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Hessisches Statistisches Landesamt

Arbeitsvolumen in Hessen im Jahr 2023 erstmals wieder über Vorkrisenniveau

Die Erwerbstätigen in Hessen haben im Jahr 2023 insgesamt 4,87 Milliarden Stunden gearbeitet. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Zuwachs von 0,4 Prozent. Die geleisteten Arbeitsstunden je erwerbstätiger Person gingen dagegen um 0,4 Prozent zurück. Das Arbeitsvolumen insgesamt übertraf im Jahr 2023 erstmals wieder das Vorkrisenniveau von 2019, dem letzten Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie.

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Im Jahr 2023 betrug das Arbeitsvolumen – also die insgesamt geleistete Arbeitszeit – in Hessen 4,87 Milliarden Stunden. Das waren 0,4 Prozent mehr als im Vorjahr (Deutschland ebenfalls 0,4 Prozent). Wie das Hessische Statistische Landesamt nach vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ (AK ETR) mitteilt, stieg die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden in Hessen somit das dritte Jahr in Folge und übertraf erstmals wieder das Vorkrisenniveau von 2019, und zwar um 0,4 Prozent.

Entwicklung in den Wirtschaftsbereichen

Der Zuwachs der geleisteten Arbeitsstunden im Jahr 2023 gegenüber 2022 resultierte, wie bereits im vergangenen Jahr, alleine aus der positiven Entwicklung des Dienstleistungsbereichs. Hier stieg das Arbeitsvolumen insgesamt um 1,1 Prozent. Darunter verzeichnete der Teilbereich „Unternehmensdienstleister“ mit einem Zuwachs von 1,9 Prozent das größte Plus. Im Produzierenden Gewerbe (einschließlich Baugewerbe) nahmen die geleisteten Arbeitsstunden im Jahr 2023 dagegen um 1,8 Prozent ab, das Verarbeitende Gewerbe verzeichnete sogar einen Rückgang von 2,4 Prozent.

Jahresarbeitszeit je erwerbstätiger Person

Im Jahr 2023 arbeitete eine erwerbstätige Person in Hessen im Durchschnitt 1 356 Stunden und somit 0,4 Prozent weniger als im Vorjahr (Deutschland: minus 0,3 Prozent). Je nach Stellung im Beruf gab es erhebliche Unterschiede: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiteten 2023 durchschnittlich 1 318 Stunden (minus 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr), Selbstständige und mithelfende Familienangehörige 1 777 Stunden (minus 1,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Die Arbeitszeit pro Kopf war auch vom jeweiligen Tätigkeitsbereich beeinflusst: Im Bereich „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ war sie mit 1 641 Stunden am höchsten. Im Baugewerbe betrug die durchschnittlich geleistete Jahresarbeitszeit 1 516 Stunden, im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) 1 417 Stunden. In den Dienstleistungsbereichen war die durchschnittlich geleistete Jahresarbeitszeit mit 1 331 Stunden insgesamt am geringsten. Die Unterschiede in den Wirtschaftsbereichen ergeben sich in erster Linie durch das unterschiedliche Ausmaß, in dem Vollzeitarbeit bzw. andere Beschäftigungsformen – z. B. Teilzeitarbeit – eingesetzt wurden.

Arbeitsvolumen und Erwerbstätigenzahl im Vergleich

Die Zahl der Erwerbstätigen nahm in Hessen im Jahr 2023 um 1,0 Prozent zu. Im ersten Corona-Jahr 2020 ging sie im Vorjahresvergleich um moderate 0,8 Prozent zurück. In den Jahren 2021 und 2022 stieg sie im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr um 0,2 bzw. 1,3 Prozent an. Das Arbeitsvolumen sank im Jahr 2020 um 5,2 Prozent und nahm in den Folgejahren 2021 und 2022 wieder um 2,8 bzw. 2,6 Prozent zu. Diese Entwicklungen sind vor allem auf den unterschiedlich starken Einsatz von Kurzarbeit in den Jahren 2020 bis 2022 zurückzuführen. Kurzarbeitende zählen gemäß der international gültigen Regeln zu den Erwerbstätigen, ihre aufgrund der Kurzarbeit nicht erbrachte Arbeitszeit wird im Arbeitsvolumen jedoch nicht erfasst.

Hinweise:

Bei den hier vorgelegten Ergebnissen, die auf dem Rechenstand des Statistischen Bundesamts vom Februar 2024 basieren, handelt es sich um Berechnungen des AK ETR, dem die Statistischen Ämter der Länder, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören. Diese und weitere Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit finden Sie auf der Internetseite des AK ETRÖffnet sich in einem neuen Fenster. 

Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige bzw. als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Bei Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen werden die Arbeitsstunden aus allen Beschäftigungen einbezogen. Hingegen gehören die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden (z. B. Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit, krankheitsbedingte Abwesenheit) nicht zum Arbeitsvolumen.

Mehr Zahlen erhalten Sie in unserer Tabelle „Erwerbstätige und Arbeitsvolumen (am Arbeitsort) in Hessen 2023 nach Wirtschaftsbereichen“ zum Download.

Die wichtigsten Konjunktur- und Wirtschaftsindikatoren für Hessen finden Sie kompakt zusammengefasst auf unserer Übersichtsseite.