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Hessisches Statistisches Landesamt

Hessische Haushalte wenden fast 30 Prozent des Einkommens für Miete auf

Aktuellen Ergebnissen des Mikrozensus zufolge haben hessische Haushalte im Jahr 2022 durchschnittlich 29,6 Prozent ihres Einkommens für Miete ausgegeben. Dabei wiesen Haushalte, die erst nach 2019 eingezogen sind, Einpersonenhaushalte sowie Haushalte in Großstädten überdurchschnittlich hohe Mietbelastungsquoten auf. Im Durchschnitt betrug die Bruttokaltmiete je Quadratmeter hessenweit 9,30 Euro.

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Im Jahr 2022 haben die rund 1,4 Millionen Hauptmieterhaushalte in Hessen durchschnittlich 29,6 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufgewendet. Diese Mietbelastungsquote gibt den Anteil der Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete zuzüglich verbrauchsunabhängiger Betriebskosten) am Haushaltsnettoeinkommen an. Wie aus den Erstergebnissen der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation 2022 weiter hervorgeht, war die Mietbelastungsquote für die rund 480 000 Hauptmieterhaushalte, die ihre Wohnung im Jahr 2019 oder später angemietet haben, mit 31,4 Prozent um 2,2 Prozentpunkte höher als für die rund 180 000 Hauptmieterhaushalte, die ihren Mietvertrag bereits vor 1999 abgeschlossen haben (29,2 Prozent). 

Deutlich höhere Mietbelastung für Einpersonenhaushalte

Rund 130 000 Hauptmieterhaushalte wiesen im Jahr 2022 eine Mietbelastung von 50 Prozent oder mehr auf. Etwa 134 000 weitere Hauptmieterhaushalte wendeten für die Bruttokaltmiete zwischen 40 und 50 Prozent ihres Haushaltseinkommens auf. Insgesamt mussten somit 18,8 Prozent aller hessischen Hauptmieterhaushalte mindestens 40 Prozent ihres Haushaltseinkommens für Wohnzwecke einplanen.

Besonders belastet waren Einpersonenhaushalte, deren Mietbelastungsquote im Durchschnitt bei gut einem Drittel (34,7 Prozent) ihres Einkommens lag. Hauptmieterhaushalte mit zwei Personen mussten dagegen im Durchschnitt weniger als ein Viertel (24,8 Prozent) ihres Einkommens für die Miete aufwenden.

Mietbelastung auch in Großstädten überdurchschnittlich

Regional betrachtet waren Hauptmieterhaushalte unterschiedlich stark durch ihre Mietzahlung belastet. Am höchsten war die durchschnittliche Mietbelastung im Gebiet der kreisfreien Städte Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach am Main. Zusammengefasst lag die durchschnittliche Mietbelastung in diesen drei Städten bei 32,1 Prozent und die Bruttokaltmiete pro Quadratmeter bei 10,70 Euro.

In Frankfurt am Main zahlten Mieterinnen und Mieter mit 11,60 Euro zwar hessenweit die höchste Bruttokaltmiete je Quadratmeter, die Mietbelastung war aufgrund der durchschnittlich etwas höheren Haushaltsnettoeinkommen in Frankfurt jedoch mit 30,6 Prozent geringer als im Bereich der kreisfreien Städte Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach.

Osthessische Landkreise mit geringster Bruttokaltmiete pro Quadratmeter

Am wenigsten belastete die Miete die Haushaltskasse in den osthessischen Landkreisen Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder-Kreis und Werra-Meißner-Kreis. Hier gaben die Hauptmieterhaushalte gut ein Viertel (26,1 Prozent) ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Miete aus. Die durchschnittliche Bruttokaltmiete pro Quadratmeter lag bei 6,60 Euro.

Hessenweit betrug die Bruttokaltmiete je Quadratmeter im Jahr 2022 im Schnitt 9,30 Euro.

Haushalte mit Einzugsjahr nach 2019 mit höchster Mietbelastung

Hinsichtlich der Entwicklung von Mieten zeigten die Ergebnisse des Mikrozensus 2022, dass Hauptmieterhaushalte, die 2019 oder später eingezogen sind, unabhängig von der Einwohnerzahl der Wohngemeinde überdurchschnittlich hohe Mieten und Belastungsquoten aufwiesen. Der Unterschied zwischen der durchschnittlichen Bruttokaltmiete dieser Gruppe und dem Gesamtdurchschnitt betrug 2022 etwa 1,20 Euro je Quadratmeter. In regionaler Hinsicht war dieser Unterschied in Frankfurt am Main mit 2,50 Euro am höchsten. In der Region um die Landkreise Lahn-Dill-Kreis, Limburg-Weilburg und Vogelsbergkreis war sie mit 0,60 Euro am geringsten.

Hinweis:

Diese Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Methodische Hinweise:

Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten zum Mikrozensus. Die hier dargestellten Ergebnisse stammen aus dem vierjährlich erhobenen Zusatzprogramm Wohnen (Aufbereitungsstand: 31. März 2023), das erstmals im Rahmen des 2020 neu gestalteten Mikrozensus durchgeführt wurde. Vergleiche mit den Ergebnissen aus früheren Jahren sind daher nur sehr eingeschränkt möglich.

Die Mietbelastung eines Haushalts ist der Anteil der Bruttokaltmiete am Haushaltsnettoeinkommen. Dieser Indikator wird ohne die verbrauchsabhängigen Bestandteile der Miete berechnet, um eine vom individuellen Verbrauch der Haushalte unabhängigen Vergleich zu ermöglichen.

Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete (Grundmiete) und den kalten Nebenkosten zusammen, die an die Vermieterinnen und Vermieter gezahlt werden. Das sind zum Beispiel die monatlichen Betriebskosten einer Wohnung für Haus- und Straßenreinigung, Müllabfuhr, Allgemeinstrom, Hausmeisterleistungen, Schornsteinreinigung, Kabelanschluss; die Grundsteuer oder Gebäudeversicherungen gehören ebenfalls dazu. Sofern diese Kosten nicht an die Vermieterinnen und Vermieter gezahlt werden, sind diese seit dem Erhebungsjahr 2022 nicht mehr in der Bruttokaltmiete sowie der Mietbelastungsquote berücksichtigt, sondern werden als Zahlungen an Dritte gesondert erfasst.

Zum Haushaltsnettoeinkommen zählen im Mikrozensus alle Zahlungen, die zum Haushaltseinkommen beitragen. Dies ist die Summe aller Einkunftsarten abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, zum Beispiel Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, Renten, Vermietung und Verpachtung, Unterhaltszahlungen oder auch staatlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld, Kinder- und Wohngeld.

Für die Ergebnisse zu Mieten und zur Mietbelastung wurden lediglich Hauptmieterhaushalte ausgewertet, die alleine in einer Wohnung leben. Das heißt, dass zum Zeitpunkt der Befragung neben dem befragten Haushalt kein weiterer Haushalt in der Wohnung gelebt hat. Insbesondere klassische Wohngemeinschaften sind daher nicht Bestandteil der ausgewiesenen Ergebnisse. Hauptmieterhaushalte sind alle Haushalte, die angegeben haben, Hauptmieter der von ihnen bewohnten Wohnungen zu sein. Haushalte in anderen Mietverhältnissen, wie zum Beispiel einer Untervermietung oder auch mietfreien Überlassung, wurden nicht berücksichtigt.

Bei den Angaben für die Bruttokaltmiete je Quadratmeter in Euro wurde der Cent-Betrag jeweils auf Zehner gerundet.

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