröffentlichung „Integrierte Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände“Öffnet sich in einem neuen Fenster für 2022. Sie steht im gemeinsamen StatistikportalÖffnet sich in einem neuen Fenster der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum Download zur Verfügung. Die interaktive AnwendungÖffnet sich in einem neuen Fenster zu den integrierten kommunalen Schulden bereitet Ergebnisse für die Kreis- und Verbandsgemeindeebene auf.

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