Vor den hessischen Arbeitsgerichten sind 2025 deutlich mehr Urteilsverfahren abgeschlossen worden als im Jahr zuvor. Insgesamt wurden 31.300 Urteilsverfahren (einschließlich Sozialkassenverfahren) erledigt. Das waren 4.200 Verfahren beziehungsweise 15,3 Prozent mehr als im Jahr 2024 mit 27.100 abgeschlossenen Verfahren. Eine höhere Zahl abgeschlossener Verfahren wurde zuletzt im Jahr 2020 mit 32.200 erreicht.
Während die Gerichte mehr Verfahren abschließen konnten, nahm zugleich auch die Zahl der neu eingegangenen Verfahren zu. Im Jahr 2025 wurden bei den hessischen Arbeitsgerichten 32.200 neue Verfahren eingereicht. Das waren 12,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor und zugleich der höchste Wert seit 2020.
Die Dauer der Verfahren blieb weitgehend stabil. 2025 wurden 43,6 Prozent der Urteilserfahren innerhalb von ein bis drei Monaten abgeschlossen (minus 0,1 Prozent).
Trotz des aktuellen Anstiegs geht die Zahl der abgeschlossenen Urteilsverfahren im Langzeitvergleich zurück. Im Jahr 2015 wurden 44.500 Urteilsverfahren abgeschlossen. Zwanzig Jahre zuvor, im Jahr 2005, waren es noch 66.100 Verfahren.
Die Mehrheit der Verfahren endete 2025 mit einem Vergleich. Dies traf auf 60,5 Prozent der erledigten Urteilsverfahren zu. An zweiter Stelle folgten mit 14,7 Prozent Verfahren, die durch eine Rücknahme der Klage beendet wurden.
78,7 Prozent der erledigten Verfahren betrafen nur einen Verfahrensgegenstand. Am häufigsten ging es dabei um Kündigungen, die 40,4 Prozent dieser Verfahren ausmachten. Sozialkassenverfahren hatten einen Anteil von 12,5 Prozent an allen erledigten Urteilsverfahren.
Hinweise:
Mehr Zahlen erhalten Sie in unserem Statistischen Bericht „Die Tätigkeit der Arbeitsgerichte in Hessen im Jahr 2025“Öffnet sich in einem neuen Fenster.