Die Gesundheitsausgaben in Hessen erhöhten sich 2021 gegenüber dem ersten Corona-Jahr 2020 um 7,6 Prozent (Deutschland: plus 7,5 Prozent). Mit 36,2 Milliarden Euro lagen sie um 2,6 Milliarden Euro über dem Wert von 2020 und waren damit so hoch wie nie zuvor. Der hessische Anteil an den gesamtdeutschen Gesundheitsausgaben von 474,1 Milliarden Euro betrug 7,6 Prozent. Damit entfielen auf jede Hessin bzw. jeden Hessen durchschnittlich 5 747 Euro für Waren und Dienstleistungen rund um die Gesundheit. Für Deutschland waren die Pro-Kopf-Ausgaben für Gesundheit mit 5 699 Euro je Einwohnerin und Einwohner etwas niedriger.
Der größte Ausgabenträger in Hessen im Jahr 2021 war mit einem Anteil von 52,2 Prozent die gesetzliche Krankenversicherung. Die Ausgaben beliefen sich auf 18,9 Milliarden Euro und lagen damit 5,6 Prozent bzw. 998,1 Millionen Euro über dem Wert des Vorjahres. Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck trugen 14,6 Prozent der Ausgaben im Bereich Gesundheit, gefolgt von der sozialen Pflegeversicherung mit 10,5 Prozent, den öffentlichen Haushalten mit 8,4 Prozent und der privaten Krankenversicherung mit 8,2 Prozent. Die restlichen Ausgaben entfielen auf die Arbeitgeber (3,7 Prozent), die gesetzliche Unfallversicherung (1,3 Prozent) und die gesetzliche Rentenversicherung (1,0 Prozent).
Die Gesundheitsausgaben der hessischen öffentlichen Haushalte stiegen im Jahr 2021 gegenüber 2020 um 31,2 Prozent bzw. 724,2 Millionen Euro, nachdem sie sich bereits im ersten Corona-Jahr 2020 gegenüber 2019 um 71,0 Prozent bzw. 963,5 Millionen Euro erhöhten. Maßgeblich dafür waren die Ausgaben für die Bekämpfung der Corona-Pandemie. Dazu zählen beispielsweise die Ausgleichszahlungen für Einnahmeausfälle von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Ausgaben für die Testzentren im Sinne der Coronavirus-Testverordnung. Hinzu kamen Ausgaben für die Impfkampagne, die im Dezember 2020 startete und für die Impfzentren eingerichtet und betrieben wurden.
Hinweis
Die veröffentlichten Ergebnisse beruhen auf den Berechnungen der Arbeitsgruppe „Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder“ (GGRdL)Öffnet sich in einem neuen Fenster.