Münzstapel mit unterschiedlich vielen Münzen nach Höhe gestapelt

Hessisches Statistisches Landesamt

Verfügbares Einkommen 2024 in allen hessischen Regionen gestiegen

Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte ist im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr in allen hessischen kreisfreien Städten und Landkreisen gestiegen. Mit 31.680 Euro hatte jede Hessin und jeder Hesse durchschnittlich 4,3 Prozent oder 1.310 Euro mehr Einkommen zur Verfügung. Den stärksten absoluten Zuwachs verzeichnete der Rheingau-Taunus-Kreis mit 1.630 Euro pro Kopf.

Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte in Hessen hat im Jahr 2024 um 4,3 Prozent oder 1.310 Euro pro Kopf gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Damit standen jeder Hessin und jedem Hessen durchschnittlich 31.680 Euro für Konsumzwecke oder zum Sparen zur Verfügung. Wie das Hessische Statistische Landesamt weiter mitteilt, stieg das durchschnittlich verfügbare Pro-Kopf-Einkommen 2024 gegenüber dem Vorjahr in allen kreisfreien Städten und Landkreisen Hessens. Die Zuwachsraten gegenüber 2023 lagen zwischen 3,1 Prozent im Hochtaunuskreis und 5,6 Prozent im Odenwaldkreis.

Den größten absoluten Zuwachs gegenüber dem Vorjahr verzeichnete der Rheingau-Taunus-Kreis mit 1.630 Euro pro Kopf.

Verfügbares Einkommen im Hochtaunuskreis am höchsten

Seit Jahren hat der Hochtaunuskreis das höchste verfügbare Pro-Kopf-Einkommen in Hessen. Mit 42.280 Euro lag es 33,5 Prozent über dem Landesdurchschnitt. An zweiter Stelle folgte der Main-Taunus-Kreis mit einem verfügbaren Pro-Kopf-Einkommen von 37.710 Euro – dieses lag damit 19,0 Prozent über dem Hessenwert. Am geringsten war das verfügbare Pro-Kopf-Einkommen in der Stadt Offenbach am Main: Mit 25.810 Euro lag die kreisfreie Stadt 18,6 Prozent unter dem Landesdurchschnitt. Damit betrug die Spannweite zwischen dem Spitzenwert Hochtaunuskreis und der Stadt Offenbach am Main 16.480 Euro pro Kopf.

Primäreinkommen um 4,0 Prozent gestiegen

Auch das Primäreinkommen nahm 2024 gegenüber dem Vorjahr zu. Es stieg um 4,0 Prozent oder 1.510 Euro auf 39.480 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Das verfügbare Einkommen lag damit 19,7 Prozent oder 7.800 Euro pro Kopf unter dem Primäreinkommen. Der Staat erhält einen Teil der Primäreinkommen in Form von direkten Steuern und Sozialbeiträgen. Gleichzeitig fließen den privaten Haushalten Einkommensübertragungen zu, beispielsweise Renten, Pensionen, Kindergeld und weitere Sozialleistungen. Ein Teil der Einnahmen verbleibt beim Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben.

Das verfügbare Einkommen bezeichnet den Betrag, der den privaten Haushalten nach dieser Umverteilung für Konsum und Sparen zur Verfügung steht.

Hinweise:

Das verfügbare Einkommen ist der Betrag, der den Einwohnerinnen und Einwohnern der betrachteten Region nach Abzug der direkten Steuern und Sozialbeiträge und unter Berücksichtigung der empfangenen Einkommensübertragungen wie Renten, Pensionen, Kindergeld sowie weiterer Sozialleistungen für Konsum und Sparen zur Verfügung steht. Die Basis vor dieser Umverteilung ist das Primäreinkommen. Hier werden neben den Entgelten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit und Kapitaleinkünfte berücksichtigt. Die Werte werden neben den wirtschaftlichen Gegebenheiten einer Region auch von den Pendlerverflechtungen mit dem Umland und der demographischen Struktur beeinflusst.

Unter dem Motto „80 Jahre Statistik Hessen. Fakten für morgen.“ feiert das Hessische Statistische Landesamt 2026 sein 80-jähriges Jubiläum. Mehr zur Geschichte der hessischen Statistik erfahren Sie auf unserer Internetseite.