Eine Frau schiebt einen gut gefüllten Einkaufswagen durch einen Supermarkt

Hessisches Statistisches Landesamt

Inflationsrate in Hessen im April 2023 bei 6,9 Prozent

Die Verbraucherpreise in Hessen sind im April 2023 um 6,9 Prozent gegenüber April 2022 gestiegen. Im März hatte die Inflationsrate bei 7,1 Prozent gelegen. Im Vergleich zum März sanken im April die Preise für verschiedene Energieprodukte und für viele Nahrungsmittel. Ohne Berücksichtigung der Nahrungsmittel und der Energie stiegen die Verbraucherpreise gegenüber April 2022 um 5,8 Prozent.

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Im April 2023 lag die Inflationsrate – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahresmonat – in Hessen bei 6,9 Prozent. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, hatte die Inflationsrate im März 2023 bei 7,1 Prozent und im Februar 2023 bei 8,3 Prozent gelegen.

Im Vergleich zum März 2023 stieg das Niveau der Verbraucherpreise im April 2023 um 0,3 Prozent. Unter anderem Kraftstoffe (plus 3,2 Prozent), Pauschalreisen (plus 1,4 Prozent) und Bekleidungsartikel (plus 1,3 Prozent) waren teurer als im Vormonat.

Preise für Energie

Die Preise für Energie stiegen im April 2023 um 1,1 Prozent gegenüber März 2023. Kraftstoffe waren durchschnittlich 3,2 Prozent teurer als im Vormonat, darunter stiegen die Preise für Superbenzin um 4,6 Prozent, während sie für Diesel um 0,7 Prozent sanken. Günstiger als im Vormonat waren auch Heizöl (minus 3,6 Prozent), Strom (minus 0,5 Prozent) und Erdgas (minus 0,1 Prozent). Auch Brennholz und Holzpellets (minus 2,8 Prozent) kosteten weniger als im Vormonat, Fernwärme dagegen 1,4 Prozent mehr.

Im Vorjahresvergleich erhöhten sich die Preise für Energie im April 2023 um 5,9 Prozent und damit im Vergleich zur Gesamtinflationsrate unterdurchschnittlich. Spürbar mehr als im Vorjahresmonat kosteten Brennholz und Holzpellets (plus 26,2 Prozent). Obwohl sich die Strom- und Gaspreisbremse seit Beginn des Jahres 2023 dämpfend auf die Preisanstiege der betroffenen Energieprodukte gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat auswirken, waren Strom (plus 18,6 Prozent) und Erdgas (plus 13,5 Prozent) teurer als im April 2022. Fernwärme war, beeinflusst durch die ebenfalls zu Beginn des Jahres 2023 in Kraft getretene Wärmepreisbremse, 3,3 Prozent günstiger als vor einem Jahr. Deutlich weniger als im April 2022 kosteten Heizöl (minus 21,7 Prozent) und Kraftstoffe (minus 8,5 Prozent): Diesel war um 14,1 Prozent, Superbenzin um 6,7 Prozent günstiger.

Ohne Berücksichtigung der gesamten Energie stiegen die Verbraucherpreise im April 2023 in Hessen um 7,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat und somit stärker als die Verbraucherpreise insgesamt. Die Energiepreise wirken somit aktuell leicht dämpfend auf die Inflation.

Preise für Nahrungsmittel

Zum ersten Mal seit September 2021 sanken die Preise für Nahrungsmittel (minus 1,4 Prozent) gegenüber dem Vormonat. Gemüse kostete 6,5 Prozent weniger als im März 2023. Auch für Speisefette und -öle (minus 3,6 Prozent) konnte im April 2023 ein Preisrückgang gegenüber dem Vormonat verzeichnet werden, darunter war Butter um 3,8 Prozent günstiger als im März 2023. Ebenso sanken die Preise für Obst (minus 2,1 Prozent), Molkereiprodukte (minus 0,9 Prozent) sowie für Fleisch und Fleischwaren (minus 0,7 Prozent). Bei Brot und Getreideerzeugnissen waren dagegen Preissteigerungen um 0,5 Prozent gegenüber März zu verzeichnen.

Gegenüber April 2022 nahmen die Preise für Nahrungsmittel im April 2023 um 16,2 Prozent zu. Überdurchschnittlich teurer waren Molkereiprodukte (plus 33,0 Prozent), darunter stiegen die Preise für Milch um 25,2 Prozent. Mehr als im April 2022 zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher auch für Brot und Getreideerzeugnisse (plus 22,7 Prozent), für Gemüse (plus 11,0 Prozent) sowie für Fleisch und Fleischwaren (plus 8,7 Prozent). Speisefette und -öle waren um 4,9 Prozent, Obst um 6,9 Prozent teurer als im Vorjahresmonat.

Ohne Berücksichtigung der Energie und der Nahrungsmittel stiegen die Verbraucherpreise im April 2023 in Hessen gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,8 Prozent. Dies zeigt, wie sehr die Nahrungsmittelpreise die Inflationsrate prägen. Gleichzeitig zeigt dieser Wert, dass auch in anderen Bereichen aktuell hohe Preissteigerungen zu verzeichnen sind. Im März 2023 hatte er bei 6,0 Prozent und im Februar 2023 bei 5,8 gelegen.

Preise für Waren

Die Preise für Waren insgesamt nahmen im April 2023 gegenüber März 2023 um 0,2 Prozent und gegenüber April 2022 um 8,7 Prozent zu. Besonders stark verteuerten sich im Vergleich zum Vorjahresmonat die Verbrauchsgüter (plus 10,6 Prozent). Zu diesen zählen neben den Energieprodukten und den Nahrungsmitteln unter anderem Verbrauchsgüter für die Haushaltsführung (plus 14,5 Prozent) und Tabakwaren (plus 7,4 Prozent).

Die Preise für Gebrauchsgüter stiegen im April 2023 um 5,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Deutlich mehr als im April 2022 kosteten beispielsweise Möbel und Leuchten (plus 8,9 Prozent) sowie Haushaltsgroßgeräte (plus 7,3 Prozent). Teurer als im April 2022 waren auch Personenkraftwagen (plus 7,0 Prozent) und Erzeugnisse für die Instandhaltung und Reparatur der Wohnung (plus 6,7 Prozent). Auch für Bekleidungsartikel (plus 4,4 Prozent) mussten höhere Preise gezahlt werden als im Vorjahresmonat.

Preise für Dienstleistungen

Das Niveau der Preise für Dienstleistungen (ohne Wohnungsmieten) lag im April 2023 um 0,7 Prozent über dem Niveau des Vormonats und um 6,2 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats.

Im Vergleich zum April 2022 verteuerte sich die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen um 11,8 Prozent. Für Pauschalreisen (plus 10,4 Prozent), Gaststättendienstleistungen (plus 10,7 Prozent) und Übernachtungen (plus 8,4 Prozent) zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso merklich höhere Preise. Dienstleistungen sozialer Einrichtungen kosteten 10,4 Prozent mehr als im April 2022. Telekommunikationsdienstleistungen waren dagegen um 1,0 Prozent günstiger.

Die Wohnungsmieten (Nettokaltmieten) lagen im April 2023 um 0,1 Prozent über dem Niveau des Vormonats. Im Vergleich zum April 2022 stiegen die Nettokaltmieten um 2,6 Prozent.

Hinweis

Im Dezember 2022 hat der Bundesgesetzgeber die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen beschlossen. Gemäß diesen Energiepreisbremsen wird jeweils ein Kontingent von 80 Prozent des Verbrauchs auf einen Referenzpreis gedeckelt (Erdgas: 12 Cent pro Kilowattstunde, Fernwärme: 9,5 Cent pro Kilowattstunde, Strom: 40 Cent pro Kilowattstunde). Für den restlichen Verbrauch muss der vertragliche Arbeitspreis gezahlt werden. Die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen wirken sich ab Januar 2023 auf die Verbraucherpreise aus, sofern die vertraglichen Arbeitspreise für Erdgas, Fernwärme und Strom oberhalb des jeweiligen Referenzpreises liegen.

Die Ergebnisse für April 2023 gelten bis zur Veröffentlichung des Statistischen Berichts als vorläufig.

Mehr Zahlen erhalten Sie in der Tabelle im Anhang.

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