Im Jahr 2022 betrug das Arbeitsvolumen – also die insgesamt geleistete Arbeitszeit – in Hessen 4,82 Milliarden Stunden. Das waren 2,6 Prozent mehr als im Vorjahr (Deutschland: 1,4 Prozent). Wie das Hessische Statistische Landesamt nach vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ (AK ETR) mitteilt, stieg die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden in Hessen somit im zweiten Jahr in Folge. Im Jahr 2021 hatte der Zuwachs 1,8 Prozent betragen.
Trotz des Anstiegs in den vergangenen beiden Jahren ist die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden vor Beginn der Corona-Pandemie noch nicht wieder erreicht worden: Das Arbeitsvolumen in Hessen im Jahr 2022 lag 0,6 Prozent unterhalb des Vorkrisenniveaus von 2019.
Entwicklung in den Wirtschaftsbereichen
Der Zuwachs der geleisteten Arbeitsstunden gegenüber 2021 resultiert alleine aus der positiven Entwicklung des Dienstleistungsbereichs. Hier stieg das Arbeitsvolumen um 3,5 Prozent. Darunter verzeichnete der Teilbereich „Unternehmensdienstleister“ mit einem Zuwachs von 6,0 Prozent das größte Plus. Im Teilbereich „Handel, Verkehr, Gastgewerbe“, der im Jahr 2021 noch besonders von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen war, stiegen die geleisteten Arbeitsstunden im Jahr 2022 um 5,7 Prozent. Im Produzierenden Gewerbe (einschließlich Baugewerbe) nahmen die geleisteten Arbeitsstunden dagegen um 0,5 Prozent ab.
Jahresarbeitszeit je erwerbstätiger Person
Im Jahr 2022 arbeitete eine erwerbstätige Person in Hessen im Durchschnitt 1 356 Stunden und somit 1,3 Prozent mehr als im Vorjahr (Deutschland: plus 0,1 Prozent). Dies war der höchste Zuwachs unter allen Bundesländern. Je nach Stellung im Beruf gab es erhebliche Unterschiede: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiteten 2022 durchschnittlich 1 314 Stunden (plus 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr), Selbstständige und mithelfende Familienangehörige 1 815 Stunden (plus 1,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr).
Die Arbeitszeit pro Kopf war auch vom jeweiligen Tätigkeitsbereich beeinflusst: Im Bereich „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ war sie mit 1 641 Stunden am höchsten. Im Baugewerbe betrug die durchschnittlich geleistete Jahresarbeitszeit 1 527 Stunden, im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) 1 429 Stunden. In den Dienstleistungsbereichen war die durchschnittlich geleistete Jahresarbeitszeit mit 1 328 Stunden insgesamt am geringsten. Die Unterschiede in den Wirtschaftsbereichen ergeben sich in erster Linie durch das unterschiedliche Ausmaß, in dem Vollzeitarbeit bzw. andere Beschäftigungsformen – z. B. Teilzeitarbeit – eingesetzt wurden.
Arbeitsvolumen und Erwerbstätigenzahl im Vergleich
Die Zahl der Erwerbstätigen nahm in Hessen im Jahr 2022 um 1,3 Prozent zu. Im Jahr 2021 stieg sie noch um 0,1 Prozent, 2020 ging sie dagegen um 0,8 Prozent zurück. Das Arbeitsvolumen sank im Jahr 2020 um 4,9 Prozent und nahm in den Folgejahren wieder um 1,8 bzw. 2,6 Prozent zu. Diese Entwicklungen sind vor allem auf den unterschiedlich starken Einsatz von Kurzarbeit in den Jahren 2020 bis 2022 zurückzuführen. Kurzarbeitende zählen gemäß der international gültigen Regeln zu den Erwerbstätigen, ihre aufgrund der Kurzarbeit nicht erbrachte Arbeitszeit wird im Arbeitsvolumen jedoch nicht erfasst.
Hinweis
Bei den hier vorgelegten Ergebnissen, die auf dem Rechenstand des Statistischen Bundesamts von Februar 2023 basieren, handelt es sich um Berechnungen des AK ETR, dem die Statistischen Ämter der Länder, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören. Diese und weitere Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit finden Sie auf der Internetseite des AK ETRÖffnet sich in einem neuen Fenster sowie auf der FachseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster des Hessischen Statistischen Landesamtes.
Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige bzw. als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Bei Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen werden die Arbeitsstunden aus allen Beschäftigungen einbezogen. Hingegen gehören die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden (z. B. Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit, krankheitsbedingte Abwesenheit) nicht zum Arbeitsvolumen. Die geleistete Jahresarbeitszeit 2022 wurde erstmals berechnet. Aktualisierte Daten für 2022 werden voraussichtlich im November 2023 veröffentlicht.