Änderungen in den Struktur- und Konjunkturstatistiken der Bereiche Handel, Gastgewerbe und Dienstleistungen
Im Jahr 2019 verabschiedete das Europäische Parlament die Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken (kurz: European Business Statistics Verordnung oder EBS-Verordnung). Die Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht führt im Bereich der Konjunktur- und Strukturstatistiken zu teilweise erheblichen Veränderungen, sowohl was den Erfassungsbereich im Dienstleistungssektor betrifft, als auch hinsichtlich methodischer Anpassungen in den Statistiken. Angewendet wird die neue Verordnung in den Unternehmensstatistiken seit dem 1. Januar 2021. Für die Konjunkturerhebungen liegen auf dieser Basis Ergebnisse ab dem Berichtsmonat Januar 2020 vor, in der Strukturerhebung basiert die Statistik ab dem Berichtsjahr 2021 auf der neuen Rechtsgrundlage.
Änderungen in den Konjunkturstatistiken
In den Konjunkturstatistiken wurde der Erfassungsbereich des Dienstleistungssektors erweitert. Zu den bisher befragten Abschnitten H, J, M (ohne Abteilung 72, Abteilung 75 und Gruppe 70.1) sowie N (ohne Abteilung 77 und Gruppe 81.3) kamen zusätzlich die Wirtschaftszweige L68, N77, N81.1 sowie N81.3 hinzu. Außerdem wurde die Periodizität im Dienstleistungsbereich von vierteljährlich auf monatlich umgestellt, sodass sich die Aktualität der Erhebung deutlich steigerte. Ferner fanden zahlreiche methodische Anpassungen in den Erhebungen statt, um die Belastung der auskunftspflichtigen Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig eine hohe Qualität der Ergebnisse aufrechtzuhalten. So wurden beispielsweise die Abschneidegrenzen im Handel und Gastgewerbe angehoben und Stichproben teilweise neu eingeführt.
Änderungen in den Strukturstatistiken
In den jährlichen Erhebungen fand eine Harmonisierung der Bereiche Handel, Gastgewerbe und Dienstleitung statt, wodurch anstelle von drei getrennten Erhebungen seit dem Berichtsjahr 2021 eine gemeinsame Erhebung durchgeführt wird. Auch hier wurde der Erfassungsbereich des Dienstleistungssektors erheblich ausgeweitet: Hinzu kamen die Wirtschaftszweige P, Q, R, S96 und K66.2. Zuvor wurden die Abschnitte H, J, L, M, N sowie die Abteilung S95 befragt.
Darüber hinaus fanden ebenfalls methodische Anpassungen in der Stichprobenmethodik statt, die zur Entlastung der Auskunftspflichtigen beitrugen und gleichzeitig die Ergebnisqualität sicherstellten. Hierzu zählt, dass der Auswahlsatz der Stichprobe auf höchstens 10 Prozent der gemeinsamen Grundgesamtheit im Bereich Handel, Gastgewerbe und Dienstleistungen begrenzt wurde. Dabei bezieht sich der Auswahlsatz auf das Bundesergebnis, sodass in den einzelnen Bundesländern sowie innerhalb einzelner Wirtschaftszweige unterschiedliche Auswahlsätze vorliegen können.