Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, haben die Arbeitskosten in Hessen im Jahr 2024 mit 47,83 Euro je geleisteter Stunde um 7,9 Prozent über dem Bundesdurchschnitt von 44,32 Euro gelegen. Gegenüber 2020, dem Jahr der vorherigen Arbeitskostenerhebung, erhöhten sich die Arbeitskosten in Hessen um 18,7 Prozent (2020: 40,29 Euro). Deutschlandweit stiegen sie im gleichen Zeitraum um 19,2 Prozent (2020: 37,17 Euro).
Der Anstieg der Arbeitskosten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich war wesentlich auf höhere Bruttoverdienste zurückzuführen. Diese machten mit 77,0 Prozent mehr als drei Viertel der gesamten Arbeitskosten in Hessen aus. Auf die Lohnnebenkosten entfielen 23,0 Prozent. Die prozentuale Zusammensetzung der Arbeitskosten und damit auch der Anteil der Lohnnebenkosten blieb bei den Erhebungen seit 2008 nahezu unverändert.
Hessen mit zweithöchsten Arbeitskosten im Ländervergleich
Zwischen den Bundesländern bestanden weiterhin deutliche Unterschiede bei den Kosten, die Arbeitgebende für eine geleistete Arbeitsstunde gezahlt haben. Hamburg wies im Jahr 2024 mit durchschnittlich 49,41 Euro je geleisteter Arbeitsstunde den höchsten Wert auf, gefolgt von Hessen mit 47,83 Euro. Am niedrigsten waren die Arbeitskosten in den ostdeutschen Flächenländern: 36,40 Euro in Mecklenburg-Vorpommern und 36,53 Euro in Sachsen-Anhalt.
Die Höhe der Arbeitskosten wird unter anderem von den jeweiligen Branchen- und Betriebsstrukturen der Bundesländer beeinflusst. In Hessen spielen beispielsweise unternehmensnahe Dienstleistungen und insbesondere Finanz- und Versicherungsdienstleistungen eine vergleichsweise große Rolle – Bereiche, in denen die Gehälter tendenziell höher sind.
Große Unterschiede je nach Wirtschaftszweig und Unternehmensgröße
Zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs unterschieden sich die Arbeitskosten deutlich. Die niedrigsten Arbeitskosten je geleisteter Stunde in Hessen wiesen die Wirtschaftszweige „Gastgewerbe“ (28,73 Euro), „sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen“ (33,52 Euro) sowie das „Baugewerbe“ (36,46 Euro) auf. Deutlich über dem hessischen Durchschnitt lagen die Arbeitskosten unter anderem in den Wirtschaftszweigen „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ (78,99 Euro), „freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen“ (60,83 Euro) sowie in der „Energieversorgung“ (58,88 Euro).
Zudem lässt sich feststellen, dass die Arbeitskosten mit zunehmender Anzahl an Arbeitnehmenden im Unternehmen anstiegen. Bei Unternehmen mit zehn bis 49 Arbeitnehmenden lagen die Arbeitskosten in hessischen Betrieben bei 37,98 Euro je geleisteter Stunde. Ab einer Größe von 1.000 Arbeitnehmenden im Unternehmen waren es 55,14 Euro und damit rund 45 Prozent mehr. Zu den Gründen zählen unter anderem höhere Bruttoverdienste und höhere Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung in größeren Unternehmen.
Anteil der Lohnnebenkosten an den Arbeitskosten seit 2008 nahezu unverändert
Die Arbeitskosten setzten sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Im Jahr 2024 entfielen in Hessen 77,0 Prozent der gesamten Arbeitskosten auf die Bruttoverdienste sowie 23,0 Prozent auf die Lohnnebenkosten. Zu den Lohnnebenkosten gehörten vor allem die gesetzlichen Beiträge der Arbeitgebenden zur Sozialversicherung (13,0 Prozent), die Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall (3,3 Prozent) sowie die Aufwendungen der Arbeitgebenden für die betriebliche Altersversorgung (2,6 Prozent).
Hinweise:
Die hier dargestellten Ergebnisse stammen aus der Arbeitskostenerhebung (AKE), die alle vier Jahre nach europaweit einheitlichen Standards durchgeführt wird. Um die Belastung der Wirtschaft möglichst gering zu halten, erfolgt die Befragung als Stichprobe bei etwa jedem elften Unternehmen mit zehn oder mehr Beschäftigten. Vom Hessischen Statistischen Landesamt wurden im Rahmen der AKE 2024 rund 2.600 hessische Unternehmen befragt. Deutschlandweit waren es rund 32.000 Unternehmen.
Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage (unter anderem Urlaubstage oder gesetzliche Feiertage), Sachleistungen sowie die Bruttoverdienste der Auszubildenden. Nicht dazu zählt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Lohnnebenkosten beinhalten die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die sonstigen Aufwendungen und die Steuern zu Lasten des Arbeitgebers. Erhaltene Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten.
Weitere Daten zu den Arbeitskosten in Hessen finden Sie in unserem Statistischen Bericht „Arbeitskosten in Hessen 2024 (Betriebsergebnisse)". Dort stehen die Angaben nach Kostenarten, Wirtschaftszweigen und Unternehmensgrößenklassen zur Verfügung.
Unter dem Motto „80 Jahre Statistik Hessen. Fakten für morgen.“ feiert das Hessische Statistische Landesamt 2026 sein 80-jähriges Jubiläum. Mehr zur Geschichte der hessischen Statistik erfahren Sie auf unserer Internetseite.