Nach aktuellen Zahlen des Hessischen Statistischen Landesamts sind in Hessen im Jahr 2025 insgesamt 14,3 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt worden. Gegenüber dem Vorjahr entsprach dies einer Erhöhung um 4,7 Milliarden Euro bzw. 49,2 Prozent.
Mit insgesamt 9,2 Milliarden Euro entfielen 64,3 Prozent der hessischen Vermögensübertragungen 2025 auf Erbschaften. Weitere 5,1 Milliarden bzw. 35,7 Prozent wurden zu Lebzeiten verschenkt.
Drei Viertel des Steueraufkommens durch Erbschaften
Der hessische Landeshaushalt erhielt im Jahr 2025 aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Dies entsprach einer Steigerung von 303 Millionen Euro bzw. 24,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Davon entfielen 74,9 Prozent bzw. 1,1 Milliarden Euro auf Erbschaften. Auf Schenkungen gingen 25,1 Prozent bzw. 382 Millionen Euro des Steueraufkommens zurück.
Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der steuerpflichtige Erwerb. Bei der Ermittlung werden Steuerbefreiungen und Freibeträge berücksichtigt. Die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs der Hessinnen und Hessen durch Erbschaften und Schenkungen belief sich 2025 auf rund 8,9 Milliarden Euro. Bezieht man die hessischen Erbschaft- und Schenkungsteuereinnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro auf den steuerpflichtigen Erwerb, ergibt sich für das Jahr 2025 rechnerisch ein durchschnittlicher Steuersatz von 17,1 Prozent. Im Jahr 2024 hatte dieser bei 20,2 Prozent gelegen.
Hinweise:
Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2025 umfasst nur Erwerbe, für die im Jahr 2025 erstmals eine Festsetzung erfolgte. Der Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenkung kann dabei bereits länger zurückliegen. So können Steuerpflichtige beispielsweise 2025 erstmals veranlagt worden sein, obwohl der zugrundeliegende Erbfall oder die Schenkung bereits mehrere Jahre zuvor eingetreten ist.
In dieser Pressemitteilung werden nur unbeschränkt Steuerpflichtige betrachtet, deren steuerpflichtiger Erwerb größer oder gleich null Euro beträgt. Unbeschränkt steuerpflichtig ist, wer den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Hessen bzw. Deutschland hat.
Mehr Zahlen erhalten Sie in unserem Statistischen Bericht „Die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Hessen 2025“Öffnet sich in einem neuen Fenster. Er beinhaltet zudem eine kompakte Einführung in Fachbegriffe und Methodik sowie Grafiken zu den wichtigsten Ergebnissen.
Unter dem Motto „80 Jahre Statistik Hessen. Fakten für morgen.“ feiert das Hessische Statistische Landesamt 2026 sein 80-jähriges Jubiläum. Mehr zur Geschichte der hessischen Statistik erfahren Sie auf unserer Internetseite.