Zum Jahresende 2024 haben die hessischen Kommunen beim nicht-öffentlichen Bereich Schulden in Höhe von 39,5 Milliarden Euro gehabt. Bezogen auf alle Hessinnen und Hessen entsprach dies einer Verschuldung von 6 291 Euro pro Person. Zu diesem Ergebnis kam eine Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Dabei wurden neben den Schulden der Kernhaushalte auch die Schulden der Extrahaushalte und sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen bis in tiefe Beteiligungsstufen abgebildet und den Kommunen zugeordnet. Diese Schulden werden unter dem Begriff „integrierte Schulden“ zusammengefasst.
59,9 Prozent der Schulden außerhalb der kommunalen Kernhaushalte
Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, stiegen die integrierten Schulden der hessischen Kommunen gegenüber dem Jahresanfang 2024 um 6,8 Prozent an. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 betrug der Anteil der Schulden im Kernhaushalt hessischer Kommunen 40,1 Prozent (15,8 Milliarden Euro). 59,9 Prozent (23,7 Milliarden Euro) waren bei den Ausgliederungen verbucht. Unter Ausgliederungen werden Unternehmen oder Einrichtungen verstanden, die Aufgaben (beispielsweise Energieversorgung, Baumanagement) erfüllen, die aus den Kernhaushalten der Kommunen ausgelagert wurden. Diese Schulden werden somit nicht in den Kernhaushalten erfasst. 2024 waren bei 37,9 Prozent der hessischen Kommunen mindestens 50 Prozent der Schulden bei ausgegliederten Einheiten zu finden (minus 1,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr).
Darmstadt mit 18 911 Euro die höchste Pro-Kopf-Verschuldung
Die integrierte Verschuldung pro Kopf ergab für die insgesamt 443 Gemeinden und Gemeindeverbände in Hessen zum 31. Dezember 2024 ein differenziertes Bild: 29 Kommunen, und damit vier weniger als im Vorjahr, wiesen Schulden von weniger als 500 Euro pro Kopf auf. 36 Kommunen hatten hingegen Schulden in Höhe von 5 000 Euro pro Kopf oder mehr. Im Vorjahr waren 30 Kommunen in diese Kategorie gefallen. Die höchste Pro-Kopf-Verschuldung verzeichnete die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit 18 911 Euro. Damit lag sie deutlich über dem Mittelwert der fünf kreisfreien Städte in Hessen – der documenta-Stadt Kassel, Frankfurt am Main, der Landeshauptstadt Wiesbaden, Offenbach am Main und der Wissenschaftsstadt Darmstadt – mit 11 145 Euro pro Person. Die hohe Pro-Kopf-Verschuldung in Darmstadt war mit einem Anteil von 79,1 Prozent auf die Schulden von ausgegliederten Einheiten zurückzuführen.
Kreisverwaltung im Hochtaunuskreis am höchsten, im Landkreis Bergstraße am geringsten verschuldet
Die integrierten Schulden der 21 hessischen Kreisverwaltungen fielen mit durchschnittlich 1 777 Euro pro Kopf (plus 10,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr) deutlich geringer aus als in den kreisfreien Städten. Wie bereits im Vorjahr war die Kreisverwaltung des Hochtaunuskreises mit 3 762 Euro pro Kopf am höchsten verschuldet. Die Kreisverwaltung des Landkreises Bergstraße war mit 716 Euro pro Kopf am geringsten verschuldet. Von allen hessischen Kommunen, zu denen auch Gemeinden und Gemeindeverbände gehören, wiesen im Jahr 2024 der Landeswohlfahrtsverband Hessen mit 13 Euro und die Gemeinde Biebergemünd mit 59 Euro pro Kopf die geringste Verschuldung auf. Beide Kommunen hatten bereits im Vorjahr an der Spitze dieses Rankings gestanden.
Methodische Hinweise:
Die Modellrechnung bezieht zusätzlich zu den Schulden der kommunalen Kern- und Extrahaushalte auch die Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sFEU) ein, an denen die Kommunen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Dadurch kann das kommunale Schuldenniveau unabhängig von kommunalen Ausgliederungsentscheidungen verglichen werden. Eine Aussage zu kommunalen Haftungsrisiken – also dazu, für welche Schulden eine Kommune haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann – lässt sich darüber nicht ableiten. Eine Gegenüberstellung mit den kommunalen Vermögen ist wegen fehlender Angaben zu den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nicht möglich.
Es werden ausschließlich die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich in die Berechnung einbezogen. Hierzu zählen neben Kreditinstituten auch der sonstige inländische Bereich (zum Beispiel private Unternehmen) sowie der sonstige ausländische Bereich (zum Beispiel internationale Organisationen, Einrichtungen der EU, ausländische Tochtergesellschaften). Schulden von nicht-mehrheitlich öffentlich bestimmten Einheiten beziehungsweise von Einheiten mit Sitz im Ausland werden statistisch nicht erhoben und gehen daher nicht in die Modellrechnung ein. Ebenso sind die Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg in den Ergebnissen nicht enthalten, da sie den amtlichen Finanzstatistiken der Länderebene zugeordnet werden, nicht der kommunalen Ebene.
Bei der Beurteilung der Ergebnisse ist zudem zu beachten, dass sich die Bundesländer nicht nur im Umfang ihrer Ausgliederungen unterscheiden. Relevant sind unter anderem auch Unterschiede im Kommunalisierungsgrad (Aufgabenverteilung zwischen Kommunen und Ländern) sowie in den kommunalen Verfassungen. Diese wirken sich auf Verwaltungsstrukturen (z. B. zusätzliche Ebenen wie Bezirksverbände oder Verbandsgemeinden) und auf Kreditermächtigungen aus. Vergleiche unterhalb der Kreisebene sind daher nur innerhalb eines Landes sinnvoll.
Die Veränderungsraten der Schulden werden jeweils zum Anfangsbestand am 01. Januar eines Jahres berechnet und beziehen sich auf eine konstante Grundgesamtheit.
Hinweise:
Detaillierte Ergebnisse auf Gemeindeebene und methodische Erläuterungen enthält die Bund-Länder-Veröffentlichung „Integrierte Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände“Öffnet sich in einem neuen Fenster für 2024. Sie steht im gemeinsamen StatistikportalÖffnet sich in einem neuen Fenster der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum Download zur Verfügung.