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Hessisches Statistisches Landesamt

Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern seit 2021 gestiegen

Aktuellen Ergebnissen des Mikrozensus zufolge sind 91,3 Prozent der Väter und 69,1 Prozent der Mütter mit minderjährigen Kindern in Hessen im Jahr 2024 erwerbstätig gewesen. Der Anteil erwerbstätiger Mütter stieg gegenüber dem Jahr 2021 stärker als der der Väter. Während Vollzeiterwerbstätigkeit bei Vätern dominierte, war sie bei Müttern weniger verbreitet.

Im Jahr 2024 sind in hessischen Haushalten mit mindestens einem minderjährigen Kind 91,3 Prozent der Väter und 69,1 Prozent der Mütter erwerbstätig gewesen. Wie das Hessische Statistische Landesamt auf Basis von Erstergebnissen des Mikrozensus 2024 mitteilt, stieg der Anteil erwerbstätiger Mütter gegenüber 2021 um 3,7 Prozentpunkte, während er bei Vätern um 1,7 Prozentpunkte zunahm. Mütter oder Väter, die sich in Mutterschutz oder Elternzeit befanden, zählten nicht zu den Erwerbstätigen. In Haushalten, in denen keine minderjährigen Kinder lebten, waren Frauen zu 78,2 Prozent und Männer zu 82,9 Prozent erwerbstätig.

Höhere Erwerbstätigkeit mit steigendem Alter des jüngsten Kindes

Je älter das jüngste im Haushalt lebende Kind war, desto höher war auch der Anteil der erwerbstätigen Elternteile. So gingen 2024 in Haushalten mit Kindern unter drei Jahren 37,2 Prozent der Mütter und 88,2 Prozent der Väter einer Erwerbstätigkeit nach. War das jüngste Kind drei bis fünf Jahre alt, arbeiteten 74,1 Prozent der Mütter und 92,5 Prozent der Väter. Lebten Kinder zwischen sechs und neun Jahren im Haushalt, gaben 76,8 Prozent der Mütter und 93,9 Prozent der Väter bei der Mikrozensusbefragung an, erwerbstätig zu sein. War das jüngste Kind zehn bis 17 Jahre alt, lag der Anteil der erwerbstätigen Mütter bei 82,7 Prozent und bei den Vätern bei 91,3 Prozent.

Erwerbstätigkeit alleinerziehender Väter deutlich niedriger als bei Vätern in Paarbeziehungen

Unterschiede bei der Erwerbstätigkeit zeigten sich außerdem zwischen Eltern in Paarbeziehungen (Ehe oder Lebensgemeinschaft) und alleinerziehenden Müttern und Vätern. Mit 91,5 Prozent waren Väter in einer Paarbeziehung am häufigsten erwerbstätig, während dieser Anteil bei alleinerziehenden Vätern mit 82,9 Prozent deutlich niedriger lag. Bei Müttern zeigte sich ein anderes Bild: Die Erwerbstätigkeit von Müttern in Paarbeziehungen (69,3 Prozent) war beinahe genauso hoch wie die von alleinerziehenden Müttern (68,1 Prozent), gleichwohl die Erwerbstätigkeit in beiden Fällen nicht ganz so stark ausgeprägt war wie bei den Vätern.

Unterschiede beim Vollzeit-Anteil zwischen Müttern und Vätern

Neben der Erwerbstätigkeit insgesamt wichen auch die Anteile der in Vollzeit arbeitenden Mütter und Väter stark voneinander ab: Von den erwerbstätigen Vätern waren 92,0 Prozent in Vollzeit tätig. Väter, die in einer Paarbeziehung lebten, bildeten mit 92,0 Prozent den höchsten Anteil, während bei alleinerziehenden Vätern 89,2 Prozent in Vollzeit erwerbstätig waren.

Mütter waren mit einem Vollzeit-Anteil von 29,8 Prozent deutlich weniger oft in Vollzeit tätig. 28,2 Prozent der erwerbstätigen Mütter in Paarbeziehungen und 38,3 Prozent der alleinerziehenden erwerbstätigen Mütter arbeiteten 2024 Vollzeit. Im Vergleich dazu waren 87,0 Prozent der erwerbstätigen Männer und 63,2 Prozent der erwerbstätigen Frauen ohne Kinder im Haushalt Vollzeit beschäftigt.

Vollzeitbeschäftigung stieg bei Alleinerziehenden

Während der Anteil der in Vollzeit erwerbstätigen Mütter und Väter verglichen mit 2021 insgesamt leicht zurückging (bei Vätern um 0,4 und bei Müttern um 0,2 Prozentpunkte), stieg der Vollzeit-Anteil bei alleinerziehenden Eltern. Bei Vätern erhöhte er sich um 5,5 Prozentpunkte, bei Müttern um 3,6 Prozentpunkte. Bei Frauen ohne Kinder im Haushalt lag der Anteil der Vollzeiterwerbstätigen 0,4 Prozentpunkte niedriger als 2021, bei den Männern um 0,9 Prozentpunkte niedriger.

Hinweise:

Diese Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Methodische Hinweise:

Bei den hier dargestellten Daten handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus 2024. Die Angaben für das Berichtsjahr 2021 sind Endergebnisse, die anhand der Eckwerte der Bevölkerungsfortschreibung basierend auf dem Zensus 2022 neu hochgerechnet wurden. Betrachtet werden Mütter und Väter sowie Frauen und Männer ohne Kinder im Haushalt in der Altersgruppe 15 bis unter 65 Jahren.

Ausgewertet wurden Haushalte mit Eltern-Kind-Gemeinschaften, darunter fallen gemischtgeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehepaare/Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit Kindern im Haushalt. Unter einer gemischtgeschlechtlichen oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft wird im Mikrozensus eine Partnerschaft verstanden, bei welcher die Partner unverheiratet sind. Nicht zu den Familien zählen im Mikrozensus Paarbeziehungen ohne Kinder sowie Alleinstehende. Hierzu gehören beispielsweise alle Frauen und Männer, die noch keine Kinder haben oder deren Kinder bereits aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen sind. 

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