Im August 2022 lag die Inflationsrate – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahresmonat – in Hessen bei 8,0 Prozent. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, hatte sich die Inflationsrate im Juli 2022 leicht abgeschwächt und lag bei 7,6 Prozent. Im Juni 2022 hatte sie 8,1 Prozent betragen. Im Vergleich zum Juli 2022 erhöhte sich das Niveau der Verbraucherpreise im August 2022 um 0,3 Prozent. Teurer im Vergleich zum Vormonat waren neben Heizöl und Nahrungsmitteln unter anderem auch Bekleidungsartikel (plus 2,0 Prozent).
Preise für Energie
Die Preise für Energie stiegen im August 2022 gegenüber Juli 2022 leicht um 0,1 Prozent. Heizöl kostete 3,7 Prozent mehr als im Vormonat. Auch für Strom (plus 0,2 Prozent) zahlten die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr als im Juli 2022. Während die Preise für Erdgas gegenüber dem Vormonat für den Endverbrauch unverändert blieben, waren Kraftstoffe im August um 2,8 Prozent günstiger als im Juli. Darunter sanken die Preise für Benzin um 4,2 Prozent und für Diesel um 0,1 Prozent.
Im Vorjahresvergleich erhöhten sich die Preise für Energie im August 2022 durchschnittlich um 34,2 Prozent. Heizöl (plus 117,0 Prozent) war gegenüber August 2021 mehr als doppelt so teuer. Die Preise für Erdgas nahmen um 89,0 Prozent zu. Für Kraftstoffe galt im August 2022 noch die seit Juni 2022 abgesenkte Mineralölsteuer („Tankrabatt“). Im Vergleich zum Vorjahresmonat zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher 18,4 Prozent mehr für Kraftstoffe: Diesel war um 40,2 Prozent, Benzin um 10,1 Prozent teurer. Im Mai 2022, also vor Einführung des „Tankrabatts“, hatte der durchschnittliche Preisanstieg gegenüber dem Vorjahr für Kraftstoffe bei 42,4 Prozent gelegen. Im Bereich der Strompreise wirkte sich die seit Juli 2022 auf null Cent gesenkte EEG-Umlage im Vorjahresvergleich dämpfend auf die Preiserhöhung aus. Strom war im August 2022 um 7,0 Prozent teurer als im August des Vorjahres. Im Juni 2022, also vor der Senkung der EEG-Umlage, hatte dieser Wert noch bei 24,2 Prozent gelegen.
Trotz der Entlastungsmaßnahmen beeinflusste die Entwicklung der Energiepreise die Gesamtteuerung deutlich: Ohne Berücksichtigung der gesamten Energie stiegen die Verbraucherpreise im August 2022 in Hessen um 5,0 Prozent gegenüber August 2021.
Preise für Nahrungsmittel
Die Nahrungsmittelpreise erhöhten sich im August 2022 um 1,0 Prozent gegenüber Juli 2022. Preissteigerungen um 2,4 Prozent gab es bei Molkereiprodukten, darunter nahmen die Preise für Joghurt um 8,7 Prozent zu. Brot und Getreideerzeugnisse kosteten 2,1 Prozent mehr als im Vormonat. Die Preise für Speisefette und -öle stiegen um 0,1 Prozent, darunter war Butter 0,6 Prozent günstiger als im Vormonat. Weniger kosteten im August 2022 auch Obst (minus 0,3 Prozent) und Gemüse (minus 0,2 Prozent). Die Preise für Fleisch und Fleischwaren blieben gegenüber dem Vormonat unverändert.
Gegenüber August 2021 nahmen die Preise für Nahrungsmittel im August 2022 merklich um 15,5 Prozent zu. Überdurchschnittlich teurer waren Speisefette und -öle (plus 42,9 Prozent), darunter stiegen die Preise für Sonnenblumenöl, Rapsöl oder Ähnliches um 61,1 Prozent und für Butter um 46,5 Prozent. Deutlich mehr als im August 2021 zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher auch für Molkereiprodukte (plus 25,9 Prozent) sowie Fleisch und Fleischwaren (plus 19,0 Prozent). Brot und Getreideerzeugnisse kosteten 15,6 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Auch Gemüse (plus 6,8 Prozent) und Obst (plus 3,3 Prozent) waren teurer.
Ohne Berücksichtigung der Energie und der Nahrungsmittel stiegen die Verbraucherpreise im August 2022 in Hessen gegenüber August 2021 um 3,9 Prozent.
Preise für Waren
Die Preise für Waren insgesamt nahmen im August 2022 gegenüber Juli 2022 um 0,5 Prozent und gegenüber August 2021 um 14,4 Prozent zu. Der Preisanstieg gegenüber dem Vorjahr ist von höheren Preisen für Verbrauchsgüter (plus 18,4 Prozent) geprägt, zu denen auch die Energieprodukte und Nahrungsmittel zählen. Die Preise für Gebrauchsgüter stiegen im August 2022 um 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.
Erzeugnisse für die Instandhaltung und Reparatur der Wohnung kosteten 14,1 Prozent mehr als im August vor einem Jahr. Deutlich teurer als im August 2021 waren zum Beispiel auch Möbel und Leuchten (plus 10,7 Prozent), Personenkraftwagen (plus 9,4 Prozent) und Haushaltsgroßgeräte (plus 7,4 Prozent). Die Preise für Computer stiegen um 8,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, die Preise für Mobiltelefone um 5,6 Prozent. Bekleidungsartikel waren 5,2 Prozent teurer als im August 2021.
Preise für Dienstleistungen
Das Niveau der Preise für Dienstleistungen (ohne Wohnungsmieten) lag im August 2022 um 0,2 Prozent über dem Niveau des Vormonats und um 2,5 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats.
Teurer als vor einem Jahr waren Pauschalreisen (plus 12,5 Prozent), die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (plus 9,8 Prozent) sowie Gaststättendienstleistungen (plus 8,1 Prozent). Wegen des befristeten Neun-Euro-Tickets waren Verbundfahrkarten im Öffentlichen Personennahverkehr im August 2022 um 60,6 Prozent günstiger als im Vorjahresmonat.
In Folge der Umsetzung der Pflegereform zum 1. Januar 2022 waren die Preise für Dienstleistungen sozialer Einrichtungen im August 2022 um 1,9 Prozent geringer als im Vorjahresmonat. Im Vergleich zum August 2021 musste im August 2022 auch für Telekommunikationsdienstleistungen (minus 1,3 Prozent) weniger bezahlt werden.
Die Wohnungsmieten (Nettokaltmieten) lagen im August 2022 um 0,2 Prozent über dem Niveau des Vormonats. Im Vergleich zum August 2021 mussten Mieterinnen und Mieter 2,3 Prozent mehr bezahlen.
Hinweise:
Der Bundesgesetzgeber hat im Mai 2022 angesichts der stark steigenden Energiepreise ein zweites sogenanntes Entlastungspaket beschlossen. Dieses umfasst für drei Monate vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 ein stark vergünstigtes Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr für 9 Euro pro Monat („Neun-Euro-Ticket“) und die befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe („Tankrabatt“): Für Benzin reduziert sich der Energiesteuersatz um 29,55 Cent pro Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent pro Liter. Händlerinnen und Händler sind nicht gesetzlich verpflichtet, die niedrigere Energiesteuer an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben.
Bereits im Mai 2022 war ein Gesetz in Kraft getreten, nach dem die EEG-Umlage (staatliche Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz) ab 1. Juli 2022 von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null Cent pro Kilowattstunde sinkt. Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben.
Die exakte Auswirkung bestimmter Einflussfaktoren (Energiesteuer, CO2 -Abgabe, EEG-Umlage etc.) auf die Inflationsrate ist nicht separat quantifizierbar, da die Entwicklung der einzelnen Preise grundsätzlich auch von vielen anderen Einflussfaktoren wie zum Beispiel von der Nachfrage bzw. Verfügbarkeit bestimmt ist.
Aktuelle Tabellen zum Verbraucherpreisindex finden Sie auf unserer Fachseite.
Die Ergebnisse gelten bis zur Veröffentlichung des Statistischen Berichts als vorläufig.