Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Hessen haben im Laufe des Jahres 2024 insgesamt rund 84 120 Hilfen zur Erziehung sowie Eingliederungshilfen geleistet. Das waren 5,9 Prozent mehr als im Vorjahr (79 450). Insgesamt erhielten 2024 in Hessen rund 95 600 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige unter 27 Jahren Hilfen1, was einem Zuwachs von 6,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entsprach.
Anstieg der Eingliederungshilfen für junge Menschen mit seelischer Behinderung um 11,4 Prozent
Mit 68 380 Fällen bzw. einem Anteil von 81,3 Prozent machten die Hilfen zur Erziehung die überwiegende Mehrheit der Hilfeleistungen aus. Sie nahmen 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 Prozent zu. Dazu zählten vor allem die Erziehungsberatung (34 630 oder 41,2 Prozent aller Hilfen) sowie die sozialpädagogische Familienhilfe (10 240 oder 12,2 Prozent aller Hilfen), die Heimerziehung (8 880 oder 10,6 Prozent aller Hilfen) sowie die Vollzeitpflege (4 830 oder 5,7 Prozent aller Hilfen). Die anderen Erziehungshilfen spielten mit jeweils unter 5 Prozent eine untergeordnete Rolle bei den Hilfeleistungen.
Eingliederungshilfen für junge Menschen mit seelischer Behinderung machten 18,7 Prozent der Hilfeleistungen im Jahr 2024 aus. Ihre Zahl erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 11,4 Prozent auf rund 15 740.
Großteil der unterstützten Kinder und Jugendlichen lebte bei Alleinerziehenden
Die Situation in der Herkunftsfamilie spielte bei den Hilfeleistungen eine große Rolle, besonders Kinder und Jugendliche mit alleinerziehenden Elternteilen wurden unterstützt: In mehr als der Hälfte der Fälle (53,1 Prozent) lebten die Hilfeempfängerinnen und -empfänger bei Alleinerziehenden mit oder ohne Partnerin bzw. Partner. Auch bei den Vollzeitpflegefällen hatte mit einem Anteil von 69,3 Prozent die überwiegende Mehrheit der Hilfeempfangenden einen alleinerziehenden Elternteil. Ein ähnliches Bild zeigte sich bei den Erziehungshilfen in einer Tagesgruppe mit einem Anteil von 68,8 Prozent sowie bei sozialpädagogischen Familienhilfen mit einem Anteil von 62,5 Prozent.
41,9 Prozent der Hilfen wurden jungen Menschen mit Migrationshintergrund gewährt. Deren Anteil war bei der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung mit 72,7 Prozent sowie der Heimerziehung mit 64,1 Prozent besonders hoch.
30,2 Prozent der Hilfen erhielten junge Menschen aus Familien, die Transferleistungen wie beispielsweise Bürgergeld bezogen. Dabei war unter den Hilfearten Vollzeitpflege (78,2 Prozent), Erziehung in einer Tagesgruppe (57,8 Prozent) und sozialpädagogische Familienhilfe (56,6 Prozent) der Anteil an Transferleistungsbezieherinnen und -beziehern besonders hoch.
Weniger Adoptionen, mehr Sorgerechtsentzüge
Die Zahl der Adoptionen war 2024 in Hessen rückläufig. Insgesamt wurden 243 Kinder und Jugendliche adoptiert und damit 14 weniger als ein Jahr zuvor. Gut zwei Drittel (67,1 Prozent) der Kinder und Jugendlichen wurden von ihren Stiefmüttern oder ‑vätern angenommen, also den (neuen) Partnerinnen oder Partnern der rechtlichen Elternteile. 25,9 Prozent der Adoptiveltern waren nicht verwandt mit dem Adoptivkind.
Zudem wurden im Jahr 2024 in Hessen in insgesamt 725 Fällen ein vollständiger oder teilweiser Entzug der elterlichen Sorge angeordnet2. Damit erhöhte sich die Anzahl der Sorgerechtsentzüge in Hessen gegenüber dem Vorjahr um 21 Fälle.
Hinweise:
1 Die Zahlen der Hilfen und die der unterstützten jungen Menschen sind nicht identisch, da teilweise mit einer Maßnahme mehrere Kinder und Jugendliche, etwa bei familienbezogenen Hilfen, unterstützt und entsprechend erfasst wurden. Außerdem wurden Einzelpersonen, die mehrere Hilfen in Anspruch nahmen, mehrfach erfasst.
2 Erfasst werden diejenigen Fälle, bei denen zuvor eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wurde. Die Einschränkung oder der Entzug des Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder Vermögen des bzw. der Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewendet werden kann. Dabei wird die elterliche Sorge vollständig oder teilweise auf das Jugendamt oder eine dritte Person als Vormund, Pflegerin oder Pfleger übertragen.
Im Sinne dieser Erhebung ist jede Person unter 14 Jahren ein Kind, jede Person zwischen 14 und unter 18 Jahren Jugendlicher, jede Person zwischen 18 und unter 27 Jahren ein junger Volljähriger und jede Person unter 27 Jahren ein junger Mensch. Näheres regelt § 7 SGB VIII.Öffnet sich in einem neuen Fenster
Die Hilfen zur Erziehung umfassen die verschiedenen Hilfearten nach §§ 27 bis 35 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII.Öffnet sich in einem neuen Fenster Die Hilfen für junge Menschen mit seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII) gehören rechtlich nicht zu den Hilfen zur Erziehung, werden aber in der amtlichen Statistik zusammen erfasst und sind daher in der Tabelle „Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige in Hessen im Jahr 2024“, die im Anhang zum Download bereitsteht, mit aufgeführt.