Hände mit Taschenrechner, Stift und Papieren

Hessisches Statistisches Landesamt

Hessische Haushalte mit durchschnittlichem Bruttogeldvermögen von 84.500 Euro

Den Ergebnissen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 zufolge hat ein hessischer Haushalt über ein Bruttogeldvermögen von durchschnittlich 84.500 Euro verfügt. Mit 38 Prozent entfiel der größte Anteil des angelegten Geldes auf Wertpapiere und digitale Vermögenswerte. Das Vermögen von Haushalten mit mehr als 5.000 Euro Nettoeinkommen lag sechsmal höher als bei Einkommen unter 2.600 Euro.

Hessische Haushalte haben im Jahr 2023 nach eigenen Angaben durchschnittlich über ein Bruttogeldvermögen von 84.500 Euro verfügt. Das teilt das Hessische Statistische Landesamt auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 mit. Das Bruttogeldvermögen – also das gesamte Geldvermögen vor Abzug von Schulden – umfasst unter anderem Bankguthaben, Sparguthaben, Wertpapiere, Aktien, Investmentfonds, Guthaben bei privaten Renten- und Lebensversicherungen sowie digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen. Immobilien, Fahrzeuge und andere Sachwerte zählen hingegen nicht zum Bruttogeldvermögen.

Nach Abzug von Konsum- und Bildungskrediten ergibt sich das Nettogeldvermögen. Hessische Haushalte gaben an, im Durchschnitt noch 2.800 Euro an solchen Krediten zurückzuzahlen. Immobilienkredite sind dabei nicht berücksichtigt. Von diesen Restschulden stammten 2.400 Euro aus Konsumentenkrediten, etwa für Autos, Möbel oder andere größere Anschaffungen. Weitere 400 Euro entfielen durchschnittlich auf Kredite für Aus- und Weiterbildung. Damit lag das durchschnittliche Nettogeldvermögen der hessischen Haushalte bei 81.700 Euro.

Großteil des Geldvermögens in Wertpapieren und digitalen Vermögenswerten angelegt

Mit einem Anteil von 38 Prozent wurde das meiste Bruttogeldvermögen der Hessinnen und Hessen in Wertpapiere und digitale Vermögenswerte investiert. 20 Prozent des Geldes lagen auf Tagesgeldkonten, während 15 Prozent auf Versicherungsguthaben sowie 14 Prozent auf sonstige Anlagen bei Banken oder Sparkassen entfielen. 7 Prozent der Vermögensbestände gaben die Haushalte als Sparguthaben an, Bausparguthaben machten 4 Prozent des angelegten Geldes aus. Die hessischen Haushalte verliehen im Schnitt außerdem 2 Prozent ihres Geldvermögens an Privatpersonen.

Je höher das monatliche Haushaltseinkommen, desto größer waren im Durchschnitt auch die Ersparnisse und das finanzielle Vermögen. Haushalte mit weniger als 2.600 Euro Nettoeinkommen pro Monat verfügten im Schnitt über 27.200 Euro. Bei Haushalten mit mindestens 5.000 Euro Nettoeinkommen waren es durchschnittlich 165.900 Euro – und damit rund sechsmal so viel wie bei Haushalten mit geringerem Einkommen.

Mit steigendem Einkommen nahm nicht nur die Höhe des Geldvermögens zu, sondern auch die Bedeutung einzelner Anlageformen. Haushalte mit einem monatlichen Einkommen ab 5.000 Euro investierten einen deutlich höheren Anteil des Bruttogeldvermögens in Wertpapiere und digitale Vermögenswerte. Rund 41 Prozent des Vermögens in dieser Einkommensklasse entfielen auf diese Anlageform. Bei Haushalten mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 2.600 Euro lag der Anteil bei 32 Prozent. Hingegen steckten Haushalte mit geringerem Einkommen mehr Geld in klassische Anlageformen wie Tagesgeld- und Sparguthaben. 24 Prozent des Vermögens von Haushalten mit einem Einkommen von bis zu 2.600 Euro entfielen auf Tagesgeldguthaben und 11 Prozent auf Sparguthaben, während die entsprechenden Anteile bei Haushalten mit hohem Einkommen 19 Prozent bzw. 5 Prozent der Geldvermögensbestände ausmachten.

Hinweise:

Die Ergebnisse basieren auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023. Grundlage für die hessischen Ergebnisse bilden die Angaben von rund 4.200 hessischen Privathaushalten (Deutschland: 54.000). Die EVS findet alle fünf Jahre statt. Sie ist die größte freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik. Die Ergebnisse der EVS bilden eine wichtige Datengrundlage unter anderem für die Festsetzung der Regelbedarfe der Grundsicherung und für die Neufestsetzung des Wägungsschemas der Verbraucherpreisstatistik.

Die dargestellten Ergebnisse zu Geldvermögensbeständen, Konsumenten- und Bildungskreditrestschulden stammen aus dem Erhebungsteil „Geld- und Sachvermögen“ der EVS 2023. Dieser Erhebungsteil umfasst Angaben zum Finanz- und Immobilienvermögen sowie zu Schulden. Bei den Angaben handelt es sich um Selbsteinschätzungen der befragten Haushalte.

Zum Bruttogeldvermögen zählen in dieser Darstellung Lebensversicherungen und Ähnliches, an Privatpersonen verliehenes Geld, Bausparguthaben, Sparguthaben, Tagesgeldguthaben, sonstige Anlagen bei Banken und Sparkassen sowie Wertpapiere und digitale Vermögenswerte. Zu den Wertpapieren und digitalen Vermögenswerten zählen Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Zertifikate, Kryptowährungen, Investmentfonds sowie sonstige Wertpapiere und Vermögensbeteiligungen. Investmentfonds umfassen Aktienfonds, Immobilienfonds, Rentenfonds, Geldmarktfonds und sonstige Fonds.

Das Nettogeldvermögen ergibt sich aus dem Bruttogeldvermögen abzüglich der Konsumenten- und Bildungskreditrestschulden. Konsumentenkredite sind Kredite zur Finanzierung privater Konsumausgaben. Bildungskredite beziehen sich auf Kredite für Aus- oder Weiterbildung. Sonstige Verbindlichkeiten werden in der Tabelle nachrichtlich ausgewiesen; sie gehen nicht in die Berechnung des Nettogeldvermögens ein.

Die Ergebnisse werden nach dem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen dargestellt. Das Haushaltsnettoeinkommen umfasst die Einnahmen des Haushalts nach Abzug von Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung. Die Einkommensgruppen beschreiben damit die wirtschaftliche Lage des gesamten Haushalts und nicht das Einkommen einzelner Haushaltsmitglieder.

Die Durchschnittswerte je Haushalt beziehen sich auf alle Haushalte der jeweiligen Einkommensgruppe und nicht nur auf Haushalte, die über die betreffende Vermögensart verfügen.

Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass insbesondere einkommensstarke sowie vermögende und sehr vermögende Haushalte in der EVS unterrepräsentiert sind. Da diese Haushalte einen erheblichen Anteil des privaten Gesamtvermögens besitzen dürften, kann die EVS die tatsächliche Vermögenskonzentration nicht vollständig abbilden. Zudem werden nicht alle Vermögensbestandteile erfasst. Unter anderem bleiben Betriebsvermögen, Gebrauchsvermögen und Rentenanwartschaften privater Haushalte unberücksichtigt.

Die Einkommensangaben werden in der EVS nach festen Einkommensklassen erfasst. Um in dieser Pressemitteilung zu den verschiedenen Vermögensarten durchgängig belastbare Angaben darstellen zu können, wurden die beiden unteren Klassen zusammengefasst. Mehr Zahlen und Angaben zu weiteren Einkommensklassen erhalten Sie in unserer Tabelle „Geldvermögensbestände, Konsumenten- und Bildungskredite privater Haushalte in Hessen 2023 nach monatlichen Haushaltsnettoeinkommen“.Öffnet sich in einem neuen Fenster

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